Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Serbien
CBBL Rechtsanwältin Ljubica Tomic, Kanzlei TSG Rechtsanwälte Belgrad, Belgrad
Ljubica Tomic
Rechtsanwältin
TSG Rechtsanwälte Belgrad
Belgrad


Freistellungsvoraussetzungen für die wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen nach dem Kartellrecht in Serbien

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Partneranwältin in Belgrad, Frau Rechtsanwältin Ljubica Tomic, tomic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27, www.tsg.rs


Welche Voraussetzungen müssen für die Freistellung von wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarung vorliegen?

Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen können vom Verbot ausgenommen werden, wenn sie unter angemessener Beteiligung der Verbraucher am entstehenden Gewinn, zur Verbesserung der Warenerzeugung oder -verteilung oder zur Förderung des technischen oder wirtschaftlichen Fortschritts beitragen, ohne dass

a) den beteiligten Unternehmen Beschränkungen auferlegt werden, die für die Erreichung dieser Ziele nicht unerlässlich sind und
b) ohne dass sie den Wettbewerb auf dem relevanten Markt oder auf einem wesentlichen Teil davon ausschalten.

Sie wünschen Beratung zu den Voraussetzungen der Freistellung von wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen gemäß dem Kartellrecht in Serbien? Sprechen Sie uns an!

Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin Frau Ljubica Tomic und ihr Team in Belgrad stehen Ihnen gerne zur Verfügung: tomic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27


Stand der Bearbeitung: März 2024