Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Frankreich
CBBL Rechtsanwalt in Frankreich, Emil Epp, Kanzlei EPP Rechtsanwälte Avocats
Emil Epp
Rechtsanwalt
EPP Rechtsanwälte Avocats
Strasbourg, Paris, Baden-Baden


Vergütung von Gesellschafterdarlehen in Frankreich

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Straßburg, Frau Anne-Lise Lamy, Avocat, lamy@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 (0)3 - 88 45 65 45, www.rechtsanwalt.fr

Maximal abzugsfähiger Zinssatz

Um die Finanzierung einer Gesellschaft in Frankreich zu sichern, verfügen die Gesellschafter über die Möglichkeit, der Gesellschaft Geldbeträge zur Verfügung zu stellen. Diese von den Gesellschaftern gewährten Darlehen werden in der Buchhaltung der Gesellschaft als Gesellschafterdarlehen verbucht und müssen zurückerstattet werden.

Als Gegenleistung für diese Darlehen zahlt die Gesellschaft an die Gesellschafter Zinsen. Aus steuerlicher Sicht werden diese Zinsen als finanzielle Aufwendungen betrachtet. Unter der zwingenden Bedingung, dass das Kapital vollständig eingezahlt wurde, können die Zinsen teilweise vom steuerpflichtigen Gewinn abgezogen werden.

Die Zinsen können in Höhe des jährlichen durchschnittlichen effektiven Jahreszinssatzes abgezogen werden, den Kreditunternehmen auf gewerbliche Darlehen mit variablem Zinssatz und einer anfänglichen Laufzeit von mehr als 2 Jahren anwenden. Hierbei handelt es sich um den sogenannten maximal abzugsfähigen Zinssatz in Frankreich.

Bei Gesellschaften, die ihr 12-monatiges Geschäftsjahr zwischen dem 30. November 2022 und dem 27. Februar 2023 abschließen, gelten folgende maximal abzugsfähige Zinssätze:

Abschluss des 12-monatigen Geschäftsjahres und entsprechender maximal abzugsfähiger Zinssatz (jährlich):

  • Abschluss zwischen dem 30.11.2022 und dem 30.12.2022    2,05%
  • Abschluss zwischen dem 31.12.2022 und dem 30.01.2023    2,25%
  • Abschluss zwischen dem 31.01.2023 und dem 27.02.2023    2,45%

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Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris, Baden-Baden, Zürich, Bordeaux und Sarreguemines stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45


Stand der Bearbeitung: März 2023