Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Serbien
CBBL Rechtsanwältin Ljubica Tomic, Kanzlei TSG Rechtsanwälte Belgrad, Belgrad
Ljubica Tomic
Rechtsanwältin
TSG Rechtsanwälte Belgrad
Belgrad


Insolvenz des Arbeitgebers in Serbien als Grund für die Beendigung des Arbeitsvertrags

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Partneranwältin in Belgrad, Frau Rechtsanwältin Ljubica Tomic, tomic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27, www.tsg.rs

Wann ist ein Unternehmen insolvent nach serbischem Recht?

Die Insolvenz stellt ein gesetzlich geregeltes Verfahren dar, das die Abwicklung eines Unternehmens zum Ziel hat. Dieses Verfahren wird eingeleitet, wenn das Unternehmen nicht in der Lage ist, seine finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen, oder wenn die Gefahr besteht, dass die vorhandenen Vermögenswerte nicht ausreichen, um die Ansprüche sämtlicher Gläubiger zu befriedigen.

Kann ein Arbeitgeber in Serbien den Arbeitsvertrag im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens kündigen?

Ja, die Einleitung eines Insolvenzverfahrens stellt einen spezifischen Beendigungsgrund für Arbeitsverträge dar.
In diesem Zusammenhang ist der Insolvenzverwalter befugt, die bestehenden Arbeitsverträge der Arbeitnehmer zu kündigen. Diese Befugnis ergibt sich unmittelbar aus der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen das insolvente Unternehmen. Die Kündigung der Arbeitsverträge durch den Insolvenzverwalter dient in Serbien der Umsetzung des gesetzgeberischen Ziels, die wirtschaftliche Masse des Unternehmens im Falle einer Insolvenz zu sichern und eine geordnete Abwicklung zu ermöglichen.

Welche Rechtsfolgen ergeben sich für die Arbeitnehmer im Zeitpunkt des Abschlusses eines Insolvenzverfahrens?

Mit der Beendigung des Insolvenzverfahrens enden, gemäß dem serbischen Insolvenzrecht kraft Gesetzes (ipso iure), die Arbeitsverhältnisse derjenigen Arbeitnehmer, die während des Insolvenzverfahrens nicht vom Insolvenzverwalter gekündigt wurden. Dabei trifft der Arbeitgeber zwar die Entscheidung über die Beendigung der Arbeitsverhältnisse, diese Entscheidung ist jedoch lediglich deklaratorischer Natur. Die tatsächliche Beendigung der Arbeitsverhältnisse erfolgt, unabhängig vom Willen der Parteien, im Zeitpunkt der Löschung des Arbeitgeber-Unternehmens aus dem Handelsregister, wobei die Rechtsfolgen der Beendigung der Arbeitsverträge unmittelbar mit der Löschung eintreten.

Haben Sie weitere Fragen zu den Auswirkungen der Insolvenz in Serbien auf bestehende Arbeitsverträge? Sprechen Sie uns an!

Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin Frau Ljubica Tomic und ihr Team in Belgrad stehen Ihnen gerne zur Verfügung: tomic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27


Stand der Bearbeitung: März 2025