Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Spanien
CBBL Rechtsanwalt und Abogado Stefan Meyer, Kanzlei Monereo Meyer Abogados, Madrid, Palma de Mallorca, Barcelona
Stefan Meyer
Rechtsanwalt und Abogado
Monereo Meyer Abogados
Madrid, Palma de Mallorca, Barcelona


AGB und Internetvertrieb in Spanien

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Madrid, Frau Rechtsanwältin Consuleo Álvarez Pastor, c.alvarez@cbbl-lawyers.de, Tel. +34 - 91 - 319 96 86, www.mmmm.es


Fragen zum Internetvertrieb in Spanien

(insbesondere zur Verwendung von AGB im spanischen Internetvertrieb)

Möchte ein Unternehmen seine Erzeugnisse oder Dienstleistung in Spanien per Internet vertreiben, sollte es sich mit Sorgfalt auch den rechtlichen Aspekten für ein solches Vorhaben widmen.

1. Welche rechtlichen Aspekte sind grundsätzlich beim Internetvertrieb in Spanien zu beachten?

Zu diesen rechtlichen Aspekten gehören in Spanien diejenigen Angaben, die von Gesetzes wegen an bestimmten Stellen der Internetpräsenz kenntlich zu machen sind. Dies gilt beispielsweise für das Impressum, den Angaben im Vorfeld des Vertragsschlusses, der Bestätigung und den Hinweisen nach Vertragsschluss, der Datenschutzpolitik und – vor allem – den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

In diesem Zusammenhang empfiehlt es sich inhaltlich, beispielsweise das auf die Vertragsbeziehung anwendbare Recht sowie die Gerichtszuständigkeit zu regeln.

Bezüglich des anwendbaren Rechts gilt nach Unionsrecht grundsätzlich das Recht des Ursprungslandes, wonach auf den Vertrag das Recht des Landes des Unternehmenssitzes anwendbar ist. Kommt der Vertrag allerdings mit einem Verbraucher zustande, findet sowohl nach EU-Recht als auch gemäß dem spanischen E-Commerce-Gesetz das Heimatrecht des Käufers Anwendung, wenn dieses verbraucherfreundlicher ist. Auch die Zuständigkeit der Gerichte richtet sich grundsätzlich nach dem Wohnsitz des Verbrauchers.

Der Verkauf an spanische Verbraucher ist von besonderer Komplexität, da eine Vielzahl von Regelungen des Einzelhandels – staatlicher, regionaler oder sogar lokaler Art – zu berücksichtigen sind.

2. Welche wesentlichen Aspekte habe ich nach spanischem Recht in Bezug auf AGB im Internet zu beachten?

Ein weitverbreiteter Fehler der Unternehmen, der selbst von großen internationalen Firmen begangen wird, liegt darin, die Allgemeinen Verkaufsbedingungen wörtlich aus dem Original zu übersetzen und lediglich die Anwendbarkeit des spanischen Rechts zu bestimmen.

Auch wird von einigen Unternehmern irrtümlicherweise angenommen, dass die Datenschutzrichtlinien “zentral von der im Ausland ansässigen Muttergesellschaft eingehalten werden” können, ohne vorab zu prüfen, ob dies den recht strengen Anforderungen der spanischen Gesetze genügt.

Erwähnt werden soll an dieser Stelle in Bezug auf die wirksame Einbeziehung von AGB, dass die Bestimmungen klar und deutlich formuliert sein müssen, der Käufer von deren Existenz in Kenntnis zu setzen ist und ihm eine Kopie derselben zur Verfügung gestellt werden muss, und dass der Dienstanbieter den Empfang der Gegenleistung quittieren muss. Im Falle des Vertragsschlusses mit Verbrauchern („B2C“), dürfen die AGB darüber hinaus nicht missbräuchlich sein. Bei Verträgen mit Unternehmern („B2B“) kommt dieser Punkt dagegen nicht zum Tragen, allerdings könnte sich die benachteiligte Seite darauf berufen, dass eine solche Klausel das vertragliche Gleichgewicht stört.

Wenn die Voraussetzungen des spanischen Rechts für eine wirksame Einbeziehung der AGB nicht vorliegen, kann nicht nur der Verwender sanktioniert werden. Bei einem Vertragsschluss mit einem anderen Unternehmen, kann es in diesem Fall sogar zur Anwendung der gegnerischen AGB auf den Vertrag kommen.

Mit dem täglich wachsenden Erfolg der internationalen Internetpräsenz steigen Verbraucherbeschwerden in Spanien derzeit erheblich.

Sie wünschen Beratung zu AGB und Internetvertrieb in Spanien? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Stefan Meyer, Rechtsanwalt und Abogado, und sein Team an den Standorten Madrid, Barcelona und Palma de Mallorca, Spanien, stehen Ihnen gerne zur Verfügung: s.meyer@cbbl-lawyers.de, Tel. +34 - 91 - 319 96 86.


Stand der Bearbeitung: Februar 2023