Eine Bürgerinitiative, zu der auch Anwälte gehören, hat 250.000 Unterschriften gegen das neue Justizverwaltungsgesetz zusammengetragen.
Eine Bürgerinitiative, zu der auch Anwälte gehören, hat 250.000 Unterschriften gegen das neue Justizverwaltungsgesetz zusammengetragen.
Sie verweist darauf, dass diese Gebührenverordnung das Grundrecht der Bürger auf Zugang zur Justiz (Tribunale und Gerichte) verletzt.
Die Bürgerinitiative JUSTICIA PARA TODOS (GLEICHE JUSTIZ FÜR ALLE), die mehr als 250.000 Unterschriften gegen die neue Gebührenregelung gesammelt und diese dem Justizministerium übergeben hat, wurde vom Consejo de Consumidores y Usuarios (Nutzer- und Verbraucherverband), dem Consejo General de la Abogacía Española (Generalrat der Anwälte Spaniens) und den einflussreichsten Gewerkschaften Spaniens, d.h. also von Kollektiven, die den Großteil der spanischen Bevölkerung vertreten, ins Leben gerufen.
Daneben hat die Initiative auch ein Schreiben eingereicht und darin nach „konstruktiven Gespräche und effizienten Lösungen, zum Schutz der Gleichheit beim Zugang zur Justiz für alle“ verlangt. Auf seiner Plenarsitzung hat der Generalrat der Anwälte Spaniens wiederholt klar und deutlich auf die Verfassungswidrigkeit der Gebührenverordnung verwiesen und angekündigt, gegen die Regelung Widerspruch einzulegen.
Die Gebührenordnung bewirkt eine Rechtswesen „nur für die Reichen“ und benachteiligt die Mehrheit der Bürger, denen der Zugang zur Justiz erschwert wird.