Recht und Steuern in Spanien
- AGB und Internetvertrieb in Spanien
- Arbeitsrecht in Spanien
- Vertragsschluss Arbeitnehmer in Spanien
- Verwaltung Arbeitnehmer in Spanien
- Arbeitsvertrag für Führungskräfte in Spanien
- Firmenwagen im Arbeits- und Steuerrecht in Spanien
- Entsendung eines Arbeitnehmers nach Spanien
- Kündigung von Arbeitsverträgen in Spanien aus persönlichen Gründen
- Kündigung von Arbeitsverträgen in Spanien aus betriebsbedingten Gründen
- Arbeitsgerichtliches Verfahren in Spanien
- Reform des Arbeitsrechts 2012 in Spanien
- Bankgeschäfte in Spanien
- Baurecht in Spanien
- Energierecht in Spanien
- Erbrecht in Spanien
- Forderung/Vollstreckung in Spanien
- Geschäftsführung in Spanien
- Gewerbeausübung in Spanien
- Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht in Spanien
- Haftungs- und Schadensersatzrecht in Spanien (allgemein)
- Handelsvertreter in Spanien
- Händler / Distributor in Spanien
- Immobilienfinanzierung in Spanien
- Immobilienrecht in Spanien
- Insolvenz in Spanien
- Kreditsicherheiten in Spanien
- Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer in Spanien
- Mietrecht in Spanien
- Rechtsanwalt in Spanien
- Schadenersatzrecht in Spanien
- Schließung eines Unternehmens in Spanien
- Steuern in Spanien
- Unternehmensgründung in Spanien
- Verjährungsfristen in Spanien (allgemein)
- Verträge mit Kunden in Spanien
- Reform der spanischen Zivilprozessordnung
Unternehmensgründung in Spanien
Sie planen die Gründung eines Unternehmens oder einer Tochtergesellschaft in Spanien?
Unter dem nachfolgenden Punkt finden Sie detaillierte Ausführungen zur Gründung und dem Geschäftsleben eines Unternehmens in Spanien:
- Gründung einer Tochtergesellschaft oder einer unselbständigen Zweigniederlassung in Spanien: Vor- und Nachteile
- Vorteile möglicher Gesellschaftsformen in Spanien
- Gründung einer GmbH in Spanien
- Geschäftsleben einer spanischen GmbH (S.L.)
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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Stefan Meyer, Rechtsanwalt und Abogado, und sein Team an den Standorten Madrid, Barcelona, Palma de Mallorca und Teneriffa stehen Ihnen gerne zur Verfügung: s.meyer@cbbl-lawyers.de, Tel. +34 - 91 - 319 96 86.
Stand der Bearbeitung: Mai 2021
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