Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Serbien
CBBL Rechtsanwältin Ljubica Tomic, Kanzlei TSG Rechtsanwälte Belgrad, Belgrad
Ljubica Tomic
Rechtsanwältin
TSG Rechtsanwälte Belgrad
Belgrad


Vollstreckungsverfahren ausländischer Gläubiger in Serbien

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Partneranwältin in Belgrad, Frau Rechtsanwältin Ljubica Tomic, tomic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27, www.tsg.rs


Auf der Grundlage der Rechnung eines ausländischen Unternehmens an einen Schuldner in Serbien ist es möglich, ein Vollstreckungsverfahren unmittelbar vor dem zuständigen Gericht in der Republik Serbien einzuleiten.

Eine formale Voraussetzung für die Einleitung des Vollstreckungsverfahrens ist, dass der Gläubiger – eine ausländische juristische Person – ein so genanntes „nicht residentes Konto“ (Dinar- oder Devisenkonto) bei einer Geschäftsbank in Serbien eröffnet. Ferner muss sich der ausländische Gläubiger bei der Steuerverwaltung der Republik Serbien als nicht ansässiger Steuerpflichtiger eintragen lassen und eine sogenannte „Nichtresidenten-Steuernummer“ besorgen.

Es handelt sich hierbei um rechtliche Voraussetzungen, die durch das Gesetz über die Vollstreckung und Sicherung von Forderungen vorgeschrieben sind. Ausnahmen hiervon bestehen nicht. Es ist daher zum Beispiel nicht möglich, dass ein ausländischer Gläubiger einem Dritten eine spezielle Vollmacht erteilt, mit der er diesen bevollmächtigt, in seinem Namen (d. h. im Namen des Vollstreckungsgläubigers) den im Vollstreckungsverfahren erlangten Geldbetrag auf sein Konto (d. h. Konto des Dritten) gutschreiben zu lassen. Auch der Rechtsanwalt des Gläubigers ist hiervon umfasst und kann daher ebenfalls nicht als solcher Dritter fungieren.

Unsere Empfehlung ist daher Folgende:

Ausländische Gläubiger (insbesondere juristische Personen), die die Absicht haben, gegen ihre Schuldner in der Republik Serbien ein Vollstreckungsverfahren einzuleiten, sollten diese gesetzlichen Pflichten mit einkalkulieren, da sie zusätzliche Kosten und Zeitaufwand verursachen können.

Gerne stehen wir zur Verfügung, um Ihnen eine Einschätzung der Kosten einer Vollstreckung in Serbien zu erstellen.

Sie haben weitere Fragen zu Vollstreckungsverfahren ausländischer Gläubiger in Serbien? Sprechen Sie uns an!

Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin Frau Ljubica Tomic und ihr Team in Belgrad stehen Ihnen gerne zur Verfügung: tomic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27


Stand der Bearbeitung: März 2024