Sicherheitsleistung für die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens in Serbien
Von unserer deutschsprachigen CBBL-Partneranwältin in Belgrad, Frau Rechtsanwältin Ljubica Tomic, tomic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27, www.tsg.rs
Grundlegende Informationen zum Thema Sicherheitsleistung für Gerichtskosten in Serbien.
1. Wer muss eine Sicherheit für die Kosten eines Gerichtsverfahrens in der Republik Serbien leisten?
Wenn ein ausländischer Staatsbürger, der keinen Wohnsitz in der Republik Serbien hat, ein streitiges Verfahren vor einem serbischen Gericht einleitet, ist er verpflichtet, dem Beklagten auf dessen Antrag hin eine Sicherheitsleistung für die Kosten des Gerichtsverfahrens zu gewähren.
2. Welche Art der Sicherheitsleistung ist für die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens in der Republik Serbien erforderlich?
Die Sicherheitsleistung für die Kosten des gerichtlichen Verfahrens ist in der Regel durch Zahlung eines Geldbetrages zu erbringen. Das Gericht kann aber stattdessen auch die Leistung einer Sicherheit durch eine andere geeignete Art zulassen.
3. Bestehen Ausnahmen vom Erfordernis der Sicherheitsleistung für die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens in der Republik Serbien?
Der Beklagte hat in Serbien in folgenden Fällen keinen Anspruch auf eine Sicherheitsleistung für die Kosten des gerichtlichen Verfahrens:
- In dem Staat, dessen Staatsbürger der Kläger ist, sind serbische Staatsangehörige nicht verpflichtet, eine entsprechende Sicherheit zu leisten,
- der Kläger genießt Asylrecht in der Republik Serbien,
- die Klage bezieht sich auf eine Forderung des Klägers aus einem Arbeitsverhältnis,
- bei Streitigkeiten in Ehesachen, Vaterschaft- oder Mutterschaftsfeststellungen oder Anfechtungen bzw. Streitigkeiten bezüglich des gesetzlichen Unterhalts,
- Scheck- und Wechselklagen oder entsprechende Gegenklagen oder Klagen wegen eines Zahlungsauftrags.
Sie haben Fragen zum Thema Sicherheitsleistung für Gerichtskosten in Serbien? Sprechen Sie uns an!
Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin Frau Ljubica Tomic und ihr Team in Belgrad stehen Ihnen gerne zur Verfügung: tomic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27
Stand der Bearbeitung: März 2024