Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Serbien
CBBL Rechtsanwältin Ljubica Tomic, Kanzlei TSG Rechtsanwälte, Belgrad
Ljubica Tomic
Rechtsanwältin
TSG Rechtsanwälte
Belgrad


Der Mindestlohn in Serbien

Veröffentlicht am 28.10.2025

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Partneranwältin in Belgrad, Frau Rechtsanwältin Ljubica Tomic, tomic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27, www.tsg.rs


Sie beschäftigen Arbeitnehmer in Serbien und möchten sich über den Mindestlohn in Serbien informieren? Nachfolgend finden sie wichtige Fragen und Antworten rund um das Thema Mindestlohn nach serbischem Arbeitsrecht.

  1. Gibt es in Serbien einen Mindestlohn?
  2. Was ist nicht im Mindestlohn enthalten?
  3. Wie wird der Mindestlohn in Serbien konkret für einen Arbeitnehmer berechnet?
  4. Wer legt den Mindeststundenlohn in Serbien fest?
  5. Was sind die wichtigsten Kriterien für die Festlegung des Mindestlohns nach serbischem Recht?
  6. Wann wird der Mindestlohn angepasst und wie erfolgt die Anpassung?
  7. Wann kann der Arbeitgeber in seinem Unternehmen in Serbien den Mindestlohn einführen?

1. Gibt es in Serbien einen Mindestlohn?

Das Arbeitsgesetz der Republik Serbien garantiert den Arbeitnehmern einen Mindestlohn für eine Standardarbeitsleistung sowie für die bei der Arbeit verbrachte Zeit. Der Arbeitgeber darf seinen Arbeitnehmern keinen niedrigeren Betrag auszahlen als den jeweils aktuell geltenden Mindestlohn, sofern die Arbeitnehmer eine Standardarbeitsleistung während der Arbeitszeit erbringen.

2. Was ist nicht im Mindestlohn enthalten?

Ein Arbeitnehmer in Serbien, der den Mindestlohn erhält, hat Anspruch auf Zuschläge (z. B. für Überstunden, Nachtarbeit), und zwar gemäß den Bestimmungen des serbischen Arbeitsgesetzes.

Daneben hat er Anspruch auf die Erstattung von Kosten (z. B. Spesen für Dienstreisen) sowie auf andere Leistungen, die gemäß dem Gesetz als Lohn angesehen werden. Die Berechnungsgrundlage für die Zuschläge ist der Mindestlohn des Arbeitnehmers.

3. Wie wird der Mindestlohn in Serbien konkret für einen Arbeitnehmer berechnet?

Der dem Arbeitnehmer konkret geschuldete Mindestlohn wird auf der Grundlage des aktuell geltenden gesetzlichen Mindestlohns pro Arbeitsstunde sowie der Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden errechnet.

Auf den so ermittelten Betrag werden die vom Lohn zu zahlenden Steuern und Sozialbeiträge erhoben.

Mit anderen Worten, der konkret zu zahlende Mindestlohn ergibt sich aus dem Netto-Stundensatz des Arbeitnehmers, multipliziert mit der Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden, zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Sozialabgaben.

4. Wer legt den Mindeststundenlohn in Serbien fest?

Der Mindeststundenlohn wird in Serbien vom staatlichen Sozial- und Wirtschaftsrat festgelegt.
Falls dieser Rat innerhalb von 15 Tagen nach Beginn der Verhandlungen keine Entscheidung trifft, trifft an seiner Stelle die Regierung der Republik Serbien die Entscheidung innerhalb der darauffolgenden 15 Tage.

5. Was sind die wichtigsten Kriterien für die Festlegung des Mindestlohns nach serbischem Recht?

Die Höhe des Mindestlohns in Serbien wird bestimmt unter Berücksichtigung der existenziellen und sozialen Bedürfnisse der Arbeitnehmer und ihrer Familien (Wert des Mindestwarenkorbs), der Wachstumsrate des Bruttoinlandsprodukts, der Entwicklung der Verbraucherpreise, des Trends der Produktivität sowie des durchschnittlichen Lohns für Arbeit im Land.

6. Wann wird der Mindestlohn angepasst und wie erfolgt die Anpassung?

Der Mindestlohn für ein Kalenderjahr wird in Serbien einmal jährlich, spätestens am 15. September des laufenden Jahres, festgelegt. Die neue Höhe des Mindestlohns gilt dann ab dem 1. Januar des darauffolgenden Jahres.

Kommt es zu einer erheblichen Änderung eines der Elemente des Mindestlohns, ist die zuständige festlegende Institution verpflichtet, Verhandlungen über die Festlegung eines neuen Mindestlohns aufzunehmen. In diesem Fall kann es zu einer außerordentlichen Erhöhung des Mindestlohns kommen.

7. Wann kann der Arbeitgeber in seinem Unternehmen in Serbien den Mindestlohn einführen?

Ein Arbeitgeber kann den Mindestlohn einführen, wenn die in den allgemeinen Regelungen (z. B. Arbeitsordnung oder Tarifvertrag) oder in den Arbeitsverträgen der Arbeitnehmer vorgesehenen Gründe vorliegen.

Gründe für die Einführung des Mindestlohns sind in der Regel gerechtfertigte Umstände wie

  • ein Rückgang der Geschäftstätigkeit oder
  • wirtschaftliche Schwierigkeiten, die den normalen Geschäftsbetrieb gefährden.

Bei der Auszahlung ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Mindestlohn unter Zugrundelegung des für den jeweiligen Monat geltenden Mindeststundenlohns zu zahlen.

Sie möchten in Ihrem Unternehmen in Serbien den Mindestlohn einführen und wünschen Beratung?

Sprechen Sie uns an!

Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin Frau Ljubica Tomic und ihr Team in Belgrad stehen Ihnen gerne zur Verfügung: tomic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27