Fördermittel für Investitionen in Serbien nach den Regeln der öffentlichen Ausschreibung
aktualisiert am 22.07.2025
Von unserer deutschsprachigen CBBL-Partneranwältin in Belgrad, Frau Rechtsanwältin Ljubica Tomic, tomic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27, www.tsg.rs
Wichtige Informationen für ausländische Investoren, die in Serbien an einer öffentlichen Ausschreibung teilnehmen möchten, um Fördermittel für ihre Investitionen in Serbien zu erhalten.
- Welche Investitionskosten sind in Serbien förderfähig?
- Wie wird die Höhe der Fördermittel in Serbien bestimmt?
- Welche Fristen bestehen für die Umsetzung einer Investition und die Schaffung neuer Arbeitsplätze in Serbien?
1. Welche Investitionskosten sind in Serben förderfähig?
Seit 2006 schafft die Republik Serbien jedes Jahr einen Rahmen für die Förderung von Direktinvestitionen in Serbien. Die Investitionen können entweder in Form von Greenfield- oder Brownfield-Investitionen getätigt werden.
Greenfield Investment steht für das neue Errichten einer Betriebsstätte, „auf der grünen Wiese“.
Brownfield Investment steht für ein Vorhaben, bei dem eine bereits existierende Betriebsstätte übernommen wird (z. B. via Kauf durch Asset-Deal oder Share-Deal).
Die Grundlage für die Berechnung der Höhe der Fördermittel in Serbien sind dabei die förderfähigen Investitionskosten, die
(i) als Investitionen in Form von Sacheinlagen und immateriellen Mitteln oder
(ii) als Kosten der Bruttogehälter für neue Arbeitsplätze während eines zweijährigen Zeitraums ab dem Erreichen der angestrebten Beschäftigungsziele
berechnet werden können.
2. Wie wird die Höhe der Fördermittel in Serbien bestimmt?
Die Höhe der Subventionen wird als Prozentsatz ausgedrückt.
Die Höhe der Subventionen hängt von dem Standort ab, an dem die Investition in Serbien realisiert wird. Die Standorte sind dabei, je nach Region, in drei Kategorien untergeteilt.
Die erste Kategorie umfasst die Region Belgrad.
Bei einer Investition in der ersten Kategorie betragen die Subventionen;
- bis zu 10 % der förderfähigen Investitionskosten für Anlagevermögen oder
- bis zu 20 % der förderfähigen Kosten der Bruttolöhne innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren ab Erreichen der Vollbeschäftigung beim Antragsteller (Förderung: max. 2.000 EUR pro Mitarbeiter).
Die zweite Kategorie umfasst die Region Vojvodina.
Hier können die Subventionen wie folgt betragen:
- bis zu 15 % der förderfähigen Investitionskosten für Anlagevermögen oder
- bis zu 25 % der förderfähigen Kosten der Bruttolöhne innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren ab Erreichen der Vollbeschäftigung beim Antragsteller (Förderung: max. 3.000 EUR pro Mitarbeiter).
Die dritte Kategorie umfasst die Regionen Sumadija, Westserbien, Südsserbien, Ostserbien und Kosovo und Metochien
Hier können die Subventionen wie folgt betragen:
- bis zu 30 % der förderfähigen Investitionskosten für Anlagevermögen oder
- bis zu 30 % der förderfähigen Kosten der Bruttolöhne innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren ab Erreichen der Vollbeschäftigung beim Antragsteller (Förderung: max. 5.000 EUR pro Mitarbeiter).
Neben dem Kriterium des konkreten Standorts existiert auch ein Mindestinvestitionsbetrag als untere Grenze, d. h. Subventionen werden nur gewährt, wenn die Investition einen bestimmten Mindestbetrag erreicht.
Diese Mindestinvestition ist in Serbien wie folgt geregelt:
- Für die Region Belgrad – im Bereich der Fertigungsindustrie:Die Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte müssen mindestens 500.000 EUR betragen und es müssen mindestens 50 neue Mitarbeiter unbefristet im Zusammenhang mit dem Investitionsvorhaben beschäftigt werden.
- Für die Region Vojvodina – im Fertigungssektor:Die Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte müssen mindestens 400.000 EUR betragen und es müssen mindestens 40 neue Mitarbeiter unbefristet beschäftigt werden.
- Für die Regionen Sumadija, Westserbien, Südsserbien, Ostserbien, Kosovo und Metochien – im Fertigungssektor:Die Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte müssen mindestens 300.000 EUR betragen und es müssen mindestens 30 neue Mitarbeiter unbefristet beschäftigt werden.
- Investitionsprojekte im Bereich Dienstleistungen von Servicezentren:Die Investitionen müssen mindestens 150.000 EUR betragen und es müssen mindestens 15 neue Mitarbeiter unbefristet im Zusammenhang mit dem Investitionsprojekt beschäftigt werden.
Abgesehen hiervon kann der Investor in Serbien unter folgenden Bedingungen und in folgenden Höhen Förderungen erhalten:
- Antragsteller, die ein Investitionsprojekt mit nur geringem Einfluss auf die Umwelt durchführen, können eine Erhöhung der Zuschüsse für gerechtfertigte Kosten für Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte bis zur maximalen Höhe der staatlichen Beihilfe gemäß den Vorschriften über die Gewährung staatlicher Beihilfen erhalten.
- Antragsteller, die ein Investitionsprojekt durchführen, können eine Erhöhung der Zuschüsse und der gerechtfertigten Kosten bei Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte bis zur maximalen Höhe der staatlichen Beihilfe gemäß den Vorschriften über die Gewährung staatlicher Beihilfen erhalten, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
-
- Die Investition verbessert die Wettbewerbsfähigkeit der Republik Serbien durch Erhöhung und technologische Modernisierung der Produktionskapazitäten in der Fertigungsindustrie, was erhebliche Auswirkungen auf die Exportstruktur der Fertigungsindustrie hat und eine hohe Wertschöpfung mit sich bringt.
- Das Investitionsvorhaben sieht die Nutzung von Produktionsequipment und Technologien mit nur geringem Einfluss auf die Umwelt vor oder es verbessert die Nachhaltigkeit und Leistungsfähigkeit des betreffenden Unternehmens erheblich.
- Die Investition ist ein Beitrag zur Weiterbildung und Umschulung der Arbeitskräfte oder für die Nutzung umweltfreundlichen Technologien.
3. Welche Fristen bestehen für die Umsetzung einer Investition und die Schaffung neuer Arbeitsplätze in Serbien?
Die Frist für die Realisierung einer Investition und für die Schaffung neuer Arbeitsstellen beträgt 3 Jahre und beginnt mit der Einreichung des Antrags auf Zuteilung der Fördermittel in Serbien. Bei Sonderprojekten können auch längere Fristen genehmigt werden.
Der Auszahlungsplan wird durch einen Vertrag festgelegt, der für jedes Jahr eine anteilige Auszahlung der Fördersumme aufführt. Die Kontrolle, ob die Investitions – und Beschäftigungsverpflichtung im vorgesehenen Umfang fristgemäß erfüllt wurde wird von einem Wirtschaftsprüfer jährlich durchgeführt. Die Umsetzungsgeschwindigkeit und den Umfang der nach Phasen zu realisierenden Investition und Beschäftigung bestimmt der Investor - im Rahmen der gesetzlichen Fristen - selbst in einem Businessplan, der Bestandteil des o. g. Vertrages wird. Im Rahmen der Zuteilung der Fördermittel muss der Investor Bankgarantien als Sicherheit für die zugeteilten Fördermittel erbringen.
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