Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Serbien
CBBL Rechtsanwältin Ljubica Tomic, Kanzlei TSG Rechtsanwälte Belgrad, Belgrad
Ljubica Tomic
Rechtsanwältin
TSG Rechtsanwälte Belgrad
Belgrad


Gerichtskosten für ausländische Staatsbürger und ausländische juristische Personen in Serbien

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Partneranwältin in Belgrad, Frau Rechtsanwältin Ljubica Tomic, tomic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27, www.tsg.rs


Auch in Serbien sind bei Verfahren vor den serbischen Gerichten Gerichtskosten zu zahlen. Diese fallen zum Beispiel an, wenn man eine Klage gegen eine andere Partei erhebt.

In Serbien ansässige Personen und Unternehmen sind dabei verpflichtet, die fälligen Gerichtskosten binnen 8 Tagen zu zahlen.

Die wichtigste Information für ausländische Staatsbürger und Unternehmen mit Sitz im Ausland (d.h. für nicht in der Republik Serbien ansässige Personen und Unternehmen), die Partei in einem Gerichtsverfahren in der Republik Serbien werden (Prozesse, Vollstreckungsverfahren oder andere Verfahren), ist, dass diese nicht verpflichtet sind, die fälligen Gerichtskosten binnen der 8-Tages-Frist zu zahlen.

Sie müssen die Gerichtsgebühren (Gerichtskosten) erst nach der Beendigung des Gerichtsverfahrens bezahlen, und zwar innerhalb einer im jeweiligen Fall nachträglich vom Gericht zu bestimmenden Frist. Diese Frist darf nicht kürzer sein als 30 Tage und nicht länger als 90 Tage.

Sie haben Fragen zum Thema Gerichtskosten in Serbien? Sprechen Sie uns an!

Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin Frau Ljubica Tomic und ihr Team in Belgrad stehen Ihnen gerne zur Verfügung: tomic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27


Stand der Bearbeitung: März 2024