Kartellverbot: Wettbewerbsbeschränkungen in Serbien
Wichtige Informationen für ausländische Investoren zum Kartellverbot und zum Wettbewerbsrecht in Serbien
Der Wettbewerb soll uneingeschränkt funktionieren. Dies gilt auch in Serbien. Das serbische Kartellrecht möchte dies mit seinen Vorschriften sicherstellen.
Dreh- und Angelpunkt des funktionierenden Marktes ist dabei das grundsätzliche Verbot von wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen.
Sie führen dazu, einen unverfälschten Wettbewerb zu behindern – was letztlich zum Nachteil der Verbraucher in Serbien gereicht.
Die Informationstexte unserer deutschsprachigen CBBL-Partnerkanzlei in Belgrad stellen Ihnen praktische Informationen und Grundlagenwissen zu diesen Themen zur Verfügung:
- Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung und Kartellrecht in Serbien
- Freistellungsvoraussetzungen für die wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen nach dem Kartellrecht in Serbien
- Einzelfreistellung gemäß dem Kartellrecht in Serbien
- Gruppenfreistellung gemäß dem Kartellrecht in Serbien
- Maßnahmen bei Feststellung einer wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarung nach dem Kartellrecht in Serbien
- Vereinbarungen von geringer Bedeutung nach dem Kartellrecht in Serbien: De Minimis
- Kronzeugenregelung (Leniency Programm) nach dem Kartellrecht in Serbien
Sie wünschen Beratung zum Kartellverbot und den Wettbewerbsbeschränkungen in Serbien? Sprechen Sie uns an!
Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin Frau Ljubica Tomic und ihr Team in Belgrad stehen Ihnen gerne zur Verfügung: tomic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27
Stand der Bearbeitung: März 2025