E-Trustmark in der Republik Serbien
Veröffentlicht am 29.07.2026
Von unserer deutschsprachigen CBBL-Partneranwältin in Belgrad, Frau Rechtsanwältin Ljubica Tomic, tomic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27, www.tsg.rs
- Was ist das „E-Trustmark“ in Serbien und welche Bedeutung hat es im Geschäftsverkehr?
- Inwieweit steht das E-Trustmark-Zeichen im Einklang mit dem Rechtsrahmen der Europäischen Union?
- Wie läuft das Verfahren zur Erlangung des E-Trustmark-Zeichens ab?
- Wie lange ist das E-Trustmark-Zeichen gültig und welche Pflichten treffen den Händler während dieses Zeitraums?
- Wie kann der Verbraucher die Echtheit des auf der Webseite des Händlers angezeigten E‑Trustmark‑Zeichens prüfen?
1. Was ist das „E-Trustmark“ in Serbien und welche Bedeutung hat es im Geschäftsverkehr?
Das E-Trustmark ist ein offizielles Vertrauenszeichen im Bereich des elektronischen Geschäftsverkehrs. Es wird auf der Webseite eines Händlers angezeigt und bestätigt, dass der Händler die vorgeschriebenen Kriterien und Kontrollverfahren erfüllt hat.
Damit dient das E-Trustmark zum einen der transparenten Darstellung regelkonformen Geschäftsgebarens des Händlers, zum anderen vermittelt es Verbrauchern ein erhöhtes Maß an Sicherheit und Vertrauen bei Online-Käufen.
Die Einführung des E-Trustmark-Zeichens auf dem serbischen Markt hat im Wesentlichen zur Stärkung des Verbrauchervertrauens im elektronischen Geschäftsverkehr und zur Festigung des Vertrauensverhältnisses zwischen Verbrauchern und Händlern beigetragen.
2. Inwieweit steht das E-Trustmark-Zeichen im Einklang mit dem Rechtsrahmen der Europäischen Union?
Das serbische E-Trustmark-Zeichen ist an die einschlägigen europäischen Standards des elektronischen Geschäftsverkehrs angelehnt. Diese Angleichung erfolgte im Rahmen des von der Europäischen Union finanzierten IPA-2012-Projekts „Entwicklung des elektronischen Geschäftsverkehrs“, dessen Ziel sowohl die Einführung des E-Trustmark-Zeichens in die serbische Geschäftspraxis als auch die qualitative Verbesserung elektronisch erbrachter Dienstleistungen war.
In der Europäischen Union ist das Vertrauenszeichen in der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt (eIDAS-Verordnung) geregelt.
Zu den wesentlichen Elementen dieser Verordnung gehört das EU-Vertrauenszeichen, mit dem qualifizierte Vertrauensdienste-Anbieter kenntlich machen, dass sie vertrauenswürdige Dienste erbringen.
Das E‑Trustmark in der Republik Serbien folgt demselben regulatorischen Grundprinzip, wodurch die Kompatibilität des serbischen Systems mit dem europäischen Rechtsrahmen gewährleistet und zugleich ein Beitrag zum Prozess der digitalen Modernisierung der Geschäftsprozesse in Serbien geleistet wird.
3. Wie läuft das Verfahren zur Erlangung des E-Trustmark-Zeichens ab?
Zur Erlangung des Rechts zur Nutzung des E-Trustmark-Zeichens hat der Händler einen Antrag bei der hierfür autorisierten Zertifizierungsstelle zu stellen. In der Republik Serbien ist dies die Zertifizierungsstelle https://www.etrustmark.rs/, bei der Anträge elektronisch über die offizielle Webseite einzureichen sind.
Nach Eingang des Antrags prüft die Zertifizierungsstelle die Geschäftstätigkeit des Händlers umfassend und bezieht dabei alle relevanten Geschäftsbereiche ein. Im Rahmen dieser Prüfung werden insbesondere
- die Identität des Händlers,
- die Informationen über die angebotenen Produkte,
- Garantien,
- transparente Preisangaben einschließlich etwaiger zusätzlicher Kosten,
- der Verhaltenskodex sowie
- die Datenschutz- und Privatsphärenrichtlinien
überprüft.
Nach ggf. erforderlichen Anpassungen der Webseite des Händlers führt die Zertifizierungsstelle CReT eine abschließende Prüfung durch, um zu prüfen, ob sämtliche Zertifizierungskriterien erfüllt sind.
Stellt die Zertifizierungsstelle fest, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind, erwirbt der Händler das Recht zur Nutzung des E-Trustmark-Zeichens.
4. Wie lange ist das E-Trustmark-Zeichen gültig und welche Pflichten treffen den Händler während dieses Zeitraums?
Der Händler beziehungsweise der Inhaber des Rechts zur Nutzung des E-Trustmark-Zeichens erhält eine Nutzungsberechtigung für die Dauer von einem Jahr.
Während dieses Zeitraums führt die Zertifizierungsstelle besondere Kontrollen der Geschäftstätigkeit des Händlers durch und übermittelt ihm Berichte über die jeweiligen Ergebnisse der Kontrollen.
Nach Ablauf der Gültigkeit ist das Zeichen zu erneuern, was eine erneute Bewertung der Übereinstimmung der Geschäftstätigkeit des Händlers mit den maßgeblichen Anforderungen voraussetzt.
5. Wie kann der Verbraucher die Echtheit des auf der Webseite des Händlers angezeigten E‑Trustmark‑Zeichens prüfen?
Die Echtheit des E‑Trustmark‑Zeichens wird durch ein System der kontinuierlichen Überwachung sichergestellt, die von der zuständigen Zertifizierungsstelle während der gesamten Geltungsdauer des Zeichens durchgeführt wird. Die Gültigkeit des E‑Trustmark‑Zeichens ist zeitlich begrenzt und unterliegt einer jährlichen Erneuerungspflicht.
Voraussetzung für die fortdauernde Berechtigung zur Nutzung des Zeichens ist die permanente Einhaltung der vorgeschriebenen Zertifizierungskriterien durch den Händler. Jede Abweichung oder Nichterfüllung der relevanten Pflichten führt zum Entzug des Nutzungsrechts am E‑Trustmark‑Zeichen. Auf diese Weise gewährleistet das Zertifizierungssystem die Authentizität und Vertrauenswürdigkeit des auf der Webseite dargestellten Zeichens.
Wenn Sie beabsichtigen, das E‑Trustmark‑Zeichen in Serbien zu beantragen, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.
Sie haben weitere Fragen zum E-Trustmark in Serbien?
Sprechen Sie uns an!
Unsere deutschsprachige CBBL-Anwältin Frau Ljubica Tomic und ihr Team in Belgrad stehen Ihnen gerne zur Verfügung: tomic@cbbl-lawyers.de, Tel. +381 - 11 - 328 52 27


