Kartellverbot: Wettbewerbsbeschränkungen in Serbien
Wichtige Informationen für ausländische Investoren zum Kartellverbot und zum Wettbewerbsrecht in Serbien
Der Wettbewerb soll uneingeschränkt funktionieren. Dies gilt auch in Serbien. Das serbische Kartellrecht möchte dies mit seinen Vorschriften sicherstellen.
Dreh- und Angelpunkt des funktionierenden Marktes ist dabei das grundsätzliche Verbot von wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen.
Sie führen dazu, einen unverfälschten Wettbewerb zu behindern – was letztlich zum Nachteil der Verbraucher in Serbien gereicht.
Die Informationstexte unserer deutschsprachigen CBBL-Partnerkanzlei in Belgrad stellen Ihnen praktische Informationen und Grundlagenwissen zu diesen Themen zur Verfügung:
- Was ist eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung nach serbischem Recht?
- Was sind die Voraussetzungen für eine Freistellung von Wettbewerbsbeschränkungen in Serbien?
- Einzelfreistellung gemäß dem Kartellrecht in Serbien
- Gruppenfreistellung gemäß dem Kartellrecht in Serbien
- Behördliche und gerichtliche Maßnahmen bei Wettbewerbsverletzungen in Serbien
- Vereinbarungen von geringer Bedeutung – De minimis in Serbien
- Kronzeugenregelung – Leniency Programm in Serbien
Sie wünschen Beratung zum Kartellrecht und zum Wettbewerbsrecht in der Republik Serbien? Sprechen Sie uns an!
Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin Frau Ljubica Tomic und ihr Team in Belgrad stehen Ihnen gerne zur Verfügung: tomic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27
Stand der Bearbeitung: März 2024