Kronzeugenregelung (Leniency Programm) nach dem Kartellrecht in Serbien
Von unserer deutschsprachigen CBBL-Partneranwältin in Belgrad, Frau Rechtsanwältin Ljubica Tomic, tomic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27, www.tsg.rs
Besteht im serbischen Kartellrecht die Möglichkeit des vollständigen Erlasses der Geldbuße oder einer Ermäßigung der Geldbuße unter einem Leniency Programm?
Das serbische Wettbewerbsrecht setzt auch den Regelungsrahmen für die Kronzeugenregelung fest (Leniency Programm).
Ein entscheidender positiver Beitrag zur Einleitung von Ermittlungen oder zum Nachweis eines Kartells kann zum vollständigen Erlass der Geldbuße für das betreffende Unternehmen führen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Darüber hinaus kann unter bestimmten Umständen die Mitarbeit eines Unternehmens oder mehrerer Unternehmen, das/ die die Voraussetzungen für einen vollständigen Erlass der Geldbuße nicht erfüllen, eine Ermäßigung der Geldbuße rechtfertigen.
Einem Unternehmen, das den Abschluss der restriktiven Vereinbarung initiiert hat, kann die Geldbuße hingegen nicht erlassen oder ermäßigt werden.
Sie wünschen Beratung zu der Kronzeugenregelung (Leniency Programm) gemäß dem Kartellrecht in Serbien? Sprechen Sie uns an!
Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin Frau Ljubica Tomic und ihr Team in Belgrad stehen Ihnen gerne zur Verfügung: tomic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27
Stand der Bearbeitung: Januar 2023