Steuerliche Vorteile bei einer gesellschaftsrechtlichen Umwandlung in Serbien
Veröffentlicht am 10.02.2026
Von unserer deutschsprachigen CBBL-Partneranwältin in Belgrad, Frau Rechtsanwältin Ljubica Tomic, tomic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27, www.tsg.rs
In diesem Beitrag finden Sie wichtige Informationen zu steuerlichen Vorteilen, die in Serbien im Zuge von gesellschaftsrechtlichen Umwandlungsvorgängen gewährt werden.
- Verschmelzung (Fusion), Spaltung und Ausgliederung in Serbien
- Steuerliche Grundlagen von Unternehmens-Umwandlungen in Serbien
- Steuerliche Neutralität und unternehmerischer Spielraum in Serbien
1. Verschmelzung (Fusion), Spaltung und Ausgliederung in Serbien
Umwandlungsvorgänge gehören in Unternehmen zu den komplexesten gesellschaftsrechtlichen Vorgängen. Sie sind zeitaufwändig und rechtlich anspruchsvoll.
Gleichzeitig bieten sie in der Praxis zahlreiche steuerliche Vorteile, die die serbischen Steuervorschriften ausdrücklich vorsehen und die häufig den Ausschlag für die Durchführung einer solcher Maßnahme geben.
2. Steuerliche Grundlagen von Unternehmens-Umwandlungen in Serbien
2.1. Umsatzsteuer (PDV)
Gemäß dem serbischen Umsatzsteuergesetz gilt die Übertragung des gesamten oder eines Teils des Vermögens – unabhängig davon, ob die Übertragung entgeltlich, unentgeltlich oder als Sacheinlage erfolgt – nicht als Lieferung von Waren oder Dienstleistungen, falls der Erwerber bereits Umsatzsteuerpflichtiger ist oder durch die Übertragung steuerpflichtig wird (1. Voraussetzung) und im Anschluss an die Übertragung die Tätigkeit des übertragenen Unternehmers bzw. Unternehmensteils unverändert fortführt. an die Übertragung die gleiche Tätigkeit fortführt (2. Voraussetzung).
In der Praxis bedeutet dies:
Den als umsatzsteuerpflichtig registrierten Erwerber trifft im Rahmen eines Umwandlungsvorgangs keine Pflicht zur Zahlung von Umsatzsteuer auf die übertragenen Vermögenswerte. Damit wird die steuerliche Belastung bei Umstrukturierungen in Serbien erheblich reduziert.
2.2. Körperschaftsteuer – Steuerperiode
Das serbische Körperschaftsteuergesetz bestimmt, dass der Steuerzeitraum grundsätzlich dem Geschäftsjahr entspricht, also dem Kalenderjahr. Eine Ausnahme hiervon gilt bei der unterjährigen Beendigung oder Aufnahme der Tätigkeit, einschließlich unterjähriger Statusänderungen.
Ein Umwandlungsvorgang führt daher zu einer Verkürzung des Steuerzeitraums für die Berechnung der Körperschaftsteuer. Unternehmen müssen dies bei der steuerlichen Planung berücksichtigen, da sich die Abrechnungsperiode unmittelbar verkürzt.
2.3. Kapitalertragsteuer
Das serbische Körperschaftsteuergesetz sieht auch vor, dass eine Statusänderung (von inländischen Steuerpflichtigen), die im Einklang mit dem serbischen Gesetz über Gesellschaften durchgeführt wird, den Zeitpunkt der Entstehung der Steuerpflicht auf Kapitalgewinne hinausschiebt.
Die Pflicht zur Zahlung der Kapitalertragsteuer entsteht erst, wenn das übernehmende Unternehmen die im Rahmen der Statusänderung erworbenen Vermögensgegenstände weiter veräußert. Damit wird die Steuerbelastung zeitlich in die Zukunft verschoben und Unternehmen erhalten so zusätzliche finanzielle Flexibilität bei der Gestaltung ihrer Transaktionen.
3. Steuerliche Neutralität und unternehmerischer Spielraum in Serbien
Die hier dargestellten Vorschriften verdeutlichen, dass die steuerliche Neutralität und die damit zusammenhängenden Vorteile regelmäßig den entscheidenden Grund dafür darstellen, weshalb Gesellschaften in Serbien die Durchführung dieses Verfahrens beschließen.
In der Praxis bedeutet dies, dass bei Statusänderungen stets sowohl die rechtlichen als auch die steuerlichen Aspekte immer zusammen berücksichtigt werden müssen. Nur so lässt sich ein vollständiger Überblick gewinnen über sämtliche entstehende Verpflichtungen sowie über die Vor- und Nachteile der einzelnen Maßnahmen.
Sie wünschen Beratung zu den steuerlichen Aspekten bei der Umwandlung von Unternehmen in Serbien?
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