Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Serbien
CBBL Rechtsanwältin Ljubica Tomic, Kanzlei TSG Rechtsanwälte Belgrad, Belgrad
Ljubica Tomic
Rechtsanwältin
TSG Rechtsanwälte Belgrad
Belgrad


Gruppenfreistellung in Serbien

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Partneranwältin in Belgrad, Frau Rechtsanwältin Ljubica Tomic, tomic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27, www.tsg.rs


Freistellung durch Gruppenfreistellungsverordnung (Block Exemption Regulations)

  1. Kann ich einen Antrag auf Freistellung durch Gruppenfreistellung bei der serbischen Kommission für den Schutz des Wettbewerbs stellen?
  2. Wer erlässt die Gruppenfreistellungsverordnungen in der Republik Serbien?
  3. Welche Gruppenfreistellungsverordnungen sind aktuell in Serbien in Kraft?

Antworten:

1. Muss ich einen Antrag auf Freistellung durch Gruppenfreistellung bei der serbischen Kommission für den Schutz des Wettbewerbs stellen?

Eine Ausnahme vom Kartellverbot kann sich auch auf bestimmte Gruppen von Vereinbarungen beziehen, falls die gesetzlichen Freistellungsvoraussetzungen sowie andere besondere Bedingungen, die sich auf die Art und den Inhalt der Vereinbarung bzw. auf ihre Dauer beziehen, erfüllt sind. Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, die die vorgeschriebenen Freistellungsvoraussetzungen für die Gruppenfreistellung erfüllen, sollen nicht zum Zwecke der Freistellung bei der Wettbewerbskommission in Serbien eingereicht werden.

2. Wer erlässt die Gruppenfreistellungsverordnungen in der Republik Serbien?

Die Regierung der Republik Serbien erlässt die Gruppenfreistellungsverordnungen, in denen Gruppen von Vereinbarungen sowie die anwendbaren besonderen Bedingungen aufgeführt werden.

3. Welche Gruppenfreistellungsverordnungen sind aktuell in Serbien in Kraft?

Die derzeit in Serbien geltenden Gruppenfreistellungsverordnungen sind folgende:

  • Gruppenfreistellungsverordnung über Spezialisierungsvereinbarungen zwischen Unternehmen, die auf der gleichen Produktions- und Vertriebsstufe tätig sind
  • Gruppenfreistellungsverordnung über Vereinbarungen über Forschung und Entwicklung zwischen Unternehmen, die auf der gleichen Produktions- und Vertriebsstufe tätig sind
  • Gruppenfreistellungsverordnung über Vereinbarungen zwischen Unternehmen, die auf der unterschiedlichen Produktions- und Vertriebsstufen tätig sind.

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Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin Frau Ljubica Tomic und ihr Team in Belgrad stehen Ihnen gerne zur Verfügung: tomic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27


Stand der Bearbeitung: März 2024