Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Serbien
CBBL Rechtsanwältin Ljubica Tomic, Kanzlei TSG Rechtsanwälte Belgrad, Belgrad
Ljubica Tomic
Rechtsanwältin
TSG Rechtsanwälte Belgrad
Belgrad


Immobilien-Kreditvertrag nach dem Recht in Serbien

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Partneranwältin in Belgrad, Frau Rechtsanwältin Ljubica Tomic, tomic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27, www.tsg.rs

 

  1. In welcher Form muss ein Kreditvertrag in Serbien abgeschlossen werden?
  2. Bestehen besondere Vorschriften zum Verbraucherschutz beim Kreditvertrag?
  3. Kann die Bank den Immobilienkreditvertrag vorzeitig kündigen?
  4. Habe ich als Kreditnehmer das Recht auf eine vorzeitige Kreditrückzahlung?

Antworten

1. In welcher Form muss ein Kreditvertrag in Serbien abgeschlossen werden?

Der Kreditvertrag bedarf in Serbien der schriftlichen Form. Der Mindestinhalt des Kreditvertrags muss sein:

  • der Kreditbetrag und
  • die Kreditbedingungen, d. h. die Modalitäten der Auszahlung, der Verwendung und der Rückzahlung des Kredits.

2. Bestehen in Serbien besondere Vorschriften zum Verbraucherschutz beim Kreditvertrag?

Besondere Verbraucherschutzbestimmungen, die sich auf natürliche Personen als Kreditnehmer beziehen, bestimmen insbesondere den Inhalt des Kreditvertrags näher. Ein solcher Verbraucherkreditvertrag muss in Serbien zusätzlich noch folgende Angaben beinhalten:

  • Kreditart,
  • Laufzeit des Kredits,
  • Währung und Angaben zur Anwendung des mittleren Wechselkurses,
  • Festzinsen oder variable Zinsen (inkl. Details der variablen Verzinsung),
  • Betrag der effektiven Zinsen,
  • Abzahlungsplan,
  • Methode der Zinsberechnung,
  • Verzugszinsen,
  • Beschreibung der Folgen der Nichtzahlung inkl. Kündigungsabwicklung,
  • Kostenaufstellung und -beschreibung,
  • Bedingungen der vorzeitigen Rückzahlung,
  • Sicherheiten (deren möglicher Austausch und die Modalitäten ihrer Inanspruchnahme),
  • Widerrufsrechte, Rechtsbehelfsbelehrung (Einspruchsrechte bei der Nationalbank und Klage vor Gericht).

3. Kann die Bank den Immobilienkreditvertrag in Serbien vorzeitig kündigen?

Die Bank kann den Kreditvertrag vorzeitig kündigen, wenn dieser nicht in Übereinstimmung mit dem Kreditzweck (Immobilienkauf) genutzt wird. Der Kreditnehmer kann den Immobilienkreditvertrag widerrufen, sofern er den Kredit nicht verwendet hat.
Falls der Kreditnehmer ein Unternehmer ist, haftet er für den Schaden, den er der Bank verursacht. Falls der Kreditnehmer Verbraucher ist, haftet er zwar nicht für Schäden der Bank, jedoch ist sein Widerrufsrecht durch eine Widerrufsfrist von 14 Tagen nach Abschluss des Kreditvertrages begrenzt.

4. Habe ich als Kreditnehmer in Serbien das Recht auf eine vorzeitige Kreditrückzahlung?

Der Kreditnehmer hat das Recht auf eine vorzeitige Kreditrückzahlung bzw. vorzeitige Ablösung des Kredits. Allerdings haftet er, falls er eine juristische Person ist, für den Schaden, der hieraus der Bank entsteht.
Falls der Kreditnehmer Verbraucher ist, darf der Schadensersatz den Betrag von maximal 1 % des Kreditbetrages nicht übersteigen (bei vorzeitiger Kreditrückzahlung mit Kreditverwendungsdauer unter 1 Jahr: maximal 0,5 % des Kreditbetrages).

Sie haben weitere Fragen zum Immobilienkreditvertrag Serbien? Sprechen Sie uns an!

Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin Frau Ljubica Tomic und ihr Team in Belgrad stehen Ihnen gerne zur Verfügung: tomic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27


Stand der Bearbeitung: März 2024