Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Serbien
CBBL Rechtsanwältin Ljubica Tomic, Kanzlei TSG Rechtsanwälte Belgrad, Belgrad
Ljubica Tomic
Rechtsanwältin
TSG Rechtsanwälte Belgrad
Belgrad


Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen und Kartellverbot in Serbien

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Partneranwältin in Belgrad, Frau Rechtsanwältin Ljubica Tomic, tomic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27, www.tsg.rs

1. Was sind wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen nach serbischem Recht?

Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen in Serbien sind alle Vereinbarungen zwischen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs in der Republik Serbien bezwecken oder bewirken.

Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen können Verträge, einzelne Vertragsbestimmungen, ausdrückliche oder stillschweigende Vereinbarungen, aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen oder Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen sein,

a) die unmittelbar oder mittelbar die Ankauf- oder Verkaufspreise oder sonstige Geschäftsbedingungen festsetzen,
b) die die Erzeugung, den Absatz, die technische Entwicklung oder Investitionen einschränken oder kontrollieren,
c) die bei gleichwertigen Leistungen unterschiedliche Konditionen gegenüber unterschiedlichen
Unternehmen anwenden, wodurch diese im Wettbewerb benachteiligt werden,
d) die beim Abschluss von Verträgen zur Bedingung machen, dass die Vertragspartner zusätzliche Leistungen erhalten, die weder sachlich noch gemäß Handelsbrauch einen Bezug zum Vertragsgegenstand haben,
e) durch die Märkte oder Versorgungsquellen aufgeteilt werden.

2. Welche Rechtsfolgen sind bei der Feststellung des Bestehens einer wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarung in Serbien zu erwarten?

Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen sind rechtswidrig und nichtig, es sei denn es liegt ein Fall von Freistellung (Einzel- oder Gruppenfreistellung) gemäß den Voraussetzungen des Gesetzes über den Schutz des Wettbewerbs vor.

Hinsichtlich der weiteren Rechtsfolgen verweisen wir auf unsere Hinweise zu den Maßnahmen im Falle der Feststellung einer wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarung in Serbien.

Sie wünschen Beratung zu wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen und Kartellverboten in Serbien? Sprechen Sie uns an!

Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin Frau Ljubica Tomic und ihr Team in Belgrad stehen Ihnen gerne zur Verfügung: tomic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27


Stand der Bearbeitung: März 2024