Maßnahmen zur Verkaufsförderung in Serbien
Veröffentlicht am 28.10.2025
Von unserer deutschsprachigen CBBL-Partneranwältin in Belgrad, Frau Rechtsanwältin Ljubica Tomic, tomic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27, www.tsg.rs
- Was sind Verkaufsförderungsmaßnahmen?
- Wie setzt ein Händler Verkaufsförderungsmaßnahmen um?
- Was ist ein Verkauf zu reduziertem Preis? Welche Formen gibt es?
- Gibt es besondere Werbeansprüche oder Werbebedingungen?
- Welche Sanktionen drohen bei Verstoß gegen die Regelungen?
1. Was sind Verkaufsförderungsmaßnahmen?
Eine Verkaufsförderungsmaßnahme ist ein Angebot von Waren oder Dienstleistungen zu günstigeren Bedingungen als im regulären Angebot. Typische Beispiele hierfür sind:
- Verkauf zum reduzierten Preis,
- Verkauf zu Sonderkonditionen,
- Verkauf mit Belohnungsversprechen,
- Verkauf mit Zugaben oder Geschenken
- Verkäufe im Rahmen von Treueprogrammen.
2. Wie kann man als Händler Verkaufsförderungsmaßnahmen in Serbien umsetzen?
Wenn ein Händler Verkaufsförderungsmaßnahmen einführen möchte, muss er folgende Informationen bereitstellen:
a) Art der umzusetzenden Verkaufsförderung (z. B.: Verkauf zu reduziertem Preis)
b) genaue und klare Bestimmung der Waren, auf die sich die Verkaufsförderung bezieht
c) Gültigkeitszeitraum der Maßnahme (Beginn- und Enddatum)
d) im Falle eines Ausverkaufs, Angabe des Hinweises „solange der Vorrat reicht“
e) Angabe aller besonderen Bedingungen, die für die Inanspruchnahme der betreffenden Verkaufsförderung gelten.
Diese Informationen müssen jeweils im Verkaufsraum ausgehängt und den Kunden zugänglich sein.
3. Was ist ein Verkauf zu reduziertem Preis? Welche Anforderungen bestehen hierfür nach serbischem Recht?
Ein Verkauf zu einem reduzierten Preis liegt vor, wenn der Händler Waren mit zeitlich befristeter Preisreduzierung anbietet.
Dabei müssen sowohl der ursprüngliche als auch der neue Preis klar ersichtlich sein und die serbischen Regeln der „guten Handelspraxis“ sowie des Verbraucherschutzes müssen eingehalten werden.
Die verschiedenen Arten des Verkaufs zu reduziertem Preis sind:
- AusverkaufDas ist ein Verkauf zu einem Preis, der unter dem vorherigen Preis liegt.
Solche Verkäufe sind nur zulässig bei Geschäftsaufgabe, Schließung einer bestimmten Verkaufsstelle oder großflächiger Räumung bestimmter Waren. Hierbei gelten zusätzliche gesetzliche Einschränkungen. - Saisonaler AbverkaufDerartige Verkäufe dürfen maximal zweimal jährlich erfolgen und höchstens 60 Tage dauern.
Sie sind in den Zeiträumen vom 25. Dezember bis zum 10. Januar (Winterschlussverkauf) und vom 1. Juli bis 15. Juli (Sommerschlussverkauf) erlaubt. - Werbeverkauf
Temporärer Verkauf von Waren oder Dienstleistungen zum niedrigeren als dem regulären Preis. Der Werbeverkauf darf maximal 31 Tage dauern.
4. Gibt es in Serbien besondere Wettbewerbsbedingungen für die Werbung?
Nach serbischem Recht ist es strengstens verboten, Verbraucher durch irreführende Werbung zu Verkaufsförderungsmaßnahmen zu täuschen, etwa durch irreführende Angaben über die Höhe eines Rabatts oder über den früheren Preis, insbesondere wenn der frühere Preis nur für einen kurzen Zeitraum galt oder anderweitig unfair dargestellt wird.
Wirbt ein Händler mit einem maximalen Rabatt-Prozentsatz, muss mindestens ein Fünftel (20 %) des Sortiments tatsächlich im jeweiligen Ladengeschäft zu diesem beworbenen Rabatt erhältlich sein.
5. Welche Sanktionen drohen bei Verstößen gegen diese Wettbewerbsregeln in Serbien?
Bei Verstößen gegen die Vorschriften zu Verkaufsförderungsmaßnahmen drohen Händlern und den verantwortlichen Personen seitens der serbischen Marktinspektion folgende Geldbußen:
- für Händler: 500.000 bis 2.000.000 RSD (ca. 4.000 bis 17.000 EUR),
- für die verantwortlichen Personen: 50.000 bis 500.000 RSD (ca. 400 bis 4.000 EUR).
Daneben kann auch ein Verbot bestimmter Geschäftstätigkeiten für eine Dauer von sechs Monaten bis zu zwei Jahren (für Händler) und ein Tätigkeitsverbot von drei Monaten bis zu einem Jahr (für verantwortliche Personen) ausgesprochen werden.
Sie planen, Ihre Verkaufsförderungsmaßnahmen im Einklang mit dem serbischen Recht auszugestalten und wünschen Beratung?
Sprechen Sie uns an!
Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin Frau Ljubica Tomic und ihr Team in Belgrad stehen Ihnen gerne zur Verfügung: tomic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27



