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- La Nouvelle - Gesellschafts- und Steuerrecht in Frankreich
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- La Nouvelle - Coronavirus: Die rechtlichen Auswirkungen in Frankreich
- Arbeitsrecht in Frankreich
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- Verwaltung eines Arbeitnehmers in Frankreich
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- Arbeitsunfall in Frankreich – Haftung
- Beendigung des Arbeitsvertrags in Frankreich
- Beendigung des Arbeitsvertrages in Frankreich – Einführung und Überblick
- Kündigung des Arbeitsvertrags mit einem Arbeitnehmer in Frankreich während der Probezeit
- Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrags mit einem Arbeitnehmer in Frankreich
- Kündigung des Arbeitsvertrags mit einem Arbeitnehmer in Frankreich aus persönlichen Gründen
- Kündigung des Arbeitsvertrags mit einem Arbeitnehmer in Frankreich aus wirtschaftlichen Gründen (betriebsbedingte Kündigung)
- Aufhebungsvertrag zur Beendigung eines Arbeitsvertrags mit einem Arbeitnehmer in Frankreich
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- Beendigung des Arbeitsvertrags in Frankreich durch Rentenantritt des Arbeitnehmers
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- Kollektives Arbeitsrecht in Frankreich
- Kollektivkündigung von Arbeitnehmern in Frankreich aus betriebsbedingten Gründen
- Der kollektive Aufhebungsvertrag in Frankreich
- Der Betriebsrat in Frankreich (Comité Social et Economique, CSE)
- Stärkung der Tarifverhandlungen in kleinen Unternehmen in Frankreich durch die Reform von 2019
- Modernisierung des Arbeitsrechts in Frankreich
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- Geschäftsführer in Frankreich: Rechte und Pflichten
- Gewerbliches Mietrecht in Frankreich
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- Händler / Distributor in Frankreich
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- Vertragsschluss mit einem Handelsreisenden (VRP) in Frankreich
- Verwaltung eines Handelsreisenden (VRP) in Frankreich
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- Kündigung eines Handelsreisenden (VRP) in Frankreich aus wirtschaftlichen Gründen
- Ablauf von Gerichtsverfahren bei Streitigkeiten mit Handelsreisenden (VRP) in Frankreich
- Immobilienrecht in Frankreich
- Immobilienkauf in Frankreich
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- Persönliche Steuerpflicht bei Wohnsitz in Frankreich
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- Wirtschaftliche Schwierigkeiten eines Unternehmens in Frankreich – Handlungsoptionen
- Insolvenz einer Tochtergesellschaft in Frankreich
- Alternativen zum Sanierungs- und Liquidationsverfahren in Frankreich
- Entscheidungshilfe zu den alternativen Präventivverfahren in Frankreich
- Kauf eines Unternehmens in Frankreich aus der Insolvenz
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- Gründung einer Gesellschaft oder unselbständigen Zweigniederlassung in Frankreich: Vor- und Nachteile
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- Die klassische französische Aktiengesellschaft (SA – Société anonyme)
- Meldepflichten bei Gründung eines Unternehmens in Frankreich
- Wirtschaftsprüfer bestellen in Frankreich: Wann besteht Prüfungspflicht?
- Geschäfte der Gesellschaft in Gründung in Frankreich
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- Reform des Wettbewerbsrechts 2019 in Frankreich
Vergütung von Gesellschafterdarlehen in Frankreich
Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Straßburg, Frau Anne-Lise Lamy, Avocat, lamy@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 (0)3 - 88 45 65 45, www.rechtsanwalt.fr
Maximal abzugsfähiger Zinssatz
Um die Finanzierung einer Gesellschaft in Frankreich zu sichern, verfügen die Gesellschafter über die Möglichkeit, der Gesellschaft Geldbeträge zur Verfügung zu stellen. Diese von den Gesellschaftern gewährten Darlehen werden in der Buchhaltung der Gesellschaft als Gesellschafterdarlehen verbucht und müssen zurückerstattet werden.
Als Gegenleistung für diese Darlehen zahlt die Gesellschaft an die Gesellschafter Zinsen. Aus steuerlicher Sicht werden diese Zinsen als finanzielle Aufwendungen betrachtet. Unter der zwingenden Bedingung, dass das Kapital vollständig eingezahlt wurde, können die Zinsen teilweise vom steuerpflichtigen Gewinn abgezogen werden.
Die Zinsen können in Höhe des jährlichen durchschnittlichen effektiven Jahreszinssatzes abgezogen werden, den Kreditunternehmen auf gewerbliche Darlehen mit variablem Zinssatz und einer anfänglichen Laufzeit von mehr als 2 Jahren anwenden. Hierbei handelt es sich um den sogenannten maximal abzugsfähigen Zinssatz in Frankreich.
Bei Gesellschaften, die ihr 12-monatiges Geschäftsjahr zwischen dem 30. November 2022 und dem 27. Februar 2023 abschließen, gelten folgende maximal abzugsfähige Zinssätze:
Abschluss des 12-monatigen Geschäftsjahres und entsprechender maximal abzugsfähiger Zinssatz (jährlich):
- Abschluss zwischen dem 30.11.2022 und dem 30.12.2022 2,05%
- Abschluss zwischen dem 31.12.2022 und dem 30.01.2023 2,25%
- Abschluss zwischen dem 31.01.2023 und dem 27.02.2023 2,45%
Sie wünschen Beratung zur Vergütung von Gesellschafterdarlehen in Frankreich? Sprechen Sie uns an!
Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris, Baden-Baden, Zürich, Bordeaux und Sarreguemines stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45
Stand der Bearbeitung: März 2023
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