Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Frankreich
CBBL Rechtsanwalt Emil Epp, Kanzlei EPP Rechtsanwälte Avocats, Strasbourg, Paris, Baden-Baden
Emil Epp
Rechtsanwalt
EPP Rechtsanwälte Avocats
Strasbourg, Paris, Baden-Baden


Insolvenz / Wirtschaftliche Schwierigkeiten eines Unternehmens in Frankreich


Der einzige Eröffnungsgrund für ein Insolvenzverfahren in Frankreich ist die sogenannte cessation des paiements, was wörtlich mit „Zahlungseinstellung“ übersetzt werden kann. Die „Zahlungseinstellung“ entspricht, grob betrachtet, der Zahlungsunfähigkeit im deutschen Recht. Die sogenannte Überschuldung ist in Frankreich, anders als etwa in Deutschland, für sich genommen kein Insolvenzeröffnungsgrund.

Anders als in Deutschland ist in einem französischen Insolvenzverfahren das Hauptziel nicht die bestmögliche Gläubigerbefriedigung, sondern vor allem der Erhalt von möglichst vielen Arbeitsplätzen und die Fortsetzung der Aktivität des Unternehmens.

Meist besteht anfangs noch die Möglichkeit, das Unternehmen in Frankreich zu erhalten, indem die laufenden Kosten gesenkt werden. Wir erklären Ihnen, auf welche Punkte es bei der Abwägung zwischen den Handlungsoptionen Insolvenz einerseits und Durchführung von betriebsbedingten Kündigungen andererseits ankommt. Die Vor- und Nachteile dieser beiden Alternativen haben wir auch noch einmal, im Hinblick auf die unterschiedlichen Verfahren, kompakt für Sie dargestellt.

Falls Sie die Schließung des Unternehmens ohne Durchführung eines Insolvenzverfahrens erwägen, sind verschiedene Schritte durchzuführen, die wir in unserem Artikel Schließung eines Unternehmens in Frankreich zusammengestellt haben.

Falls sich hingegen, nach Abwägung der verschiedenen relevanten Gesichtspunkte, ein Insolvenzverfahren in Frankreich als sachgerechteste Lösung herausstellt, sollte im Insolvenzantrag bereits die Art des angestrebten Insolvenzverfahrens angegeben werden. In Frankreich existieren nämlich, je nach konkreten Umständen des Einzelfalls, zwei Hauptinsolvenzverfahren und drei präventive Verfahren. Im Insolvenzantrag sollte man sich von den konkreten Umständen im Unternehmen leiten lassen sowie von dem Ziel, Haftungsrisiken weitgehend zu reduzieren. Wir haben für Sie eine Übersicht zu den 6 verschiedenen Insolvenzverfahren in Frankreich, samt Entscheidungshilfen, zusammengestellt.

Da in Frankreich die vorinsolvenzlichen Präventionsverfahren einen großen Stellenwert haben, sollten diese im Vorfeld einer Beratung ebenfalls abgewogen werden, ehe der Insolvenzantrag formuliert wird. Wir haben für Sie einen Entscheidungs-Leitfaden zusammengestellt, mit dem Sie überprüfen können, ob für Ihr Unternehmen ein Präventivverfahren geeignet ist, um eine drohende Insolvenz abzuwenden.

Hat eine deutsche Tochtergesellschaft eine französische Muttergesellschaft, über deren Vermögen in Frankreich das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, sollten sich die deutsche Geschäftsführung und die deutschen Mitgesellschafter zügig mit dem französischen Insolvenzverwalter persönlich in Verbindung setzen:
Für diese Konstellation haben wir ebenfalls die wesentliche Punkte für Sie zusammengestellt (Insolvenz einer Muttergesellschaft in Frankreich).

Der Kauf eines französischen Unternehmens aus der Insolvenz kann eine günstige und schnelle Gelegenheit darstellen, den Einstieg in den französischen Markt oder den Ausbau Ihrer bestehenden Marktposition in Frankreich zu realisieren.

Der Preis für das in Frankreich aus der Insolvenz gekaufte Unternehmen ist dabei in der Regel überschaubar, da es im französischen Insolvenzverfahren in erster Linie um den Erhalt von Arbeitsplätzen geht und weniger um Gläubigerbefriedigung.

Durch eine Gesetzesreform Ende 2021 wurden zahlreiche neue Regeln zur Unternehmensinsolvenz in Frankreich geändert: Maßnahmen zur Vermeidung von Insolvenzen wurden aufgewertet und Möglichkeiten für Zahlungsaufschübe und Ratenzahlungen festgeschrieben. Auch das Vorrecht der Gläubiger, die dem insolventen Unternehmen in Frankreich sog. „Post-Money“ („New Money“) zur Verfügung stellen, wurde gestärkt – um die Finanzierung französischer Firmen in der Insolvenz zu begünstigen.

Sie haben weitere Fragen zur Insolvenz, wirtschaftlichen Schwierigkeiten oder der Schließung eines Unternehmens in Frankreich? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris und Baden-Baden stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45


Stand der Bearbeitung: März 2023