Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Serbien
CBBL Rechtsanwältin Ljubica Tomic, Kanzlei TSG Rechtsanwälte Belgrad, Belgrad
Ljubica Tomic
Rechtsanwältin
TSG Rechtsanwälte Belgrad
Belgrad


Markenrechte in der Republik Serbien

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Partneranwältin in Belgrad, Frau Rechtsanwältin Ljubica Tomic, tomic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27, www.tsg.rs

  1. Was ist eine Marke?
  2. Welche Vorteile bringt mir die Anmeldung einer Marke in Serbien?
  3. Welche Arten von Marken gibt es?
  4. Was ist der Schutzinhalt bzw. Schutzumfang einer Marke?
  5. Ist der Markenschutz in Serbien zeitlich begrenzt?
  6. Welche Möglichkeiten habe ich zu einer internationalen Markenanmeldung?

Antworten:

1. Was ist eine Marke?

Eine Marke ist ein Recht, das ein bestimmtes Zeichen schützt und im geschäftlichen Verkehr verwendet wird zur Unterscheidung der Waren/ Dienstleistungen einer (natürlichen oder juristischen) Person von gleichen oder ähnlichen Waren/ Dienstleistungen einer anderen (natürlichen oder juristischen) Person.

2. Welche Vorteile bringt mir die Anmeldung einer Marke in Serbien?

Für ein Unternehmen ist die Marke ein nützliches Instrument zur Promotion (Bewerbung), Unterscheidungskraft und Wertschätzung seiner Waren oder Dienstleistungen auf dem Markt des jeweiligen Staates. Zudem kann die Marke aus Verbrauchersicht ein Qualitätssymbol darstellen oder garantieren, dass eine bestimmte Ware oder eine bestimmte Dienstleistung angeboten wird.

3. Welche Arten von Marken gibt es?

Der Markenschutz hat drei Arten:

  • individuelle Marke,
  • Kollektivmarke,
  • Garantiemarke.

Die Kollektivmarke ist die Marke einer juristischen Person, die eine besondere Form des Zusammenschlusses von Herstellern oder Dienstleistern ermöglicht, wobei die Mitglieder des Zusammenschlusses das Recht haben, die Marke gemäß den gesetzlichen Voraussetzungen zu verwenden.

Die Garantiemarke ist eine Marke, die von mehreren Personen unter der Aufsicht des Markeninhabers verwendet werden kann und die eine Garantie für die Qualität, das Material, die Art der Herstellung der Waren oder der Erbringung der Dienstleistungen, die Richtigkeit oder für andere gemeinsame Eigenschaften der durch die Marke geschützten Waren oder Dienstleistungen darstellt.

4. Was ist Schutzinhalt bzw. Schutzumfang einer Marke?

Der Markeninhaber hat das ausschließliche Recht, seine geschützte Marke zur Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen, auf die sich diese Marke bezieht, zu verwenden. Konkret hat der Markeninhaber gesetzliche Befugnisse, Dritten zu untersagen, ohne seine Zustimmung

• ein mit seiner früher geschützten Marke identisches Zeichen für Waren und Dienstleistungen zu verwenden, die mit denjenigen identisch sind, für welche diese Marke eingetragen wurde/ Schutz genießt.

• ein mit seiner früher geschützten Marke identisches oder ihr ähnliches Zeichen für identische oder ähnliche Arten von Waren und Dienstleistungen zu verwenden, wenn wegen dieser Identität oder Ähnlichkeit die Gefahr einer Verwechselung besteht, oder wenn es aufgrund der Ähnlichkeit zu einer Verwirrung der Öffentlichkeit kommen könnte, einschließlich der Gefahr, dass das Zeichen mit der früher geschützten Marke in Verbindung gebracht wird.

In Ausübung der oben beschriebenen rechtlichen Befugnisse hat der Markeninhaber das Recht, Dritten Folgendes zu verbieten:

1) die Marke auf Waren, deren Verpackung oder Kennzeichnungsmitteln (Etiketten, Aufkleber, Flaschenverschlüsse etc.) anzubringen,

2) das Anbieten, Inverkehrbringen oder Lagern zu solchen Zwecken oder die Erbringung von Dienstleistungen unter der geschützten Marke,

3) die Einfuhr, die Ausfuhr, das Umladen, die Lagerung oder die Durchfuhr von Waren unter der geschützten Marke, unabhängig davon, ob die Waren für den Inlandsmarkt bestimmt sind oder nicht,

4) die Verwendung der Marke in Geschäftspapieren oder in der Werbung,

5) die Verwendung der Marke in vergleichender Werbung in einer Weise, die gegen gesetzliche Vorschriften verstößt.

5. Ist der Markenschutz in Serbien zeitlich begrenzt?

Ja. Der Markenschutz wird in Serbien für eine Dauer von 10 Jahren gewährt, und zwar beginnend mit dem Anmeldetag, wobei die Schutzdauer unbegrenzt wiederholt durch Entrichtung der entsprechenden Gebühren beim Amt für geistiges Eigentum der Republik Serbien verlängert werden kann.

6. Welche Möglichkeiten habe ich zu einer internationalen Markenanmeldung?

Die Republik Serbien ist Unterzeichnerin des Madrider Abkommens über die internationale Registrierung von Marken und des Protokolls zum Madrider Abkommen. Dies bedeutet im  Wesentlichen, dass durch Einreichung einer internationalen Anmeldung beim Amt für geistiges Eigentum der Republik Serbien gleichzeitig ein Verfahren zur Anerkennung der Marke im Verhältnis zu den anderen Vertragsstaaten der erwähnten internationalen Verträge eingeleitet werden kann.

Sie wünschen Beratung zu Markenrechten in Serbien? Sprechen Sie uns an!

Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin Frau Ljubica Tomic und ihr Team in Belgrad stehen Ihnen gerne zur Verfügung: tomic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27


Stand der Bearbeitung: März 2024