Datenschutz in Serbien
Von unserer deutschsprachigen CBBL-Partneranwältin in Belgrad, Frau Rechtsanwältin Ljubica Tomic, tomic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27, www.tsg.rs
Wichtige Informationen und Basiswissen für deutschsprachige Unternehmen sowie Verantwortliche und Auftragsverarbeiter personenbezogener Daten, die weder ihren Sitz noch Wohnsitz in der Republik Serbien haben zum Datenschutzrecht.
Der Schutz personenbezogener Daten in Serbien wird durch das Gesetz über den Schutz personenbezogener Daten geregelt, das im Jahr 2018 in Kraft getreten ist. Dieses Gesetz ist weitgehend an die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union angelehnt und spiegelt Serbiens Bestreben wider, seinen Rechtsrahmen an die EU-Standards anzupassen.
Nach Abschluss des Gründungsverfahrens des Unternehmens entstehen bestimmte Verpflichtungen, die im Zusammenhang mit dem Datenschutz erfüllt werden müssen.
Unsere Informationstexte bieten Ihnen einen Überblick über die wichtigsten praxisrelevanten Aspekte des serbischen Datenschutzrechts, die Sie als Unternehmen im Blick haben sollten.
Nachfolgend möchten wir Ihnen zu folgenden für Unternehmen in Serbien wichtigen Aspekten Informationen geben:
Datenschutzbeauftragter (DSB) in Serbien
1. Was sind die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten (DSB) in Serbien?
Die Aufgaben eines DSB umfassen in Serbien folgende Punkte:
- Information und Beratung der Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter sowie der Mitarbeiter, die Verarbeitungsvorgänge durchführen, hinsichtlich ihrer gesetzlichen Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten.
- Überwachung der Umsetzung des Gesetzes und der internen Vorschriften des Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiters in Bezug auf den Schutz personenbezogener Daten.
- Beratung zur Datenschutz-Folgenabschätzung und Überwachung der Maßnahmen gemäß dieser Bewertung.
- Vertretung als Kontaktstelle für die Zusammenarbeit und Konsultation mit dem Kommissar in Angelegenheiten der Verarbeitung.
2. Pflichten und Stellung des Datenschutzbeauftragten in Serbien
Der DSB wird auf der Grundlage seiner beruflichen Qualifikationen, seines Fachwissens und seiner Erfahrung im Bereich des Datenschutzes ausgewählt.
Diese Person muss nicht zwingend beim Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter angestellt sein, sondern sie kann auch auf selbständiger Basis im Rahmen einer Beauftragung als „Externe(r)“ tätig werden.
Der DSB ist verpflichtet, die Vertraulichkeit der Daten, in die er bei der Erfüllung seiner Aufgaben Einblick erhält, zu wahren.
Der Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter ist rechtlich verpflichtet, die Unabhängigkeit des DSB bei der Ausübung seiner gesetzlichen Aufgaben sicherzustellen. Es ist ihm untersagt, den DSB aus Anlass der Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten zu sanktionieren oder zu entlassen. Der DSB kann neben seiner Aufgabe als DSB auch andere Aufgaben wahrnehmen (Nebentätigkeit, wobei der Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter Auftragnehmer sicherstellen muss, dass die Erfüllung anderer Aufgaben nicht zu einem Interessenkonflikt führt.
3. Darf ein Rechtsanwalt die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten in Serbien übernehmen?
Ein Rechtsanwalt kann in Serbien als Datenschutzbeauftragter benannt werden und die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten übernehmen. Bei der Bestellung wird jener Anwalt in das serbische Register für DSB eingetragen, welches unter Aufsicht des Beauftragten der nationalen Datenschutzbehörde (Kommissar) geführt wird.
Datenschutzvertreter in Serbien
1. Wer ist der Datenschutzvertreter in Serbien?
Der Datenschutzvertreter in Serbien ist eine natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz bzw. Sitz in der Republik Serbien, die bevollmächtigt ist, den Verantwortlichen bzw. den Auftragsverarbeiter in Bezug auf ihre gesetzlichen Pflichten zu vertreten.
Der Datenschutzvertreter handelt im Hoheitsgebiet der Republik Serbien im Namen des Verantwortlichen bzw. des Auftragsverarbeiters . Betroffene Personen können sich in allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten an ihn wenden, um die Wahrung der gesetzlichen Vorschriften sicherzustellen.
Der Datenschutzvertreter ist verpflichtet, mit dem Beauftragten der nationalen Datenschutzaufsichtsbehörde zu kooperieren und ihm auf Anfrage alle erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen.
2. Wer ist verpflichtet, einen Datenschutzvertreter in der Republik Serbien zu benennen?
Verantwortliche und Auftragsverarbeiter personenbezogener Daten, die weder ihren Sitz noch Wohnsitz in der Republik Serbien haben, sind verpflichtet, einen Vertreter in der Republik Serbien zu benennen, wenn ihre Verarbeitungstätigkeiten im Zusammenhang stehen mit
- dem Angebot von Waren oder Dienstleistungen an betroffene Personen in der Republik Serbien oder
- der Überwachung des Verhaltens der betroffenen Personen, wenn die unter Nr. 1 genannten Aktivitäten in der Republik Serbien durchgeführt werden.
3. Bestehen Ausnahme von der Verpflichtung zur Benennung eines Datenschutzvertreters in Serbien?
Eine Ausnahme von der Verpflichtung zur Benennung eines Datenschutzvertreters besteht lediglich unter der Bedingung, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten ausschließlich gelegentlich erfolgt und weder in erheblichem Umfang besondere Kategorien personenbezogener Daten noch Daten im Zusammenhang mit strafrechtlichen Verurteilungen und Straftaten umfasst. Zudem darf diese Datenverarbeitung keine voraussichtlichen Risiken für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen mit sich bringen. Darüber hinaus greift diese Ausnahme, wenn der Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter eine öffentliche Behörde oder Einrichtung ist.
4. Kann Darf ein Rechtsanwalt zum Datenschutzvertreter in Serbien benannt werden?
Ein Rechtsanwalt kann in Serbien zum Datenschutzvertreter benannt werden und die Dienstleistungen eines Datenschutzvertreter erbringen.
Unsere Anwaltskanzlei bietet diesen Service gerne an, zusammen mit einer umfassenden Beratung zu Datenschutzangelegenheiten in Serbien.
Sie wünschen Beratung zum Datenschutzrecht in Serbien? Sprechen Sie uns an!
Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin Frau Ljubica Tomic und ihr Team in Belgrad stehen Ihnen gerne zur Verfügung: tomic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27
Stand der Bearbeitung: Juni 2025