Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Serbien
CBBL Rechtsanwältin Ljubica Tomic, Kanzlei TSG Rechtsanwälte Belgrad, Belgrad
Ljubica Tomic
Rechtsanwältin
TSG Rechtsanwälte Belgrad
Belgrad


Fördermittel für Investitionen in Serbien: Investition von besonderer Bedeutung

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Partneranwältin in Belgrad, Frau Rechtsanwältin Ljubica Tomic, tomic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27, www.tsg.rs


Wichtige Informationen für ausländische Investoren, die für eine Investition „von besonderer Bedeutung für die Republik Serbien“ Fördermittel in Serbien beantragen wollten.

  1. Kann ich für eine Investition von besonderer Bedeutung für die Republik Serbien den Antrag auf Fördermittelzuteilung außerhalb einer öffentlichen Ausschreibung stellen?
  2. Welche Investitionen gelten als Investitionen von besonderer Bedeutung für die Republik Serbien?
  3. Gibt es in Serbien Sonderregelungen für arbeitsintensive Investitionsprojekte?
  4. Wie lange ist der Investor in Serbien verpflichtet, die getätigte Investition aufrechtzuerhalten?

1. Kann ich für eine Investition von besonderer Bedeutung für die Republik Serbien den Antrag auf Fördermittelzuteilung außerhalb einer öffentlichen Ausschreibung stellen?

In Gesetz über Fördermittel für Investitionen in der Republik Serbien im Wege der öffentlichen Ausschreibung sind allgemeine Regeln für die Investitionen in die Republik Serbien aufgestellt, nach denen die Fördermittel zugeteilt werden können. In der Regel wird die Fördermittelzuteilung nach der Verkündung der öffentlichen Ausschreibung vorgenommen.

Nach den geltenden Regelungen haben Investoren die Möglichkeit, den Antrag auf Zuteilung der Fördermittel außerhalb einer öffentlichen Ausschreibung zu stellen, wenn es sich um eine Investition von besonderer Bedeutung handelt.

2. Welche Investitionen gelten als Investitionen von besonderer Bedeutung für die Republik Serbien?

Die Investition von besonderer Bedeutung ist definiert als eine Investition

  • in das Anlagevermögen in Höhe von mindestens 5 Millionen EUR oder
  • durch Schaffung von 500 neuen Arbeitsplätzen, wenn die Investition in einer Einheit der lokalen Selbstverwaltung realisiert wird, die zur ersten oder zweiten Entwicklungsgruppe gehört sowie
  • in Höhe von 2 Millionen EUR oder die Schaffung von mehr als 100 neuen Arbeitsplätzen, wenn die Investition in einer Einheit der lokalen Selbstverwaltung realisiert wird, die zu einer der übrigen drei Entwicklungsgruppen gehört.

3. Gibt es in Serbien Sonderregelungen für arbeitsintensive Investitionsprojekte?

Die Verordnung über die Bedingungen und die Art der Anziehung von Direktinvestitionen definiert den Begriff der arbeitsintensiven Investitionsprojekte.
Ein Investor, der ein arbeitsintensives Investitionsprojekt realisiert, kann die Genehmigung für

  • eine Erhöhung der Fördermittel um 10 %, 15 % oder um 20 % des vorgesehenen Betrages der förderfähigen Kosten der Bruttogehälter für eine bestimmte Einheit der Entwicklungsgruppe und
  • eine Erhöhung der Zahl von neu zu schaffenden Arbeitsplätzen, die im Zusammenhang mit dem Investitionsprojekt stehen, um über 200, 500 oder 1000 neue Arbeitsplätze, erhalten.

4. Wie lange ist der Investor in Serbien verpflichtet, die getätigte Investition aufrechtzuerhalten?

Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass der Investor nach der Beendigung der Investitionsmaßnahme verpflichtet ist, während 3 bzw. 5 Jahren diese Investition im gleichen Gebiet der lokalen Selbstverwaltungseinheit und ohne Reduzierung der Beschäftigtenanzahl aufrechtzuerhalten. Die Aufrechterhaltung erfolgt in Abhängigkeit davon, ob der Investor ein kleines, mittelständisches oder großes Unternehmen ist.

Sie wünschen Beratung zur Beantragung von Fördermitteln für eine „Investition von besonderer Bedeutung“ in Serbien? Sprechen Sie uns an!

Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin Frau Ljubica Tomic und ihr Team in Belgrad stehen Ihnen gerne zur Verfügung: tomic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27


Stand der Bearbeitung: Januar 2023