Freistellung eines Arbeitnehmers von der Arbeit in Serbien
Veröffentlicht am 28.10.2025
Von unserer deutschsprachigen CBBL-Partneranwältin in Belgrad, Frau Rechtsanwältin Ljubica Tomic, tomic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27, www.tsg.rs
Sie möchten einen Arbeitnehmer in Serbien freistellen bzw. von seiner Arbeitsplicht suspendieren? Nachfolgend finden Sie wichtige Hinweise zu den Rahmenbedingungen nach serbischem Arbeitsrecht.
- Was versteht man unter der Freistellung eines Arbeitnehmers von der Arbeit gemäß dem Arbeitsgesetz in Serbien?
- Welche gesetzlichen Gründe gibt es für die Freistellung eines Arbeitnehmers von der Arbeit?
- Kann der Arbeitgeber weitere Gründe für die Freistellung von der Arbeit vorsehen bzw. mit dem Arbeitnehmer vereinbaren?
- Wie muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über die Freistellung von der Arbeit informieren?
- Hat der Arbeitnehmer während der Freistellung Anspruch auf sein Gehalt?
- Wie lange darf die vorübergehende Freistellung eines Arbeitnehmers von der Arbeit dauern?
1. Was versteht man unter der Freistellung eines Arbeitnehmers von der Arbeit gemäß dem Arbeitsgesetz in Serbien?
Die Freistellung eines Arbeitnehmers von der Arbeit (sogenannte Suspendierung) ist eine präventive und vorübergehende Maßnahme, bei der der Arbeitnehmer vorübergehend von der Arbeit freigestellt wird, ohne dass das Arbeitsverhältnis beendet wird.
Während der Suspendierung hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Gehaltsfortzahlung in einer bestimmten Höhe.
Die Maßnahme der Suspendierung kann nur in folgenden zwei Fällen angewendet werden:
- während eines vom Arbeitgeber eingeleiteten Kündigungsverfahrens oder
- während eines gegen den Arbeitnehmer geführten Strafverfahrens.
Dabei kann die Dauer der Freistellung des Arbeitnehmers wie folgt betragen:
- bis zur endgültigen Entscheidung im Arbeitsgerichtsverfahren (über eine Kündigung oder über eine andere disziplinarische Maßnahme),
- bis zur Aufhebung einer Untersuchungshaft des Arbeitnehmers oder
- bis zur rechtskräftigen Entscheidung in einem Strafverfahren.
2. Welche gesetzlichen Gründe gibt es für die Freistellung eines Arbeitnehmers von der Arbeit?
Das serbische Gesetz sieht drei Gründe für die Freistellung eines Arbeitnehmers von der Arbeit vor:
a. Einleitung eines Strafverfahrens gegen den Arbeitnehmer wegen einer Straftat, die bei der Arbeit oder im Zusammenhang mit der Arbeit begangen wurde
b. Gefährdung von Eigentum von erheblichem Wert durch Missachtung der Arbeitsdisziplin oder Verletzung der Arbeitspflicht
c. Verhalten des Arbeitnehmers oder schwere Verletzung einer Arbeitspflicht, so dass der Arbeitnehmer seine Arbeit beim Arbeitgeber nicht fortsetzen kann, bis die Frist für die Antwort des Arbeitnehmers auf die Abmahnung, dass die Voraussetzungen für die Kündigung des Arbeitsvertrags durch den Arbeitgeber erfüllt sind, abgelaufen ist.
3. Kann der Arbeitgeber weitere Gründe für die Freistellung von der Arbeit vorsehen bzw. mit dem Arbeitnehmer vereinbaren?
Nein. Das serbische Arbeitsgesetz sieht ausdrücklich nur die oben genannten drei Gründe vor, die eine Freistellung des Arbeitnehmers rechtfertigen können. Falls der Arbeitgeber andere Gründe (z. B. durch interne Regelungen oder durch den Arbeitsvertrag) einführt, wären solche Gründe im Widerspruch zum Arbeitsgesetz und damit nicht wirksam.
4. Wie muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über die Freistellung von der Arbeit informieren?
Vor Ausspruch der Freistellung ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer die Entscheidung über die Freistellung persönlich zu übergeben. Andernfalls kann der Arbeitnehmer seine Freistellung vor Gericht anfechten.
5. Hat der Arbeitnehmer während der Freistellung Anspruch auf sein Gehalt?
Ja. Während der Freistellung von der Arbeit hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Gehaltsfortzahlung in Höhe eines Viertels des Grundgehalts – falls er eine Familie zu unterhalten hat, in Höhe eines Drittels des Grundgehalts.
6. Wie lange darf die vorübergehende Freistellung eines Arbeitnehmers von der Arbeit dauern?
Die Freistellung von der Arbeit darf in Serbien höchstens drei Monate dauern. Nach Ablauf dieser Zeit ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine der folgenden Entscheidungen zu treffen:
- den Arbeitnehmer wieder zur Arbeit zulassen oder
- den Arbeitsvertrag kündigen oder
- eine andere Maßnahme gemäß dem serbischen Arbeitsgesetz einleiten.
Ausnahmsweise darf die Freistellung bis zum rechtskräftigen Abschluss eines laufenden Strafverfahrens andauern, falls die Freistellung ausgesprochen wurde aufgrund der Strafverfolgung des Arbeitnehmers wegen einer Straftat, die er bei der Arbeit oder im Zusammenhang mit der Arbeit begangen hat.
Sie haben weitere Fragen zur Freistellung eines Arbeitnehmers von der Arbeit in Serbien?
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Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin Frau Ljubica Tomic und ihr Team in Belgrad stehen Ihnen gerne zur Verfügung: tomic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27



