Insolvenz des Arbeitgebers als Grund für die Beendigung des Arbeitsvertrags in Serbien
aktualisiert am 22.07.205
Von unserer deutschsprachigen CBBL-Partneranwältin in Belgrad, Frau Rechtsanwältin Ljubica Tomic, tomic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27, www.tsg.rs
1. Was bedeutet Insolvenz nach serbischem Recht?
Die Insolvenz stellt ein gesetzlich geregeltes Verfahren dar, welches die Beendigung der Existenz eines Unternehmens zum Ziel hat. Dieses Verfahren wird eingeleitet, wenn das Unternehmen nicht in der Lage ist, seine finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen, oder wenn die Gefahr besteht, dass die vorhandenen Vermögenswerte nicht ausreichen, um die Ansprüche sämtlicher Gläubiger zu befriedigen.
2. Kann ein Arbeitgeber den Arbeitsvertrag zum Zeitpunkt der Einleitung des Insolvenzverfahrens kündigen?
Ja, die Einleitung eines Insolvenzverfahrens stellt nach den Bestimmungen des Insolvenzrechts einen spezifischen Beendigungsgrund für Arbeitsverträge dar. In diesem Zusammenhang ist der Insolvenzverwalter befugt, die bestehenden Arbeitsverträge der Arbeitnehmer zu kündigen. Diese Befugnis ergibt sich unmittelbar aus der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen das insolvente Unternehmen, das in seiner Funktion als Arbeitgeber agiert. Die Kündigung der Arbeitsverhältnisse durch den Insolvenzverwalter dient hierbei der Umsetzung der insolvenzrechtlichen Zielsetzung, die wirtschaftliche Masse des Unternehmens zu sichern und eine geordnete Abwicklung zu ermöglichen.
3. Welche Rechtsfolgen ergeben sich für Arbeitnehmer zum Zeitpunkt des Abschlusses eines Insolvenzverfahrens?
Mit dem Abschluss des Insolvenzverfahrens endet das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers gemäß den einschlägigen Vorschriften des Insolvenzrechts kraft Gesetzes (ipso iure). In diesem Zusammenhang trifft der Arbeitgeber eine Entscheidung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, welche jedoch lediglich deklaratorischer Natur ist. Die tatsächliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgt unabhängig vom Willen der Parteien zum Zeitpunkt der Löschung des Arbeitgebers aus dem Handelsregister, wobei die Rechtsfolgen des Erlöschens des Arbeitsverhältnisses unmittelbar mit dieser Löschung eintreten.
Haben Sie weitere Fragen zu den Auswirkungen der Insolvenz des Arbeitgebers auf bestehende Arbeitsverträge in Serbien?
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