Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Frankreich
CBBL Rechtsanwalt in Frankreich, Emil Epp, Kanzlei EPP Rechtsanwälte Avocats
Emil Epp
Rechtsanwalt
EPP Rechtsanwälte Avocats
Strasbourg, Paris, Baden-Baden


Prozesse und Gerichtsverfahren in Frankreich

 

Gerichtsverfahren in Frankreich

Zum Videobeitrag: Gerichtsverfahren in Frankreich


Das Verfahren vor den Handelsgerichten in Frankreich ist gewissermaßen geographisch zweigeteilt:

In den drei französischen Départements Haut-Rhin, Bas-Rhin und Moselle sind für Handelssachen die ordentlichen Zivilgerichte zuständig, das heißt, je nach Streitwert, das französische Amtsgericht (Tribunal d’Instance) oder das französische Landgericht (Tribunal de Grande Instance).

In den Gebieten außerhalb dieser drei Départements, also im ganzen übrigen Teil Frankreichs, bestehen eigens für Handelssachen eingerichtete Handelsgerichte (Tribunal de commerce), die für Streitigkeiten zwischen Kaufleuten bzw. Unternehmen zuständig sind.

Eine Anwaltspflicht besteht dabei, ähnlich wie in Deutschland, lediglich vor dem Tribunal de Grande Instance (Landgericht).

Allgemein verlaufen Gerichtsverfahren in Frankreich anders als in Deutschland:

Die Sprache vor Gericht in Frankreich ist Französisch.

Die Richter vor einem französischen Handelsgericht (Tribunal de commerce) sind meist Laienrichter.

Allgemein werden Zeugenaussagen in Frankreich schriftlich eingeholt – eine persönliche Aussage des Zeugen vor Gericht kommt in Zivilsachen so gut wie nie vor.

Vorteil bei einer Zivilklage in Frankreich ist, dass – im Gegensatz zu einer Klage in Deutschland – vorab seitens des Klägers kein Gerichtskostenvorschuss gezahlt werden muss.

Eine Entsprechung zum deutschen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, durch das in Deutschland die Vergütung der Rechtsanwälte geregelt wird, fehlt in Frankreich gänzlich: Das Honorar der Rechtsanwälte wird im Einzelfall frei vereinbart.

Eine weitere wichtige Frage ist: Wie kann ein deutsches Gerichtsurteil in Frankreich vollstreckt werden?

Wir erklären hierzu, was es mit der Anerkennung von ausländischen Urteilen in Frankreich auf sich hat. Welche Bedeutung hat etwa das sogenannte Exequatur-Verfahren in Frankreich noch?

Durch die Brüssel-Ia-Verordnung (1215/2012) werden sogenannte „Torpedoklagen“ verhindert, die meist zu einer langen Verschleppung von Gerichtsverfahren führen konnten.

Sie wünschen Beratung zu Prozessen und Gerichtsverfahren in Frankreich? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris und Baden-Baden stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45


Stand der Bearbeitung: Januar 2021