Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Serbien
CBBL Rechtsanwältin Ljubica Tomic, Kanzlei TSG Rechtsanwälte Belgrad, Belgrad
Ljubica Tomic
Rechtsanwältin
TSG Rechtsanwälte Belgrad
Belgrad


Fördermittel für Investitionen in Serbien nach den Regeln der öffentlichen Ausschreibung

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Partneranwältin in Belgrad, Frau Rechtsanwältin Ljubica Tomic, tomic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27, www.tsg.rs


Wichtige Informationen für ausländische Investoren, die in Serbien an einer öffentlichen Ausschreibung teilnehmen möchten, um Fördermitteln für ihre Investitionen in Serbien zu erhalten.

  1. Förderfähige Investitionskosten in Serbien
  2. Wie wird die Höhe der Fördermittel in Serbien bestimmt?
  3. Welche Fristen bestehen für die Umsetzung einer Investition und die Schaffung neuer Arbeitsplätze?

1. Förderfähige Investitionskosten in Serbien

Seit 2006 schafft die Republik Serbien jedes Jahr einen Rechtsrahmen zur Förderung von Direktinvestitionen in Serbien. Die Investitionen können entweder in der Form von Greenfield- oder Brownfield-Investitionen getätigt werden.
Die Grundlage für die Berechnung der Höhe von Fördermitteln sind dabei die förderfähigen Investitionskosten, die

(i) als Investitionen in Form von Sacheinlagen und immateriellen Mitteln oder

(ii) als Kosten der Bruttogehälter für neue Arbeitsplätze während eines zweijährigen Zeitraums nach der Erreichung der angestrebten Beschäftigungszieleeingeordnet werden können.

2. Wie wird die Höhe der Fördermittel in Serbien bestimmt?

Die Höhe der Fördermittel wird in Prozent ausgewiesen. Die Höhe der Fördermittel hängt vom Standort ab, in dem die Investition in Serbien realisiert wird. Die Standorte werden dazu in 5 Kategorien eingeteilt.

Zur ersten Kategorie gehören z. B. die fortschrittlichsten Gemeinden und Städte der Republik Serbien.

Für eine Investition in der ersten Kategorie können die Fördermittel

  • bis zu 10 % der förderfähigen Investitionskosten für Anlagevermögen oder
  • bis zu 20 % der förderfähigen Kosten der Bruttogehälter während eines zweijährigen Zeitraums betragen.

Für die unterste Kategorie können die Fördermittel

  • bis zu 30 % der förderfähigen Investitionskosten für Anlagevermögen oder
  • bis zu 40 % der förderfähigen Kosten der Bruttogehälter während eines zweijährigen Zeitraums betragen.

Im Einklang mit den Standorten besteht auch ein Mindestbetrag der Investition als Untergrenze: Erst wenn die Investition einen bestimmten Mindestbetrag erreicht, werden Fördermittel zugeteilt.

  • Für die erste Entwicklungsgruppe sind eine Mindestinvestition von 500.000 EUR und die Schaffung von 50 neuen Arbeitsplätzen erforderlich,
  • während für die letzte Entwicklungsgruppe eine Mindestinvestition von 100.000 EUR und die Schaffung von 10 neuen Arbeitsplätzen erforderlich ist.

3. Welche Fristen bestehen für die Umsetzung einer Investition und die Schaffung neuer Arbeitsplätze?

Die Frist für die Realisierung einer Investition und für die Schaffung neuer Arbeitsstellen beträgt 3 Jahre und beginnt mit der Einreichung des Antrags für die Fördermittelzuteilung.

Der Auszahlungsplan wird durch einen Vertrag festgelegt, der für jedes Jahr eine Regel über die verhältnismäßige Auszahlung von Fördermitteln aufführt. Erforderlich sind im Rahmen dieses Vertrages Nachweise darüber, dass die Investitionsverpflichtung im vorgesehenen Umfang erfüllt wurde. Die Umsetzungsgeschwindigkeit und den Umfang der nach Phasen zu realisierenden Investition bestimmt der Investor selbst in einem Businessplan, welcher Bestandteil des o. g. Vertrages wird. Im Rahmen der Zuteilung der Fördermittel erbringt der Investor Bankgarantien und Wechsel als Sicherheiten für die zugeteilten Fördermittel.

Sie wünschen Beratung zur Beantragung von Fördermitteln für Investitionen in Serbien? Sprechen Sie uns an!

Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin Frau Ljubica Tomic und ihr Team in Belgrad stehen Ihnen gerne zur Verfügung: tomic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27


Stand der Bearbeitung: Januar 2023