Kündigungsverfahren in Serbien
aktualisiert am 22.07.2025
Von unserer deutschsprachigen CBBL-Partneranwältin in Belgrad, Frau Rechtsanwältin Ljubica Tomic, tomic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27, www.tsg.rs
Grundlegende Informationen für Arbeitgeber zum Verfahren der Kündigung von Arbeitsverträgen mit Arbeitnehmern in Serbien.
- Unter welchen Voraussetzungen kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag nach serbischem Recht kündigen (Kündigungsgründe in Serbien)?
- Welche Form muss bei der Kündigung eines Arbeitsvertrags nach serbischem Arbeitsrecht beachtet werden? Welche Fristen gelten bei einer Kündigung des Arbeitsvertrages in Serbien (Kündigungsverfahren)?
- Innerhalb welchen Zeitraums ist der Arbeitgeber in Serbien bei einer Kündigung verpflichtet, alle bestehenden Ansprüche des Arbeitnehmers zu begleichen?
- Welche Rechtsmittel stehen dem Arbeitnehmer in Serbien gegen die Kündigung des Arbeitsvertrages zur Verfügung?
- Gibt es bei der Kündigung eines Arbeitsvertrages in Serbien eine Klagefrist?
- Welches Gericht ist in Serbien für Streitigkeiten im Arbeitsrecht zuständig?
1. Unter welchen Voraussetzungen kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag nach serbischem Recht kündigen (Kündigungsgründe in Serbien)?
Der Arbeitgeber kann den Arbeitsvertrag in Serbien kündigen, wenn ein gesetzlich vorgeschriebener, gerechtfertigter Grund vorliegt, der sich auf die Arbeitsfähigkeit oder das Verhalten des Arbeitnehmers bezieht. Das Arbeitsgesetz sieht in Serbien folgende Kündigungsgründe vor:
- Der Arbeitnehmer erreicht die geforderten bzw. vereinbarten Arbeitsergebnisse nicht oder er verfügt nicht über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Erfüllung seiner Aufgaben.
- Der Arbeitnehmer wurde durch ein rechtskräftiges Urteil wegen einer Straftat am Arbeitsplatz oder im Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz verurteilt.
- Der Arbeitnehmer kehrt nicht innerhalb von 15 Tagen nach Ablauf einer unbezahlten Freistellung oder einer Suspendierung seines Arbeitsverhältnisses zur Arbeit zurück.
Der Arbeitgeber kann den Arbeitsvertrag ferner auch dann kündigen, wenn der Arbeitnehmer in Serbien seine Arbeitspflicht durch sein Verschulden verletzt hat, indem er
- seine Arbeitspflichten nachlässig oder nicht gewissenhaft erfüllt,
- seine Stellung missbraucht oder seine Befugnisse überschreitet,
- die Arbeitsmittel unangemessen und unverantwortlich nutzt,
- die Sicherungsmittel oder die Ausrüstung für den persönlichen Schutz bei der Arbeit nicht oder nicht zweckmäßig verwendet oder
- eine andere gemäß allgemeinen Regeln bestehende bzw. durch den Arbeitsvertrag vereinbarte Arbeitspflicht verletzt.
Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer in Serbien darüber hinaus kündigen, wenn dieser die Arbeitsdisziplin nicht beachtet, indem er
- ungerechtfertigt ablehnt, die Aufgaben und Aufträge des Arbeitgebers wie vertraglich vereinbart auszuführen (Arbeitsverweigerung),
- die Bestätigung über eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit im Sinne des Artikels 103 des serbischen Arbeitsgesetzes dem Arbeitgeber nicht übermittelt,
- sein Recht auf Abwesenheit wegen vorübergehender Arbeitsunfähigkeit missbraucht,
- unter Einfluss von Alkohol oder anderen Rauschmitteln zur Arbeit erscheint bzw. Alkohol oder andere Rauschmittel während der Arbeitszeit konsumiert, wodurch die die Ausübung seiner Aufgaben beeinflusst wird oder beeinflusst werden kann,
- unwahre Angaben gemacht hat, die für den Abschluss des Arbeitsvertrages maßgeblich waren,
- Tätigkeiten mit erhöhtem Risiko ausübt und eine dafür notwendige ärztliche Untersuchung ablehnt und für seinen Arbeitsplatz ein bestimmter gesundheitlicher Zustand vorausgesetzt wird,
- die durch eine Regelung des Arbeitgebers vorgeschriebene Arbeitsdisziplin missachtet bzw. indem sein Verhalten dazu führt, dass er nicht weiter beim Arbeitgeber beschäftigt werden kann.
Die Kündigungsgründe sollten weiter in einer Betriebsordnung oder im Tarifvertrag ausgearbeitet werden.
Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer
- zu einer entsprechenden Untersuchung durch die vom Arbeitgeber bestimmte gesetzmäßige Gesundheitsbehörde zur Feststellung der Umstände aus den o. g. Punkten 3) und 4) anweisen oder
- ihn auf eine andere Weise zur Feststellung des Bestehens der oben genannten Umstände anweisen. Diese müssen in einer Betriebsordnung oder Tarifvertrag festgelegt werden.
Die Nichtbefolgung einer Anweisung des Arbeitgebers durch den Arbeitnehmer, indem er sich einer geforderten ärztlichen Untersuchung nicht unterzieht, gilt als Missachtung der Arbeitsdisziplin.
Der Arbeitsvertrag kann seitens des Arbeitgebers ferner aus betriebsbedingen Gründen gekündigt werden.
Es ist zu beachten, dass Voraussetzung für eine rechtmäßige Kündigung des Arbeitsvertrages wegen der Verletzung der Arbeitspflicht / wegen eines Verstoßes gegen die Arbeitsdisziplin ist, dass die Verletzung der Arbeitspflicht bzw. der Arbeitsdisziplin in den allgemeinen Regelungen des Arbeitgebers (Betriebsordnung oder Tarifvertrag) oder im Arbeitsvertrag als Kündigungsgrund aufgeführt sind.
Die Verletzung der Arbeitspflichten bzw. der Arbeitsdisziplin muss in der Betriebsordnung oder im Tarifvertrag bzw. im Arbeitsvertrag durch eine ausreichende Bestimmung der Art der Verletzung der Arbeitspflichten bzw. des Verstoßes gegen die Arbeitsdisziplin konkretisiert sein, um bei Verstößen die Kündigung hierauf stützen zu können.
Falls sich ein Sachverhalt ereignet, der in den allgemeinen Regelungen des Arbeitgebers oder im Arbeitsvertrag nicht als Kündigungsgrund aufgeführt oder als Kündigungsgrund nicht hinreichend konkretisiert ist, kann der Arbeitsvertrag nicht aus diesem Grund gekündigt werden.
2. Welche Form muss bei der Kündigung eines Arbeitsvertrags nach serbischem Arbeitsrecht beachtet werden? Welche Fristen gelten bei einer Kündigung des Arbeitsvertrages in Serbien (Kündigungsverfahren)?
Der Arbeitsvertrag muss in Serbien durch eine schriftliche Erklärung gekündigt werden (Schriftform). Im Falle einer Kündigung aufgrund von Pflichtverletzungen oder Verstößen gegen die Arbeitsdisziplin ist der Arbeitgeber verpflichtet, gegenüber dem Arbeitnehmer vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Abmahnung auszusprechen. Die Abmahnung muss die vorgeworfenen Pflichtverletzungen und eine Frist von mindestens 8 Tagen ab dem Zugang der Abmahnung aufführen, innerhalb deren der Arbeitnehmer die Möglichkeit hat, darauf zu reagieren. Nach Ablauf dieser Frist kann der Arbeitgeber mit dem Kündigungsverfahren fortfahren und dem Arbeitnehmer das Kündigungsschreiben übermitteln. Das Kündigungsschreiben enthält die Kündigungserklärung und die Gründe für die Kündigung sowie Informationen über Rechtsmittel.
Abmahnung und Kündigungsschreiben sind dem Arbeitnehmer persönlich in den Räumlichkeiten des Arbeitgebers zu übergeben oder ihm an dessen Wohnadresse zu senden.
Ist eine persönliche Übergabe nicht möglich, fertigt der Arbeitgeber eine schriftliche Notiz hierüber an und macht die Abmahnung bzw. die Kündigungserklärung durch Veröffentlichung am betriebsinternen „Schwarzen Brett“ wirksam. Die Erklärung gilt als zugegangen, wenn 8 Tage nach der Veröffentlichung am „Schwarzen Brett“ des Arbeitgebers verstrichen sind.
3. Innerhalb welchen Zeitraums ist der Arbeitgeber in Serbien bei einer Kündigung verpflichtet, alle bestehenden Ansprüche des Arbeitnehmers zu begleichen?
Bei der Beendigung des Arbeitsvertrages in Serbien ist der Arbeitgeber verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer alle noch nicht ausgezahlten Gehälter, Gehaltserstattungen und sonstigen Forderungen, die zugunsten des Arbeitnehmers bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses entstanden sind, zu zahlen.
4. Welche Rechtsmittel stehen dem Arbeitnehmer in Serbien gegen die Kündigung des Arbeitsvertrages zur Verfügung?
Gegen die Kündigung kann der Arbeitnehmer (bzw. der bevollmächtigte Vertreter der Gewerkschaft, deren Mitglied der Arbeitnehmer ist,) Klage vor dem zuständigen Arbeitsgericht in Serbien einreichen.
5. Gibt es bei der Kündigung eines Arbeitsvertrages in Serbien eine Klagefrist?
Die Frist für die Einleitung eines Gerichtsverfahrens beträgt in Serbien 60 Tage ab Zugang der Kündigungsentscheidung beim Arbeitnehmer bzw. ab Kenntnis des Arbeitnehmers von der Rechtswidrigkeit, je nachdem, was früher eintritt.
6. Welches Gericht ist in Serbien für Streitigkeiten im Arbeitsrecht zuständig?
In Serbien gibt es keine speziellen Arbeitsgerichte, so dass sich die Zuständigkeit für Rechtsstreitigkeiten im Bereich des Arbeitsrechts nach den allgemeinen Zuständigkeitsvorschriften richtet.
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