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- La Nouvelle - Beendigung des Arbeitsvertrags in Frankreich
- La Nouvelle - Einkommensteuer in Frankreich
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- La Nouvelle - Prozessrecht in Frankreich
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- La Nouvelle - Coronavirus: Die rechtlichen Auswirkungen in Frankreich
- Arbeitsrecht in Frankreich
- Abschluss eines Arbeitsvertrags mit einem Arbeitnehmer in Frankreich
- Verwaltung eines Arbeitnehmers in Frankreich
- Sozialabgaben für Arbeitnehmer in Frankreich
- Probezeit in Frankreich
- Befristeter Arbeitsvertrag in Frankreich
- Arbeitszeit in Frankreich
- Teilzeitarbeit in Frankreich
- Tarifvertrag und Mindestlohn in Frankreich
- Betriebsordnung in Unternehmen in Frankreich (règlement intérieur)
- Arbeitsgericht in Frankreich
- Arbeitsunfall in Frankreich – Haftung
- Beendigung des Arbeitsvertrags in Frankreich
- Beendigung des Arbeitsvertrages in Frankreich – Einführung und Überblick
- Kündigung des Arbeitsvertrags mit einem Arbeitnehmer in Frankreich während der Probezeit
- Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrags mit einem Arbeitnehmer in Frankreich
- Kündigung des Arbeitsvertrags mit einem Arbeitnehmer in Frankreich aus persönlichen Gründen
- Kündigung des Arbeitsvertrags mit einem Arbeitnehmer in Frankreich aus wirtschaftlichen Gründen (betriebsbedingte Kündigung)
- Aufhebungsvertrag zur Beendigung eines Arbeitsvertrags mit einem Arbeitnehmer in Frankreich
- Kündigung des Arbeitsvertrags in Frankreich durch den Arbeitnehmer (Eigenkündigung)
- Beendigung des Arbeitsvertrags in Frankreich durch Rentenantritt des Arbeitnehmers
- Entsendung von Mitarbeitern nach Frankreich
- Kollektives Arbeitsrecht in Frankreich
- Kollektivkündigung von Arbeitnehmern in Frankreich aus betriebsbedingten Gründen
- Der kollektive Aufhebungsvertrag in Frankreich
- Der französische Sozial- und Wirtschaftsausschuss (Comité Social et Economique, CSE)
- Stärkung der Tarifverhandlungen in kleinen Unternehmen in Frankreich durch die Reform von 2019
- Modernisierung des Arbeitsrechts in Frankreich
- Baurecht in Frankreich
- Datenschutz in Frankreich
- Forderung und Vollstreckung in Frankreich
- Geschäftsführer in Frankreich: Rechte und Pflichten
- Gewerbliches Mietrecht in Frankreich
- Handelsvertreter in Frankreich
- Händler / Distributor in Frankreich
- Handelsreisender in Frankreich (VRP)
- Vertragsschluss mit einem Handelsreisenden (VRP) in Frankreich
- Verwaltung eines Handelsreisenden (VRP) in Frankreich
- Kündigung eines Handelsreisenden (VRP) in Frankreich aus persönlichen Gründen
- Kündigung eines Handelsreisenden (VRP) in Frankreich aus wirtschaftlichen Gründen
- Ablauf von Gerichtsverfahren bei Streitigkeiten mit Handelsreisenden (VRP) in Frankreich
- Immobilienrecht in Frankreich
- Immobilienkauf in Frankreich
- Zeitlicher Rahmen eines Immobilienkaufs in Frankreich
- Finanzierung eines Immobilienkaufs in Frankreich
- Besteuerung des Immobilienbesitzes in Frankreich
- Persönliche Steuerpflicht bei Wohnsitz in Frankreich
- Verkauf einer in Frankreich gelegenen Immobilie
- Besteuerung bei Verkauf einer Immobilie in Frankreich
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- Wirtschaftliche Schwierigkeiten eines Unternehmens in Frankreich – Handlungsoptionen
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- Markenrecht in Frankreich
- Mediation in Frankreich – Alternative zum Gerichtsverfahren
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- Prozesse und Gerichtsverfahren in Frankreich
- Der Rechtsanwalt in Frankreich
- Sachverständigengutachten in Frankreich
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- Gründung einer Gesellschaft oder unselbständigen Zweigniederlassung in Frankreich: Vor- und Nachteile
- Mögliche Gesellschaftsformen in Frankreich
- Die französische GmbH (SARL – Société à responsabilité limitée)
- Die vereinfachte französische Aktiengesellschaft (SAS – Société par actions simplifiée)
- Die klassische französische Aktiengesellschaft (SA – Société anonyme)
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- Wirtschaftsprüfer bestellen in Frankreich: Wann besteht Prüfungspflicht?
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- AGB in Verträgen mit Kunden Frankreich
- Welche Gerichte sind bei Streitigkeiten mit Kunden in Frankreich zuständig?
- Checkliste: Worauf sollten Sie bei Verträgen und Gerichtsverfahren mit Kunden in Frankreich achten?
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- Geschäftsgeheimnis in Frankreich
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- Verunglimpfung von Wettbewerbern in Frankreich („dénigrement“)
- Verletzung einer Wettbewerbsverbotsklausel (Konkurrenzklausel) in Frankreich
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- Unlauterer Wettbewerb in Frankreich durch Herbeiführung eines wesentlichen Ungleichgewichts
- Unlauterer Wettbewerb in Frankreich durch Abwerbung von Arbeitnehmern
- Keyword Advertising in Frankreich – Was ist erlaubt?
- Selektives Vertriebssystem - Weiterverkaufsverbot in Frankreich sowie in Deutschland
- Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung in Frankreich
- Missbrauch einer wirtschaftlichen Abhängigkeit in Frankreich
- Reform des Wettbewerbsrechts 2019 in Frankreich
Prozesse und Gerichtsverfahren in Frankreich
Das Verfahren vor den Handelsgerichten in Frankreich ist gewissermaßen geographisch zweigeteilt:
In den drei französischen Départements Haut-Rhin, Bas-Rhin und Moselle sind für Handelssachen die ordentlichen Zivilgerichte zuständig, das heißt, je nach Streitwert, das französische Amtsgericht (Tribunal d’Instance) oder das französische Landgericht (Tribunal de Grande Instance).
In den Gebieten außerhalb dieser drei Départements, also im ganzen übrigen Teil Frankreichs, bestehen eigens für Handelssachen eingerichtete Handelsgerichte (Tribunal de commerce), die für Streitigkeiten zwischen Kaufleuten bzw. Unternehmen zuständig sind.
Eine Anwaltspflicht besteht dabei, ähnlich wie in Deutschland, lediglich vor dem Tribunal de Grande Instance (Landgericht).
Allgemein verlaufen Gerichtsverfahren in Frankreich anders als in Deutschland:
Die Sprache vor Gericht in Frankreich ist Französisch.
Die Richter vor einem französischen Handelsgericht (Tribunal de commerce) sind meist Laienrichter.
Allgemein werden Zeugenaussagen in Frankreich schriftlich eingeholt – eine persönliche Aussage des Zeugen vor Gericht kommt in Zivilsachen so gut wie nie vor.
Vorteil bei einer Zivilklage in Frankreich ist, dass – im Gegensatz zu einer Klage in Deutschland – vorab seitens des Klägers kein Gerichtskostenvorschuss gezahlt werden muss.
Eine Entsprechung zum deutschen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, durch das in Deutschland die Vergütung der Rechtsanwälte geregelt wird, fehlt in Frankreich gänzlich: Das Honorar der Rechtsanwälte wird im Einzelfall frei vereinbart.
Eine weitere wichtige Frage ist: Wie kann ein deutsches Gerichtsurteil in Frankreich vollstreckt werden?
Wir erklären hierzu, was es mit der Anerkennung von ausländischen Urteilen in Frankreich auf sich hat. Welche Bedeutung hat etwa das sogenannte Exequatur-Verfahren in Frankreich noch?
Durch die Brüssel-Ia-Verordnung (1215/2012) werden sogenannte „Torpedoklagen“ verhindert, die meist zu einer langen Verschleppung von Gerichtsverfahren führen konnten.
Sie wünschen Beratung zu Prozessen und Gerichtsverfahren in Frankreich? Sprechen Sie uns an!
Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris und Baden-Baden stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45
Stand der Bearbeitung: Januar 2021
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- Abschluss eines Arbeitsvertrags mit einem Arbeitnehmer in Frankreich
- Verwaltung eines Arbeitnehmers in Frankreich
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- Probezeit in Frankreich
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