Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Serbien
CBBL Rechtsanwältin Ljubica Tomic, Kanzlei TSG Rechtsanwälte Belgrad, Belgrad
Ljubica Tomic
Rechtsanwältin
TSG Rechtsanwälte Belgrad
Belgrad


Maßnahmen im Fall der Feststellung des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung in Serbien

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Partneranwältin in Belgrad, Frau Rechtsanwältin Ljubica Tomic, tomic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27, www.tsg.rs

I. Maßnahmen zur Beseitigung von Wettbewerbsverletzungen

Zur Beseitigung von Wettbewerbsverletzungen kann die zuständige serbische Wettbewerbskommission Verhaltensmaßnahmen oder strukturelle Maßnahmen gegen die beteiligten Unternehmen aussprechen. Strukturelle Maßnahmen sind nur dann als verhältnismäßig anzusehen, wenn keine Verhaltensmaßnahmen gleicher Wirksamkeit zur Verfügung stehen oder
wenn Letztere im Vergleich zu strukturellen Maßnahmen die beteiligten Unternehmen stärker
belasten würden oder eine bereits verhängte Verhaltensmaßnahme noch nicht vollständig durchgeführt worden ist.

II. Maßnahmen zum Wettbewerbsschutz

Als Maßnahme zum Wettbewerbsschutz wird ein Betrag in Höhe von bis zu 10 % des
gesamten Jahresumsatzes des betroffenen Unternehmens, der in der Republik Serbien
generiert wurde, in folgenden Fällen als Bußgeld verhängt:

  1. Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung,
  2. Abschluss einer restriktiven Vereinbarung, die nicht freigestellt wurde,
  3. Nichtdurchführung der Maßnahme zur Beseitigung von Wettbewerbsverletzungen.

III. Zwangsgelder

Gegen die beteiligten Unternehmen können auch Zwangsgelder in Höhe von 500 EUR bis 5.000 EUR
pro Tag wegen der Nichtbefolgung der Anweisungen der serbischen Wettbewerbskommission ausgesprochen werden. Die Zwangsgelder dürfen den Betrag von 10 % des gesamten Jahresumsatzes des betroffenen Unternehmens, der in der Republik Serbien generiert wurde, nicht überschreiten.

Sie wünschen Beratung zu den Maßnahmen im Falle der Feststellung einer marktbeherrschenden Stellung nach serbischem Recht? Sprechen Sie uns an!

Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin Frau Ljubica Tomic und ihr Team in Belgrad stehen Ihnen gerne zur Verfügung: tomic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27


Stand der Bearbeitung: März 2024