Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Spanien
CBBL Rechtsanwalt und Abogado Stefan Meyer, Kanzlei Monereo Meyer Abogados, Madrid, Barcelona, Mallorca, Teneriffa
Stefan Meyer
Rechtsanwalt und Abogado
Monereo Meyer Abogados, Madrid, Barcelona, Mallorca, Teneriffa


Projektbezogene Unternehmenszusammenschlüsse in Spanien

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Madrid, Herrn Stefan Meyer, Rechtsanwalt und Abogado, s.meyer@cbbl-lawyers.de, Tel. +34 - 91 - 319 96 86, www.mmmm.es


Projektbezogene bzw. zeitlich begrenzte Unternehmenszusammenschlüsse

  1. Welche Formen von Unternehmenszusammenschlüssen sind in Spanien üblich?
  2. Worum handelt es sich bei einem UTE?
  3. Worum handelt es sich bei einem ATE?

Antworten:

1. Welche Formen von Unternehmenszusammenschlüssen sind in Spanien üblich?

In Spanien sind vor Allem die sogenannten UTE („Unión Temporal de Empresas“) als zeitlich befristete Unternehmenszusammenschlüsse – vorwiegend im Bereich des Bauwesens - oder als sogenannte ATE („Agrupación Temporal de Empresas“) als Unternehmenszusammenschlüsse üblich. Beide Formen der Zusammenschlüsse können erhebliche steuerliche und sonstige unternehmerische Vorteile bei einer Geschäftstätigkeit in Spanien mit sich bringen.

2. Worum handelt es sich bei einem UTE?

Von einem UTE („Unión Temporal de Empresas“) spricht man, wenn über einen bestimmten oder unbestimmten Zeitraum zwei oder mehr Unternehmer für die Entwicklung oder Ausführung eines Bauprojektes oder einer sonstigen Dienstleistung zusammenarbeiten. Rechtliche Grundlage ist das Gesetz 18/1982 vom 26. Mai über die Besteuerung der zeitlich befristeten Unternehmenszusammenschlüsse und der Gesellschaften für industrielle und regionale Entwicklung. Das Anliegen des UTE ist es, ausschließlich einen Bau oder eine Dienstleistung inner- oder außerhalb Spaniens zu entwickeln oder auszuführen. Diese Art von unternehmerischer Zusammenarbeit ist besonders interessant in Bezug auf die Realisierung von großen Bauwerken, da diese eine günstigere Steuerregelung vorsieht.

Die Mitglieder des UTE können natürliche oder juristische Personen sein, wohnhaft in Spanien oder im Ausland. Die Unternehmensgewinne der natürlichen Personen, die Teil der Gemeinschaft sind, werden durch ein direktes Bewertungsschema auf Grundlage einer direkten Besteuerung der Einkommenssteuer natürlicher Personen oder der Unternehmenssteuer in ihrem Herkunftsland bestimmt.

3. Worum handelt es sich bei einem ATE?

Um einen ATE („Agrupación Temporal de Empresas“) handelt es sich, wenn eine Zusammenarbeit zwischen Unternehmern besteht, die – ohne Schaffung einer Körperschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit – dazu dient, die unternehmerische Geschäftstätigkeit ihrer Teilnehmer gemeinsam zu erleichtern oder zu fördern.

Natürliche oder juristische Personen mit Sitz im Ausland, können sich nur unter folgenden Bedingungen zu einem ATE, welche die unternehmerische Geschäftstätigkeit in Spanien begünstigen, zusammenschließen:

(i) die besagten Geschäftstätigkeiten müssen über eine Betriebsstätte durchgeführt werden und

(ii) die Erträge des ATE bzw. die proportionalen Einnahmen und Ausgaben, müssen in die Mehrwertsteuerbemessungsgrundlage der Niederlassung in der Unternehmensteuer aufgenommen werden.

Sie wünschen Beratung zu projektbezogenen Unternehmenszusammenschlüssen in Spanien? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Stefan Meyer, Rechtsanwalt und Abogado, und sein Team an den Standorten Madrid, Barcelona, Palma de Mallorca und Teneriffa stehen Ihnen gerne zur Verfügung: s.meyer@cbbl-lawyers.de, Tel. +34 - 91 - 319 96 86.


Stand der Bearbeitung: Februar 2023