Begriff der marktbeherrschenden Stellung nach serbischem Recht
Von unserer deutschsprachigen CBBL-Partneranwältin in Belgrad, Frau Rechtsanwältin Ljubica Tomic, tomic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27, www.tsg.rs
- Wann verfügt ein Unternehmen über eine marktbeherrschende Stellung?
- Nach welchen Kriterien wird die Marktmacht eines Unternehmens festgestellt?
Antworten:
1. Wann verfügt ein Unternehmen über eine marktbeherrschende Stellung?
Ein Unternehmen verfügt in Serbien über eine marktbeherrschende Stellung, wenn es wegen seiner
wirtschaftlichen Machtstellung in der Lage ist, sich in nennenswertem Umfang unabhängig zu verhalten von
- seinen tatsächlichen oder potentiellen Mitbewerbern,
- seinen Abnehmern,
- seinen Lieferanten oder
- den Verbrauchern.
2. Nach welchen Kriterien wird die Marktmacht eines Unternehmens in Serbien festgestellt?
Die Marktmacht eines Unternehmens wird aufgrund wirtschaftlicher und anderer
Faktoren, insbesondere anhand der folgenden Kriterien festgestellt:
- Struktur des relevanten Marktes,
- Marktanteil des Unternehmens auf dem Markt, auf dem die
marktbeherrschende Stellung festzustellen ist, insbesondere wenn der Marktanteil
auf dem definierten relevanten Markt höher als 40 % beträgt, - tatsächliche oder potenzielle Wettbewerber,
- wirtschaftliche Macht und Finanzkraft des Unternehmens,
- Grad der vertikalen Integration,
- Vorteile beim Zugang zu den Beschaffungs- und Absatzmärkten,
- Existenz von rechtlichen oder sonstigen Marktzutrittsschranken für andere
Wettbewerber, - Nachfragemacht,
- technologische Vorteile, Rechte des geistigen Eigentums.
Zwei oder mehr rechtlich unabhängige Unternehmen können gemeinsam eine markbeherrschende
Stellung haben, wenn sie durch wirtschaftliche Verbindungen auf dem relevanten Markt in
gleicher Weise vorgehen oder als ein einheitliches Unternehmen wirken (Kollektive Marktbeherrschung).
Die Beweislast für die Feststellung einer marktbeherrschenden Stellung auf dem relevanten
Markt trägt die serbische Kommission für den Schutz des Wettbewerbs.
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Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin Frau Ljubica Tomic und ihr Team in Belgrad stehen Ihnen gerne zur Verfügung: tomic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27
Stand der Bearbeitung: März 2024