Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Serbien
CBBL Rechtsanwältin Ljubica Tomic, Kanzlei TSG Rechtsanwälte Belgrad, Belgrad
Ljubica Tomic
Rechtsanwältin
TSG Rechtsanwälte Belgrad
Belgrad


Verantwortlichkeit des Geschäftsführers für Ordnungswidrigkeiten in Serbien

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Partneranwältin in Belgrad, Frau Rechtsanwältin Ljubica Tomic, tomic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27, www.tsg.rs

1. Ist der Geschäftsführer nach der Löschung der juristischen Person aus dem Handelsregister in Serbien weiterhin für Ordnungswidrigkeiten verantwortlich?

Die Verantwortlichkeit des Geschäftsführers für Ordnungswidrigkeiten der beschuldigten juristischen Person wird mit der Löschung der juristischen Person aus dem Handelsregister nicht beendet.

Bei einer Löschung der juristischen Person aus dem Handelsregister (nach durchgeführtem Konkurs- oder Liquidationsverfahren) während des gegen sie laufenden Ordnungswidrigkeitenverfahrens stellt das Gericht das Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die gelöschte juristische Person ein und setzt es gegen die verantwortliche natürliche Person (z. B. gegen den Geschäftsführer der juristischen Person) fort.

2. Bleibt der Geschäftsführer für Ordnungswidrigkeiten auch nach der Beendigung seines Geschäftsführermandats verantwortlich?

Die Verantwortlichkeit für Ordnungswidrigkeiten des Geschäftsführers besteht auch nach Beendigung seiner Stellung (etwa aufgrund seiner Abberufung vom Amt des Geschäftsführers) fort.

Bei einer Ordnungswidrigkeit, die einen Rechtsverstoß des Geschäftsführers zum Gegenstand hat, bestimmt sich die Verantwortlichkeit stets danach, wer im Zeitpunkt der Ordnungswidrigkeit die Stellung des Geschäftsführers innehat bzw. innehatte.

Mit anderen Worten: Eine als Geschäftsführer begangene „Geschäftsführer-Ordnungswidrigkeit“ wird nicht dadurch der Verfolgung entzogen, dass der Geschäftsführer nach der Begehung der Ordnungswidrigkeit sein Geschäftsführermandat verliert.

Sie wünschen Beratung zur Verantwortlichkeit des Geschäftsführers für Ordnungswidrigkeiten nach serbischem Recht? Sprechen Sie uns an!

Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin Frau Ljubica Tomic und ihr Team in Belgrad stehen Ihnen gerne zur Verfügung: tomic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27


Stand der Bearbeitung: März 2024