Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Russland
CBBL Rechtsanwalt Thomas Brand, Kanzlei Brand & Partner, Moskau
Thomas Brand
Rechtsanwalt
Brand & Partner
Moskau


Kündigung von Arbeitsverträgen und Kündigungsschutz in Russland

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Moskau, Herrn Rechtsanwalt Thomas Brand, brand@cbbl-lawyers.de, Tel. +7 - 495 - 662 33 65, www.bbpartners.ru

Kündigung von Arbeitsverträgen in Russland

In Russland können Arbeitsverträge u.a. durch:

  • einvernehmliche Vertragsaufhebung durch die Vertragsparteien;
  • Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber;
  • Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitnehmer;
  • Weigerung des Arbeitnehmers zur Arbeitsfortsetzung bei Betriebsveräußerung, bei Änderung der Zugehörigkeit (des Unterstellungsverhältnisses) des Betriebs bzw. seiner Reorganisation;
  • Umstände, die nicht vom Willen der Parteien abhängen, wie insbesondere Einberufung des Arbeitnehmers zum Wehrdienst, Anerkennung des Arbeitnehmers als vollständig arbeitsunfähig, Tod des Arbeitnehmers oder des Arbeitgebers, Eintritt von außerordentlichen Umständen, die die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unmöglich machen (Kriegshandlungen, Unfälle, Naturkatastrophen, Havarien, Seuchen etc.)

Befristete Arbeitsverhältnisse werden gemäß Art. 79 ArbGB beendet. Allgemein enden diese mit dem Ablauf der Vertragsdauer. Der Arbeitnehmer ist darüber allerdings spätestens drei Kalendertage vor der Beendigung schriftlich in Kenntnis zu setzen.

Arbeitgeberkündigungen sind insbesondere in folgenden Fällen möglich:

  • mangelnde Eignung des Arbeitnehmers auf Grund unzureichender Qualifikation, belegt durch Ergebnisse einer Eignungsprüfung;
  • wiederholte unbefugte Arbeitsverweigerung des Arbeitnehmers, gegen den bereits eine Disziplinarmaßnahme verhängt wurde;
  • einmaliger grober Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine Arbeitspflichten, insbesondere Arbeitsausfall, unbefugtes Fernbleiben vom Arbeitsplatz für länger als vier Stunden im Laufe eines Arbeitstags;
  • Verrat eines gesetzlich geschützten Geheimnisses staatlicher, geschäftlicher, dienstlicher oder sonstiger Natur, das dem Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Erfüllung seiner Arbeitspflichten bekannt geworden ist;
  • rechtswidrige Aneignung fremden Eigentums am Arbeitsplatz, dessen Unterschlagung, absichtliche Zerstörung oder Beschädigung;
  • Verletzung von Arbeitsschutzrichtlinien durch den Arbeitnehmer, wenn dies schwere Folgen nach sich gezogen (Betriebsunfall, Havarie) hat bzw. eine tatsächliche Gefahr für den Eintritt solcher Folgen geschaffen wurden;
  • Vorlage gefälschter Unterlagen bzw. offenkundig falscher Angaben durch den Arbeitnehmer bei Abschluss des Arbeitsvertrages.

Arbeitnehmer können mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Eines Grundes bedarf es nicht. Eine Verlängerung dieser Frist im Arbeitsvertrag ist nicht wirksam bzw. durchsetzbar.

Kündigungsschutz in Russland

Nach allgemeinen Regeln darf Arbeitnehmern während ihrer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit oder im Urlaub nicht gekündigt werden. Frauen darf während der Schwangerschaft nicht gekündigt werden (außer bei Liquidation der Gesellschaft oder Beendigung der Tätigkeit des Arbeitgebers sowie bei Ablauf eines befristeten Arbeitsvertrags). Frauen mit Kindern bis zu drei Jahren oder alleinerziehende Mütter mit einem Kind bis zu 14 Jahren bzw. einem behinderten Kind bis zu 18 Jahren (oder andere Personen, die Kinder ohne Mutter erziehen) dürfen ebenfalls nicht gekündigt werden. Eine Kündigung ist aber ausnahmsweise zulässig, wenn das Unternehmen liquidiert wird, die Arbeitnehmerin (oder eine andere Person, die ein Kind erzieht) für die Tätigkeit aufgrund ihres Gesundheitszustandes ungeeignet ist, sie ihre Arbeitspflichten schuldhaft verletzt oder bei Abschluss des Vertrages gefälschte Dokumente vorgelegt hat.

Arbeitsrechtliche Streitigkeiten

Arbeitsrechtliche Streitigkeiten werden durch spezielle „Kommissionen zur Lösung arbeitsrechtlicher Streitigkeiten“ oder durch Gerichte entschieden. „Kommissionen zur Lösung arbeitsrechtlicher Streitigkeiten“ werden im Unternehmen auf Initiative der Arbeitnehmer oder des Arbeitgebers gebildet und sind paritätisch mit Vertretern beider Seiten besetzt. Beschlüsse der Kommission sind nach Ablauf der Berufungsfrist zu vollziehen. Wird der Beschluss nicht innerhalb von drei Tagen freiwillig ausgeführt, händigt die Kommission dem Arbeitnehmer eine Bescheinigung aus, die als Vollstreckungstitel gilt.

Beschlüsse der Kommission können auf Antrag des Arbeitnehmers, des Arbeitgebers oder der Gewerkschaft, die die Interessen des Arbeitnehmers vertritt, gerichtlich überprüft werden, wenn der Antragsteller mit der Entscheidung der Kommission nicht einverstanden ist.

In Arbeitsgerichtsprozessen haben Arbeitnehmer keine Verfahrenskosten zu tragen. Die Frist für die Erhebung einer Klage durch den Arbeitnehmer beträgt drei Monate ab dem Tag, an dem der Arbeitnehmer von der Rechtsverletzung erfahren hat bzw. hätte erfahren müssen. Bei einer Kündigung gilt eine Frist von einem Monat ab Zugang des Kündigungsschreibens bzw. des Arbeitsbuchs.

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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt in Moskau, Herr Rechtsanwalt Thomas Brand, steht Ihnen gerne zur Verfügung: brand@cbbl-lawyers.de, Tel. +7 - 495 - 662 33 65


Stand der Bearbeitung: Mai 2017