Geschäftsführung in Spanien
Grundlegende rechtliche Informationen zur Geschäftsführung in Spanien.
Unsere nachfolgenden Beiträge bieten Antworten auf die wichtigsten Fragen, die sich ausländische Unternehmer stellen, wenn sie einen Geschäftsführer anstellen bzw. als Geschäftsführer angestellt werden.
Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Themen der Geschäftsführung in Spanien finden Sie hier:
- Bestellung, Kompetenzen und Abberufung eines Geschäftsführers in Spanien
- Haftung des Geschäftsführers in Spanien
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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Stefan Meyer, Rechtsanwalt und Abogado, und sein Team an den Standorten Madrid, Barcelona und Palma de Mallorca, Spanien, stehen Ihnen gerne zur Verfügung: s.meyer@cbbl-lawyers.de, Tel. +34 - 91 - 319 96 86.
Stand der Bearbeitung: Februar 2023