Aktuelles zum russischen Wirtschaftsrecht
Verbesserung der Verbraucherschutzrechte in Russland
12.05.2022
Am 20. April 2022 hat die Staatsduma ein Gesetz zur Änderung von Artikel 16 des Gesetzes „Über den Schutz der Verbraucherrechte" (Gesetz vom 7. Februar 1992 Nr. 2300-I) verabschiedet.
Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Moskau, Herrn Rechtsanwalt Thomas Brand, brand@cbbl-lawyers.de, Tel. +7 - 495 - 662 33 65, www.bbpartners.ru
Das Gesetz wurde am 26. April vom Föderationsrat gebilligt. Die Gesetzesänderungen treten am 1. September 2022 in Kraft.
Auf der Ratssitzung wurde hervorgehoben, dass das Gesetz derzeit von großer Bedeutung ist, da der Verbraucher jetzt am verletzlichsten sei und es sich als äußerst wichtig erweise, ihn zu schützen und ihm zusätzliche Rechte zu seinem Schutz einzuräumen. Die Gesetzesänderungen verbessern einerseits die Verbraucherrechte, andererseits werden Unternehmen gezwungen sein, ihre derzeitigen Verkaufsbedingungen und Geschäftspraxen anzupassen.
Wenn die Aufnahme von Klauseln in einen Vertrag, die die Rechte eines Verbrauchers verletzen, dem Verbraucher einen Schaden zugefügt hat, ist dieser nach dem Gesetz vom Verkäufer in vollem Umfang zu ersetzen. Der Schadenersatzanspruch des Verbrauchers ist innerhalb von zehn Tagen nach seiner Geltendmachung zu erfüllen.
Das Gesetz enthält nunmehr eine Liste von Vertragsklauseln, die unzulässig sind und die Rechte der Verbraucher verletzen. Von besonderer Bedeutung ist das Verbot für den Verkäufer, einseitig vom Vertrag zurückzutreten. Er hat auch nicht das Recht, die Bedingungen des Vertrags (z.B. den Preis oder die Erfüllungsfrist) einseitig zu ändern, außer in den Fällen, in denen diese Möglichkeit durch russisches Recht explizit vorgesehen ist und entsprechend vertraglich geregelt ist.
Eine Reihe von Bedingungen, die die Rechte des Verbrauchers einschränken, ist gänzlich unzulässig. Dazu gehören Bedingungen, die dem Verbraucher Vertragsstrafen auferlegen und damit sein Recht verletzen, den Dienstleistungsvertrag zu widerrufen. Es ist nach dem Gesetz auch nicht mehr gestattet, dass das Recht des Verbrauchers auf Wahl der Zahlungsart und -form eingeschränkt wird. Weiterhin ist es verboten, das Recht des Verbrauchers zu beschränken, die Art der Wiederherstellung zu wählen, die er im Falle eines mangelhaften Werkes gegen den Verkäufer geltend machen kann. Verbraucher dürfen nicht in den Mitteln und Wegen zum Schutz ihrer verletzten Rechte eingeschränkt werden. Das Gesetz besagt außerdem, dass eine Beweislastumkehr, die nicht gesetzlich vorgesehen ist, unzulässig ist.
Unzulässig sind Bedingungen, die ein obligatorisches vorgerichtliches Verfahren für Streitigkeiten vorsehen, wenn ein solches Verfahren nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, sowie Bedingungen, die das Recht des Verbrauchers einschränken, den Gerichtsstand für Streitigkeiten frei zu wählen.
Viele Verbote beziehen sich auf die Haftung des Verkäufers. So sind beispielsweise Bedingungen, die die Haftung des Verkäufers für Nichterfüllung ausschließen oder einschränken, unzulässig.
Das Gesetz verdeutlicht die Klausel, die es verbietet, den Erwerb bestimmter Güter vom obligatorischen Erwerb anderer Güter abhängig zu machen: Es wird klargestellt, dass es auch den obligatorischen Abschluss anderer Verträge verbietet.
Bedingungen, die Gründe für eine vorzeitige Vertragsauflösung auf Wunsch des Verkäufers enthalten, sowie Bedingungen, die die Höhe der Verzugszinssätze verringern, sind unzulässig. Bedingungen, die die Befriedigung von Ansprüchen des Verbrauchers wegen mangelhafter Waren von Voraussetzungen abhängig machen, die nicht mit den Mängeln der Waren zusammenhängen, sind unzulässig.
Der Verkäufer ist nicht berechtigt, den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags über den Erwerb bestimmter Waren oder Dienstleistungen zu verweigern, wenn der Verbraucher den Erwerb anderer Waren ablehnt. Schäden, die dem Verbraucher durch die Verletzung seines Rechts auf freie Warenwahl entstehen, sind vom Verkäufer in vollem Umfang zu erstatten.
Es ist verboten, den Abschluss eines Vertrags zu verweigern oder einen Vertrag zu ändern, wenn der Verbraucher zu Recht auf unannehmbare Vertragsbedingungen hinweist, die seine Rechte verletzen. Stellt der Verbraucher einen Antrag auf Ausschluss unzulässiger Vertragsbedingungen, so wird dieser Antrag innerhalb von zehn Tagen nach seiner Einreichung geprüft, wobei der Verbraucher über das Ergebnis der Prüfung informiert werden muss.
Das Gesetz präzisiert die Regeln für die Zustimmung des Verbrauchers zu kostenpflichtigen Zusatzleistungen: Die Pflicht, eine solche Zustimmung nachzuweisen, obliegt dem Verkäufer. Ohne Zustimmung des Verbrauchers darf der Verkäufer keine zusätzlichen Dienstleistungen gegen Entgelt erbringen.
Darüber hinaus darf der Verkäufer den Abschluss, die Änderung oder die Beendigung des Vertrags nicht verweigern, weil der Verbraucher sich weigert, persönliche Daten anzugeben, es sei denn, die Verpflichtung zur Angabe dieser Daten ist durch russisches Recht vorgeschrieben oder steht in direktem Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags mit dem Verbraucher. Weigert sich der Verkäufer in einem solchen Fall immer noch, den Vertrag zu unterzeichnen, hat der Verbraucher das Recht, vom Verkäufer Auskunft über die rechtlichen Gründe für diese Verweigerung zu verlangen. Der Verkäufer muss dem Verbraucher diese Auskunft innerhalb von sieben Tagen ab dem Datum der schriftlichen Anfrage zur Verfügung stellen. Der Verkäufer muss auf die mündliche Frage unverzüglich antworten.
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