Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Serbien
CBBL Rechtsanwältin Ljubica Tomic, Kanzlei TSG Rechtsanwälte Belgrad, Belgrad
Ljubica Tomic
Rechtsanwältin
TSG Rechtsanwälte Belgrad
Belgrad


Begriff des Zusammenschlusses (Zusammenschlusstatbestand) in Serbien

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Partneranwältin in Belgrad, Frau Rechtsanwältin Ljubica Tomic, tomic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27, www.tsg.rs

1. Wann liegt ein Zusammenschluss nach serbischem Recht vor?

Ein Zusammenschluss von Unternehmen besteht gemäß serbischem Wettbewerbsrecht in den folgenden Fällen:

  • bei Fusionen und anderen gesellschaftsrechtlichen Reorganisationen, durch die es zu einer Verschmelzung der Unternehmen im Sinne des Gesellschaftsgesetzes kommt,
  • durch den Erwerb von einem oder mehreren Unternehmen, die unmittelbare oder mittelbare Kontrolle über die Gesamtheit oder Teile eines oder mehrerer anderer Unternehmen erwerben, die eine selbstständige geschäftliche Einheit darstellen können,
  • bei gemeinsamen Investitionen von zwei oder mehreren Unternehmen mit dem Ziel, ein neues Unternehmen zu gründen oder die gemeinsame Kontrolle über ein bereits bestehendes Unternehmen zu erwerben, das eine Tätigkeit auf Dauer ausübt und alle Funktionen eines selbstständigen Unternehmens erfüllt.

2. Wann können zwei oder mehrere Erwerbsvorgänge als ein einziger Zusammenschluss angesehen werden?

Zwei oder mehrere Erwerbsvorgänge, die innerhalb eines Zeitraums von weniger als zwei Jahren zwischen denselben Unternehmen getätigt werden, werden als ein einziger Zusammenschluss behandelt, der im Zeitpunkt des letzten Erwerbsvorgangs stattfindet.

3. Kann der Erwerb einer Minderheitsbeteiligung einen Zusammenschluss darstellen?

In den oben beschriebenen Fällen ist es möglich, dass auch der Erwerb einer Minderheitsbeteiligung als ein Zusammenschluss im Sinne der Vorschriften über die Fusionskontrolle anzusehen ist.

4. Besteht die Anmeldepflicht bei „foreign-to-foreign“ – Zusammenschlüssen?

Die Anmeldepflicht in Serbien besteht auch für alle „foreign-to-foreign“ - Zusammenschlüsse, die außerhalb von Serbien durchgeführt werden, falls dadurch die Aufgreifschwellen erreicht werden.

Sie haben weitere Fragen zum Begriff des Zusammenschlusses von Unternehmen nach serbischem Recht? Sprechen Sie uns an!

Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin Frau Ljubica Tomic und ihr Team in Belgrad stehen Ihnen gerne zur Verfügung: tomic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27


Stand der Bearbeitung: März 2024