Arbeitsunfall in Serbien
Von unserer deutschsprachigen CBBL-Partneranwältin in Belgrad, Frau Rechtsanwältin Ljubica Tomic, tomic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27, www.tsg.rs
Grundlegende Informationen zu Arbeitsunfällen in Serbien und den Pflichten des Arbeitgebers gemäß den serbischen Gesetzen, die die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz regeln.
- Wann liegt nach serbischem Recht ein Arbeitsunfall vor?
- Welche Pflichten hat der Arbeitgeber bei einem Arbeitsunfall in Serbien?
- Welche Ansprüche hat der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall in Serbien?
1. Wann liegt nach serbischem Recht ein Arbeitsunfall vor?
Nach serbischem Recht ist ein Arbeitsunfall eine Verletzung des Versicherten, die in einem räumlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit der Arbeitstätigkeit steht, aufgrund deren der Arbeitnehmer versichert ist. Der Arbeitsunfall wird verursacht durch eine unmittelbare und kurzfristige mechanische, physikalische oder chemische Einwirkung, eine plötzliche Veränderung der Körperhaltung, eine unerwartete körperliche Belastung oder durch andere Veränderungen des physiologischen Zustands des Körpers des Arbeitnehmers.
Als Arbeitsunfall gilt auch eine Verletzung, die ein versicherter der Arbeitnehmer bei der Ausführung einer Tätigkeit erleidet, zu der er nicht ausdrücklich bzw. offiziell eingeteilt wurde, die er jedoch im Interesse seines Arbeitgebers ausführt.
Ferner gilt als Arbeitsunfall eine Verletzung, die ein Versicherter
- auf dem regelmäßigen Weg von seiner Wohnung zum Arbeitsplatz oder auf dem umgekehrten Weg erleidet oder
- auf einem Weg, der zur Erfüllung dienstlicher Aufgaben unternommen wird oder
- auf dem Weg zum Antritt der Arbeit
sowie in anderen gesetzlich festgelegten Fällen.
Als Arbeitsunfall gilt daneben auch eine Erkrankung des Versicherten, die unmittelbar oder ausschließlich als Folge eines Unglücksfalls oder höherer Gewalt während der Ausübung der Arbeitstätigkeit, aufgrund derer der Arbeitnehmer versichert ist, oder die im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit entstanden ist.
2. Welche Pflichten hat der Arbeitgeber bei einem Arbeitsunfall in Serbien?
Meldung des Arbeitsunfalls
Sobald der Arbeitgeber von einem Arbeitsunfall Kenntnis erlangt, ist er verpflichtet, diesen den zuständigen Behörden zu melden.
Das serbische Gesetz über die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz verpflichtet den Arbeitgeber,
- unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfallereignis, den zuständigen Arbeitsinspektionsbehörden und der zuständigen Behörde für innere Angelegenheiten mündlich, schriftlich oder elektronisch jeden tödlichen, kollektiven oder schweren Arbeitsunfall sowie jede gefährliche Situation zu melden, die die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer gefährden könnte
und
- unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf Arbeitstagen nach dem Unfallereignis, den zuständigen Arbeitsinspektionsbehörden mündlich, schriftlich oder elektronisch einen leichten Arbeitsunfall zu melden, der zu einer Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers von mehr als drei Tagen führt.
Ausfüllen des Berichts über den Arbeitsunfall
Wenn ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber einen Arbeitsunfall meldet und eine entsprechende Bescheinigung der zuständigen Gesundheitsbehörde vorlegt, die ihn erstmals untersucht hat, ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Bericht über den Arbeitsunfall auf dem dafür vorgeschriebenen Formular anzugeben und diesen den zuständigen Behörden vorzulegen.
Der Bericht über den Arbeitsunfall ist in fünf Exemplaren zu erstellen und spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntwerden des Unfalls einzureichen:
Nachdem der Arbeitgeber alle erforderlichen Daten in das Berichtsformular eingetragen hat, übermittelt er alle fünf Exemplare dieses Berichts an die Gesundheitseinrichtung, in der die Untersuchung der verletzten Person durchgeführt wurde, damit dort die Befunde und Einschätzungen des Arztes bzw. der Gesundheitseinrichtung beigefügt werden können.
Der Arzt, der die verletzte Person untersucht hat, trägt die Befunde und Einschätzungen innerhalb von zwei Tagen nach Erhalt des Berichts in diesen ein und leitet den so ergänzten Bericht unverzüglich, spätestens jedoch am nächsten Tag, zurück an den Arbeitgeber.
Der Bericht, in den sämtliche Daten sowie die Befunde und Einschätzungen des Arztes bzw. der Gesundheitseinrichtung eingetragen wurden, wird dann vom Arbeitgeber innerhalb von zwei Tagen nach Erhalt des ergänzten Berichts an die zuständige Filiale des Fonds für Krankenversicherung der Republik Serbien (RFZO) übermittelt. Bei diesem Fonds kann der Verletzte seine Rechte gemäß den serbischen Vorschriften über die Krankenversicherung geltend machen.
Die Filiale des RFZO beglaubigt alle fünf Exemplare des Berichts, behält ein Exemplar bei sich und gibt dem Arbeitgeber die verbleibenden Exemplare zurück.
Von diesen vier zurück erhaltenen Exemplaren des Berichts
- behält der Arbeitgeber ein Exemplar bei seinen Unterlagen,
- übergibt der Arbeitgeber ein Exemplar unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Tagen nach Erhalt, dem Arbeitnehmer,
- übermittelt der Arbeitgeber ein Exemplar an die Filiale des Fonds für Renten- und Invaliditätsversicherung der Republik Serbien (im Folgenden: RFPIO),
- übermittelt der Arbeitgeber ein Exemplar an das zuständige Arbeitsministerium – Direktion für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.
3. Welche Ansprüche hat der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall in Serbien?
Anspruch auf Gesundheitsversorgung
Der Arbeitnehmer hat für die gesamte Dauer seiner vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit, die durch den Arbeitsunfall verursacht wurde, Anspruch auf Gesundheitsversorgung. Darüber hinaus ist der Arbeitgeber verpflichtet, sämtliche Arbeitnehmer gegen Arbeitsunfälle zu versichern, um Ersatzleistungen zu ihren Gunsten zu gewährleisten.
Anspruch auf Entgeltfortzahlung (Lohnfortzahlung)
Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung (Lohnfortzahlung) während seiner Abwesenheit von der Arbeit aufgrund vorübergehender Arbeitsunfähigkeit. Die Höhe der Lohnfortzahlung beträgt nach serbischem Recht 100 % des durchschnittlichen Gehalts, wenn die Arbeitsunfähigkeit durch einen Arbeitsunfall verursacht wurde.
Die Entgeltfortzahlung im Falle einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit aufgrund eines Arbeitsunfalls wird während der gesamten Dauer des Arbeitsverhältnisses des Versicherten vom Arbeitgeber aus eigenen Mitteln finanziert, und zwar ab dem ersten Tag der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit, und dies für die gesamte Dauer der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit des Versicherten.
Anspruch auf Ersatz materieller und immaterieller Schäden
Der Arbeitgeber ist daneben verpflichtet, dem Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall Schadensersatz zu leisten, sofern der Arbeitnehmer dies verlangt und der Anspruch begründet ist. Der Arbeitnehmer macht diesen Anspruch in der Regel durch die Einleitung entsprechender Gerichtsverfahren oder im Rahmen eines Vergleichsverfahrens mit dem Arbeitgeber geltend.
Sie wünschen Beratung zu Disziplinarmaßnahmen gegen Arbeitnehmern in Serbien? Sprechen Sie uns an!
Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin Frau Ljubica Tomic und ihr Team in Belgrad stehen Ihnen gerne zur Verfügung: tomic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27
Stand der Bearbeitung: Dezember 2024