Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Gerichtsentscheidungen in Serbien im Rahmen eines einheitlichen Verfahrens
Veröffentlicht am 28.10.2025
Von unserer deutschsprachigen CBBL-Partneranwältin in Belgrad, Frau Rechtsanwältin Ljubica Tomic, tomic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27, www.tsg.rs
1. Ist eine ausländische Gerichtsentscheidung in Serbien wirksam?
Eine ausländische Gerichtsentscheidung wird in Serbien nur dann einer Entscheidung eines Gerichts der Republik Serbien gleichgestellt und entfaltet in Serbien Rechtswirkung, wenn sie von einem Gericht der Republik Serbien formal anerkannt wird.
Ohne Durchführung eines Anerkennungsverfahrens ist eine Entscheidung eines anderen Staates in Serbien nicht gültig.
Dies bedeutet, dass ein besonderes Verfahren eingeleitet werden muss, um die Anerkennung der ausländischen Gerichtsentscheidung in Serbien zu erlangen und sie damit in ihren Wirkungen einer inländischen Entscheidung gleichzustellen.
2. Kann eine ausländische Gerichtsentscheidung, die auf eine Geldforderung lautet, ohne vorheriges
Anerkennungsverfahren unmittelbar in Serbien vollstreckt werden?
In der Praxis wird die Anerkennung ausländischer Gerichtsentscheidungen, die über Geldforderungen lauten, häufig beantragt, um eine Zwangsvollstreckung in Serbien vorzubereiten. Das Anerkennungsverfahren, das der Einleitung des Vollstreckungsverfahrens vorangeht, ist oft zeit- und kostenintensiv. Es müssen dabei zwei separate Verfahren geführt werden, die meist vor unterschiedlichen Gerichten stattfinden. Deshalb bestimmt das serbische Gesetz, dass die Anerkennung einer ausländischen Gerichtsentscheidung, die über eine privatrechtliche Forderung lautet, auch unmittelbar innerhalb des Vollstreckungsverfahrens beantragt werden kann. Dies beschleunigt die Zwangsvollstreckung in der Praxis.
3. Wie läuft das Verfahren der Anerkennung von Gerichtsentscheidungen in Serbien?
Wird in Serbien die Anerkennung einer ausländischen Gerichtsentscheidung, die auf eine Geldforderung lautet, beantragt, entscheidet das für die Vollstreckung zuständige Gericht über die Anerkennung der Entscheidung als Vorfrage im Zwangsvollstreckungsverfahren.
Dies erlaubt es, dass eine ausländische Gerichtsentscheidung in einem einheitlichen Verfahren gleichzeitig anerkannt und vollstreckt wird, und zwar vor demselben Gericht. Dies hat die Vorteile der Kostenersparnis und der Beschleunigung des gesamten Prozesses.
Liegt Ihnen eine Gerichtsentscheidung vor, die auf eine Geldforderung lautet und in der Republik Serbien vollstreckt werden soll, kontaktieren Sie uns gerne.
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