Befristetes Arbeitsverhältnis in Serbien
aktualisiert am 22.07.2025
Von unserer deutschsprachigen CBBL-Partneranwältin in Belgrad, Frau Rechtsanwältin Ljubica Tomic, tomic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27, www.tsg.rs
Grundlegende Informationen zu befristeten Arbeitsverhältnissen gemäß serbischem Arbeitsrecht – mit wichtigen Hinweisen für ausländische Arbeitgeber, die Arbeitnehmer in Serbien beschäftigen möchten.
1. Unter welchen Voraussetzungen kann ich ein befristetes Arbeitsverhältnis nach serbischem Recht abschließen?
Bei einem befristeten Arbeitsverhältnis in der Republik Serbien muss dessen Dauer bereits zu Beginn des Arbeitsverhältnisses aus objektiven Gründen zeitlich begrenzt sein. Die zeitliche Begrenzung muss dabei wie folgt im Arbeitsvertrag genannt bzw. definiert werden:
- Nennung einer bestimmten Frist, nach deren Ablauf das Arbeitsverhältnis enden soll,
- Beschreibung einer bestimmten Tätigkeit, die seitens des Arbeitnehmers zu erledigen ist, wobei das Arbeitsverhältnis nach dieser Erledigung enden soll oder
- Nennung des Eintritts eines bestimmten Ereignisses, wobei das Arbeitsverhältnis bei Eintritt des Ereignisses enden soll.
Die Dauer der Befristung darf in Serbien maximal 24 Monate betragen.
2. Gibt es Ausnahmen bei der Dauer des befristeten Arbeitsverhältnisses nach serbischem Recht?
Es gibt folgende Ausnahmen hinsichtlich der 24- monatigen Dauer der Befristung des Arbeitsvertrages in Serbien:
- Ersatz eines vorübergehend abwesenden Arbeitnehmers bis zu dessen Rückkehr,
- Arbeit an einem bestimmten Projekt bis zum Abschluss des Projekts,
- Vertrag mit einem ausländischen Arbeitnehmer bis zum Ablauf seiner Arbeitserlaubnis,
- Abschluss eines befristeten Arbeitsverhältnisses, für einen Zeitraum von bis zu 36 Monaten. durch ein neu gegründetes Unternehmen, welches im Zeitpunkt des Abschlusses des befristeten Arbeitsvertrags nicht älter als ein Jahr ist
Sonderfall: Arbeitslose in Serbien, die „kurz vor der Rente“ stehen:
Zudem ist eine Befristung mit einer Dauer bis zu 5 Jahren möglich beim Abschluss eines Arbeitsvertrags mit einer arbeitslosen (arbeitsuchenden) Person, falls dieser Person zur Erfüllung der Voraussetzungen für den Anspruch auf Altersrente noch 5 Jahre Erwerbstätigkeit fehlen.
Sie haben weitere Fragen zum Abschluss von befristeten Arbeitsverhältnissen in Serbien?
Sprechen Sie uns an!
Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin Frau Ljubica Tomic und ihr Team in Belgrad stehen Ihnen gerne zur Verfügung: tomic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27



