- Arbeitsrecht in Serbien
- Befristetes Arbeitsverhältnis in Serbien
- Arbeitszeit in Serbien
- Probezeit im Arbeitsvertrag in Serbien
- Arbeitsunfall in Serbien
- Disziplinarmaßnahmen gegen Arbeitnehmer in Serbien
- Betriebsbedingte Kündigung in Serbien
- Kündigungsfristen nach dem Arbeitsrecht in Serbien
- Kündigungsverfahren in Serbien
- Wettbewerbsklausel im Arbeitsvertrag in Serbien
- Gewerbeaufsicht (Arbeitsaufsicht) in Serbien
- Beilegung von Streitigkeiten durch Mediation in Serbien
- Beschäftigung und Aufenthaltsrecht von Ausländern in Serbien
- Corporate Governance in Serbien
- Fördermittel für Investitionen in Serbien
- Gerichtsverfahren in Serbien
- Gesellschaftsrecht: Unternehmensgründung in Serbien
- Immobilienfinanzierung und Kreditsicherheiten in Serbien
- Kurzer Überblick über den aktuellen Immobilienmarkt in Serbien
- Finanzierung eines Immobilienkaufs in Serbien
- Immobilien-Kreditvertrag nach dem Recht in Serbien
- Kreditsicherheiten in Serbien: Vollstreckung und Konkurs
- Kosten im Zusammenhang mit der Bestellung einer Sicherheit an einer Immobilie in Serbien
- Beurkundung von Immobilientransaktionen und Grundbuch in Serbien
- Sonderfall: Darlehen in Deutschland – Bestellung von Sicherheiten in Serbien
- Übliche Kreditsicherheiten in Serbien
- Immobilienkauf in Serbien durch ausländische Personen
- Kartellrecht in Serbien
- Fusionskontrolle und Unternehmenszusammenschlüsse in Serbien
- Anmeldepflicht und Aufgreifschwellen im Fusionskontrollverfahren in Serbien
- Ausnahmen vom Tatbestand des Zusammenschlusses von Unternehmen in Serbien
- Begriff des Zusammenschlusses (Zusammenschlusstatbestand) in Serbien
- Fristen und Entscheidungen bei Unternehmenszusammenschlüssen in Serbien
- Maßnahmen im Zusammenschlussverfahren in Serbien
- Branchenbezogene Regelungen für Zusammenschlüsse in bestimmten Industriezweigen in Serbien
- Zulässige Zusammenschlüsse in Serbien: Kriterien
- Kartellverbot: Wettbewerbsbeschränkungen in Serbien
- Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen und Kartellverbot in Serbien
- Einzelfreistellung nach dem Kartellrecht in Serbien
- Freistellungsvoraussetzungen für die wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen nach dem Kartellrecht in Serbien
- Gruppenfreistellung in Serbien
- Kronzeugenregelung (Leniency Programm) nach dem Kartellrecht in Serbien
- Maßnahmen bei Feststellung einer wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarung nach dem Kartellrecht in Serbien
- Vereinbarungen von geringer Bedeutung nach dem Kartellrecht in Serbien: De Minimis
- Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung in Serbien
- Fusionskontrolle und Unternehmenszusammenschlüsse in Serbien
- Geistiges Eigentum und gewerbliche Schutzrechte in Serbien
- Schiedsgerichte und Schiedsgerichtsverfahren in Serbien
- Wirtschaftsvergehen in Serbien
- Zwangsvollstreckung in Serbien
Einzelfreistellung nach dem Kartellrecht in Serbien
Von unserer deutschsprachigen CBBL-Partneranwältin in Belgrad, Frau Rechtsanwältin Ljubica Tomic, tomic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27, www.tsg.rs
1. Muss ich einen Antrag auf Einzelfreistellung bei der serbischen Kommission für den Schutz des Wettbewerbs stellen oder reicht eine von mir selbst durchgeführte Bewertung (wie nach der Verordnung (EG) Nr. 1/2003)?
Auf Antrag eines Unternehmens, das an einer wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarung in Serbien beteiligt ist, kann die serbische Kommission für den Schutz des Wettbewerbs (nachstehend: „Kommission“) die jeweilige wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung vom Kartellverbot ausnehmen (Einzelfreistellung). Die Beweislast für die Erfüllung aller Freistellungsvoraussetzungen trägt der Antragsteller. Die Einzelfreistellung kann für einen Zeitraum von maximal 8 Jahren gewährt werden.
2. Innerhalb welcher Frist muss die Kommission eine Entscheidung über den Antrag auf Einzelfreistellung erlassen?
Die Kommission ist verpflichtet, innerhalb einer Frist von 60 Tagen nach Einreichung des Antrags auf Einzelfreistellung zu entscheiden.
Sie wünschen Beratung zur Einzelfreistellung gemäß dem Kartellrecht in Serbien? Sprechen Sie uns an!
Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin Frau Ljubica Tomic und ihr Team in Belgrad stehen Ihnen gerne zur Verfügung: tomic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27
Stand der Bearbeitung: März 2024
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- Anmeldepflicht und Aufgreifschwellen im Fusionskontrollverfahren in Serbien
- Ausnahmen vom Tatbestand des Zusammenschlusses von Unternehmen in Serbien
- Begriff des Zusammenschlusses (Zusammenschlusstatbestand) in Serbien
- Fristen und Entscheidungen bei Unternehmenszusammenschlüssen in Serbien
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- Branchenbezogene Regelungen für Zusammenschlüsse in bestimmten Industriezweigen in Serbien
- Zulässige Zusammenschlüsse in Serbien: Kriterien
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- Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen und Kartellverbot in Serbien
- Einzelfreistellung nach dem Kartellrecht in Serbien
- Freistellungsvoraussetzungen für die wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen nach dem Kartellrecht in Serbien
- Gruppenfreistellung in Serbien
- Kronzeugenregelung (Leniency Programm) nach dem Kartellrecht in Serbien
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- Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung in Serbien
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- Schiedsgerichte und Schiedsgerichtsverfahren in Serbien
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