Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Serbien
CBBL Rechtsanwältin Ljubica Tomic, Kanzlei TSG Rechtsanwälte Belgrad, Belgrad
Ljubica Tomic
Rechtsanwältin
TSG Rechtsanwälte Belgrad
Belgrad


Wettbewerbsklausel im Arbeitsvertrag in Serbien

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Partneranwältin in Belgrad, Frau Rechtsanwältin Ljubica Tomic, tomic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27, www.tsg.rs


Wichtige Informationen für (ausländische) Arbeitgeber, die mit ihrem Arbeitnehmer in Serbien eine Wettbewerbsklausel vereinbaren möchten.

Unter welchen Bedingungen ist die Vereinbarung einer Wettbewerbsklausel in einem Arbeitsvertrag nach serbischem Recht zulässig?

Es ist möglich, im Arbeitsvertrag zu bestimmen, dass es dem Arbeitnehmer verboten ist, ohne Zustimmung des Arbeitgebers einer anderen Aktivität nachzugehen, die er

  • in eigenem Namen und auf eigene Rechnung und/ oder
  • im Namen und auf Rechnung einer anderen juristischen oder natürlichen Person

ausübt.

Ein Wettbewerbsverbot kann nur unter der Voraussetzung vereinbart werden, dass

  • der Arbeitnehmer durch die Arbeit beim Arbeitgeber neue, besonders wichtige technologische Kenntnisse oder Informationen über einen großen Kreis von Geschäftspartnern erwirbt oder
  • dass er im Rahmen seiner Tätigkeit von wichtigen Geschäftsinformationen und/ oder Geschäftsgeheimnissen erfährt.

Durch die allgemeinen Regelungen des Arbeitgebers und den Arbeitsvertrag wird der örtliche Geltungsbereich des Wettbewerbsverbotes in Abhängigkeit von der Art der Geschäftstätigkeit, auf welche sich das Verbot bezieht, festgelegt.

Wenn der Arbeitnehmer gegen das Wettbewerbsverbot verstößt, macht er sich gegenüber dem Arbeitgeber schadensersatzpflichtig.

Im Arbeitsvertrag können der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer auch die Modalitäten des Wettbewerbsverbots für die Zeit nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses regeln (nachvertragliches Wettbewerbsverbot/ Konkurrenzklausel).

Ein solches nachvertragliches Verbot darf für eine maximale Dauer von zwei Jahren vereinbart werden. Die Vereinbarung eines Wettbewerbsverbots bedarf auch einer (in der Konkurrenzklausel geregelten) Ausgleichszahlung, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer als Gegenleistung für die Einhaltung des Wettbewerbsverbotes zu zahlen hat.

Sie haben weitere Fragen zur Vereinbarung einer Wettbewerbsklausel mit einem Arbeitnehmer in Serbien? Sprechen Sie uns an!

Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin Frau Ljubica Tomic und ihr Team in Belgrad stehen Ihnen gerne zur Verfügung: tomic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27


Stand der Bearbeitung: März 2024