Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Spanien
CBBL Rechtsanwalt und Abogado Stefan Meyer, Kanzlei Monereo Meyer Abogados, Madrid, Palma de Mallorca, Barcelona
Stefan Meyer
Rechtsanwalt und Abogado
Monereo Meyer Abogados
Madrid, Palma de Mallorca, Barcelona


Rangrücktritt bei gewerblichen Immobilienfinanzierungen in Spanien

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Madrid, Herrn Janis Amort, Tel. +34 - 91 - 319 96 86, www.mmmm.es


Durch eine Rangrücktrittsvereinbarung unter spanischem Recht (sog. „acuerdo de subordinación“) wird die Tilgungskonkurrenz mit anderen Gläubigern vermieden. Eine solche Vereinbarung wird in Spanien üblicherweise dann als zusätzliche Sicherheit gewählt, wenn der Kreditnehmer eine SPV ist und der Kreditgeber in Zukunft nicht mit anderen (jüngeren) Kreditgebern konkurrieren möchte. Dies kann insbesondere im Hinblick auf mögliche künftige Konkursverfahren des Kreditnehmers von Bedeutung sein.

Inhaltlich regeln die in Spanien üblichen Rangrücktrittsvereinbarungen zunächst den Rangrücktritt eigener Forderungen des oder der Anteilseigner der SPV gegen die (kreditaufnehmende) SPV. Daneben wird die SPV aber durch solch eine Vereinbarung auch verpflichtet, künftige (jüngere) Kreditgeber einem Rangrücktritt zu unterwerfen.

Der Nachteil dieser Sicherheitsvereinbarung mag darin liegen, dass der Kreditgeber in der Praxis nicht immer die Möglichkeit hat, nachzuprüfen, ob der Schuldner diesen Pflichten ggü. zukünftigen Kreditgebern nachkommt. Auf jeden Fall, macht sich der Schuldner jedoch bei Nichteinhaltung seiner Pflichten aus der Rangrücktrittsvereinbarung ggü. dem Kreditgeber haftbar und erfüllt hierdurch automatisch auch seine Pflichten aus dem Kreditvertrag nicht mehr, so dass eine Vorfälligkeit desselben in Frage kommen könnte.

Weiterführende Links zu Immobilienfinanzierungen in Spanien:

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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Stefan Meyer, Rechtsanwalt und Abogado, und sein Team an den Standorten Madrid, Barcelona und Palma de Mallorca, Spanien, stehen Ihnen gerne zur Verfügung: s.meyer@cbbl-lawyers.de, Tel. +34 - 91 - 319 96 86.


Stand der Bearbeitung: Mai 2019