Einführung eines Zentralregisters für elektronische Wechsel in Serbien
Veröffentlicht am 10.02.2026
Von unserer deutschsprachigen CBBL-Partneranwältin in Belgrad, Frau Rechtsanwältin Ljubica Tomic, tomic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27, www.tsg.rs
Seit dem 1. Dezember 2025 gibt es in Serbien die Möglichkeit, Wechsel in digitaler Form zu nutzen.
- Was bedeutet das Zentralregister für elektronische Wechsel in Serbien?
- Welche Vorteile bringt das Zentralregister für elektronische Wechsel?
- Wie erfolgt der Zugang zum Zentralregister für elektronische Wechsel in Serbien?
- Wie kann man einen elektronischen Wechsel in Serbien einreichen?
- Zwangseinzug und Vollstreckung
- Bedeutung der elektronischen Wechsel für die Praxis in Serbien
1. Was bedeutet das Zentralregister für elektronische Wechsel in Serbien?
Mit der Einführung des Zentralregisters für elektronische Wechsel hat Serbien einen entscheidenden Schritt in Richtung Digitalisierung des Finanzsektors vollzogen.
Seit dem 1. Dezember 2025 steht Gesellschaften und Unternehmern eine digitale Alternative zu den bislang ausschließlich in Papierform verwendeten Wechseln zur Verfügung.
2. Welche Vorteile bringt das Zentralregister für elektronische Wechsel?
Das Zentralregister hat den Status eines öffentlichen Registers. Damit werden Transparenz, Verlässlichkeit und Rechtssicherheit im Umgang mit elektronischen Wechseln gewährleistet.
Elektronische Wechsel unterscheiden sich inhaltlich kaum von den klassischen serbischen Wechseln in Papierform.
Sie weisen sämtliche Elemente auf, die das serbische Wechselgesetz vorschreibt, und können auch ohne persönlichen Bankbesuch erstellt und genutzt werden.
3. Wie erfolgt der Zugang zum Zentralregister für elektronische Wechsel in Serbien?
Der Zugang zum Zentralregister erfolgt über die serbischen Geschäftsbanken. Interessierte Personen stellen dort einen Antrag auf Autorisierung und nutzen anschließend die Anwendung „ConsentID“ mit einer qualifizierten elektronischen Signatur.
Je nach eingeräumten Rechten können die Nutzer dann
- elektronische Wechsel einsehen, registrieren und übertragen,
- elektronische Wechsel indossieren, löschen und avalieren,
- Zahlungsaufträge einreichen oder widerrufen.
Darüber hinaus ist die Ausstellung von Auszügen möglich – diese gelten als öffentliche und glaubwürdige Urkunden in Gerichts- und Vollstreckungsverfahren.
4. Wie kann man einen elektronischen Wechsel in Serbien einreichen?
Der Schuldner reicht den Antrag auf Registrierung eines elektronischen Wechsels digital bei seiner serbischen Bank ein.
Nach einer Prüfung der Berechtigung und Echtheit des Wechsels bestätigt die serbische Bank den Eingang durch eine spezielle elektronische Nachricht.
Erst wenn der Gläubiger den Wechsel über das Zentralregister annimmt, werden die Daten von der Nationalbank Serbiens im Zentralregister vermerkt und erlangen so den Status einer verlässlichen öffentlichen Urkunde. Die Veröffentlichung des Wechsels erfolgt spätestens am darauffolgenden Tag auf der Webseite der serbischen Nationalbank.
5. Zwangseinzug und Vollstreckung
Um die neuen Regelungen umzusetzen, hat die Nationalbank Serbiens die Vorschriften über die Zwangsbelastung von Konten angepasst.
Der Gläubiger übermittelt seinen Zahlungsauftrag über das Zentralregister an die Bank des Schuldners. Diese prüft dann, ob der elektronische Wechsel fristgerecht vorgelegt wurde und ob der Auftrag korrekt ist.
Bei positivem Ergebnis wird die Belastung des Schuldnerkontos durchgeführt.
6. Bedeutung der elektronischen Wechsel für die Praxis in Serbien
Durch die Einführung des Zentralregisters wurde das serbische Finanzsystem modernisiert. Damit wurde eine zeitgemäße Grundlage für den Einsatz von Wechseln in Serbien geschaffen.
Unternehmen profitieren künftig von effizienteren Abläufen und einer höheren Rechtssicherheit beim Einsatz von Wechseln.
Sie haben weitere Fragen zur Einführung des Zentralregisters für elektronische Wechsel in Serbien?
Sprechen Sie uns an!
Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin Frau Ljubica Tomic und ihr Team in Belgrad stehen Ihnen gerne zur Verfügung: tomic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27


