Freistellungsvoraussetzungen für die wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen nach dem Kartellrecht in Serbien
von Frau Rechtsanwältin Ljubica Tomić, ljubica.tomic@tsg.rs, Tel. + 381 - 1 - 132 852 27
Welche Voraussetzungen muss meine Vereinbarung erfüllen, um unter einer Freistellung fallen zu können?
Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen können vom Verbot ausgenommen werden, wenn sie unter angemessener Beteiligung der Verbraucher am entstehenden Gewinn zur Verbesserung der Warenerzeugung oder -verteilung oder zur Förderung des technischen oder wirtschaftlichen Fortschritts beitragen, ohne dass
a) den beteiligten Unternehmen Beschränkungen auferlegt werden, die für die Erreichung dieser Ziele nicht unerlässlich sind, oder
b) sie den Wettbewerb auf dem relevanten Markt oder seinem wesentlichen Teil ausschalten.
(Artikel 11 des Gesetzes zum Schutz des Wettbewerbs)
Stand der Bearbeitung: September 2017