Eingetragenes Design nach serbischem Recht
Von unserer deutschsprachigen CBBL-Partneranwältin in Belgrad, Frau Rechtsanwältin Ljubica Tomic, tomic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27, www.tsg.rs
- Was ist ein eingetragenes Design?
- Welche Vorteile bietet das eingetragene Design?
- Was ist der Inhalt der Rechte aus einem eingetragenen Design?
- Ist die Geltung des Schutzrechts in Serbien zeitlich begrenzt?
- Wie wird das eingetragene Design international geschützt?
Antworten:
1. Was ist ein eingetragenes Design (Geschmacksmuster)?
Ein eingetragenes Design ist die zwei- oder dreidimensionale Erscheinungsform eines ganzen Erzeugnisses (industrieller oder handwerklicher Gegenstand) oder eines Teils davon, die besondere Merkmale in Bezug auf Linien, Konturen, Farben, Form, Textur und/ oder Werkstoffe des Erzeugnisses selbst oder seiner Verzierung sowie deren Kombination aufweist.
Ein eingetragenes Design, d. h. die ästhetische Erscheinungsform eines Erzeugnisses (oder eines Teils davon) kann geschützt werden, wenn es:
- neu ist (das heißt: Es existiert keine vorherige Anmeldung eines identischen eingetragenen Designs, das der Öffentlichkeit vor der Einreichung der Anmeldung bzw. vor dem Tag des anerkannten Vorzugsrechts zugänglich geworden ist, falls dieses beansprucht wird)
und - einen individuellen Charakter hat (das heißt: Der allgemeine Eindruck, der bei einem informierten Nutzer hinterlassen wird, unterscheidet sich von dem allgemeinen Eindruck, den irgendein anderes eingetragenes Design bei ihm hinterlassen würde.).
2. Welche Vorteile bietet das eingetragene Design?
Die Nachfrage nach einem bestimmten Erzeugnis kann unmittelbar ursächlich von dessen Aussehen ausgelöst werden. Daher hat das geschützte Geschmacksmuster (Design) ein bedeutendes wirtschaftliches Potenzial und stellt einen wichtigen Faktor für die Vermarktung des entsprechenden Erzeugnisses für den Rechtsinhaber des eingetragenen Designs dar.
Insofern hat ein eingetragenes Design nicht selten einen erheblichen merkantilen Wert.
3. Was ist der Inhalt der Rechte aus einem eingetragenen Design?
Der Inhaber der Rechte aus dem eingetragenen Design ist Inhaber eines Ausschließlichkeitsrechts (Exklusivität). Dies beinhaltet die ausschließliche Nutzung des geschützten eingetragenen Designs und das Recht, jedem Dritten die Nutzung zu erlauben oder zu untersagen.
Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere die Ausarbeitung, das Angebot, die Verbreitung, die Einfuhr, die Ausfuhr und die Verwertung von Erzeugnissen, in die das Design eingebaut oder auf die es angewendet wurde, und die Speicherung solcher Erzeugnisse zu den angeführten Zwecken.
4. Ist die Geltung des Schutzrechts in Serbien zeitlich begrenzt?
Ja. Der Schutz eines eingetragenen Designs wird für 5 Jahre ab Einreichung der Anmeldung gewährt. Dabei kann die Schutzdauer durch die Entrichtung entsprechender Gebühren bei der Anstalt für geistiges Eigentum der Republik Serbien um jeweils 5 Jahre, und maximal bis zu 25 Jahren, verlängert werden.
5. Wie wird das eingetragene Design international geschützt?
Die Republik Serbien ist Unterzeichnerstaat des Haager Abkommens über die internationale Hinterlegung gewerblicher Muster und Modelle (1960) und der Genfer Akte des Haager Abkommens über die internationale Eintragung gewerblicher Muster und Modelle (1999).
Dies bedeutet im Wesentlichen, dass durch die Einreichung einer internationalen Anmeldung beim Amt für geistiges Eigentum der Republik Serbien das Verfahren der Anerkennung des Rechts aus dem eingetragenen Design in allen Unterzeichnerstaaten des Haager Abkommens veranlasst werden kann.
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Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin Frau Ljubica Tomic und ihr Team in Belgrad stehen Ihnen gerne zur Verfügung: tomic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27
Stand der Bearbeitung: März 2024