Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Serbien
CBBL Rechtsanwältin Ljubica Tomic, Kanzlei TSG Rechtsanwälte Belgrad, Belgrad
Ljubica Tomic
Rechtsanwältin
TSG Rechtsanwälte Belgrad
Belgrad


Zulässige Zusammenschlüsse in Serbien: Kriterien

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Partneranwältin in Belgrad, Frau Rechtsanwältin Ljubica Tomic, tomic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27, www.tsg.rs

1. Welche Zusammenschlüsse von Unternehmen sind in Serbien zulässig?

Zusammenschlüsse sind grundsätzlich zulässig, es sei denn der Wettbewerb würde durch solche Zusammenschlüsse im Markt der Republik Serbien oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich eingeschränkt, verfälscht oder verhindert, insbesondere wenn solche Einschränkungen, Verfälschungen oder Verhinderungen die Begründung oder Verstärkung einer beherrschenden Stellung zur Folge haben.

2. Welche Kriterien wendet die serbische Kommission für den Schutz des Wettbewerbs bei der Prüfung eines Unternehmenszusammenschlusses an?

Die Zulässigkeit des Zusammenschlusses von Unternehmen wird aufgrund der folgenden Kriterien geprüft und festgestellt:

  1. Struktur des relevanten Markts,
  2. tatsächliche oder potenzielle Wettbewerber,
  3. Marktstellung sowie wirtschaftliche Macht und Finanzkraft der beteiligten Unternehmen,
  4. Wahlmöglichkeiten der Lieferanten und Abnehmer,
  5. rechtliche oder sonstige Marktzugangsschranken,
  6. Wettbewerbsniveau der beteiligten Unternehmen,
  7. Entwicklung des Angebots und der Nachfrage bei den jeweiligen Waren und Dienstleistungen,
  8. Entwicklung des technischen und wirtschaftlichen Fortschritts,
  9. Interessen der Verbraucher.

Sie haben weitere Fragen zu branchenbezogenen Regelungen für Zusammenschlüsse in bestimmten Industriezweigen in Serbien? Sprechen Sie uns an!

Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin Frau Ljubica Tomic und ihr Team in Belgrad stehen Ihnen gerne zur Verfügung: tomic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27


Stand der Bearbeitung: März 2024