Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Frankreich
CBBL Rechtsanwalt in Frankreich, Emil Epp, Kanzlei EPP Rechtsanwälte Avocats
Emil Epp
Rechtsanwalt
EPP Rechtsanwälte Avocats
Strasbourg, Paris, Baden-Baden


Sachverständigentätigkeit beim Schadensfall in Frankreich

Von unserem deutschsprachigen CBBL-Anwalt in Bordeaux, Herrn Marcus Lubnow, Rechtsanwalt, lubnow@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45, www.rechtsanwalt.fr


Sachverständigenverfahren in Frankreich

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Streitentscheidende Beweiserhebung in Frankreich

Die Tätigkeit von Versicherungssachverständigen im Rahmen einer privatgutachterlichen Tätigkeit „expertise amiable“, wie auch die Tätigkeit gerichtlicher Sachverständiger „expert judiciaire“ nimmt bei der Abwicklung von Schadensfällen im Bereich der Produkthaftung, dem Maschinen- und Anlagenbau und bei der Mitwirkung an Bauvorhaben in Frankreich eine ganz wesentliche Rolle ein.

Sowohl das privatgutachterliche Verfahren, als auch das gerichtliche Sachverständigenverfahren stellen in Ansehung bestehender Haftungsrisiken in Frankreich häufig das wesentliche Instrument der Beweissicherung und der Fixierung der streitentscheidenden Sach- und Rechtslage dar.

So klären die hinzugezogenen Sachverständigen traditionell die chronologischen Abläufe und positionieren die Abgrenzung der einzelnen Risikobereiche insbesondere in komplexeren Sachverhalten unter Beteiligung verschiedener Zulieferebenen. Den hierbei erzielten Ergebnissen kommt daher grundlegende Bedeutung für die Entscheidung eines Rechtsstreits in Frankreich, sowie im Rahmen der Beurteilung eines Prozessrisikos im Rahmen von Vergleichsverhandlungen zu.

Die Erstreckung eines eingeleiteten gerichtlichen Sachverständigenverfahrens auf alle möglichen Mitverantwortlichen in der Lieferkette sowie deren Versicherer im Wege der Interventionsklage (assignation en intervention forcée) ist hierbei langläufige Praxis.

Die im Verlaufe des Verfahrens oftmals erstellten vorläufigen Einschätzungen der Sachlage (note aux parties) lassen richtungsweisende Interpretationen zur Identifizierung der durch den Sachverständigen gesehenen Haftungs- und Risikoschwerpunkte zu, sodass eine kurzfristige und adäquat gestaltete Kommunikation über den gesamten Verfahrensverlauf im Interesse eines jeden Beteiligten liegt.

Aus diesem Grund ist die zeitgerechte und konstruktive Teilnahme an der Sachverständigentätigkeit für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen von besonderer Bedeutung. Fehlgeleiteten Schlussfolgerungen kann hierdurch im Wege der sachgerechten Erwiderung, unter Umständen unter Hinzuziehung fachspezifischer Partner (je nach Sachlage etwa: Prozess- und Materialtechniker, Brandsachverständige, digitalisierte Simulationen zur Erprobung der in Erwägung gezogenen Hypothesen des Sachverständigen) entgegengewirkt werden.

Erschwerend kommt für beteiligten Personen (Unternehmensvertreter, Ingenieure, Konstrukteure etc.) die Verfahrensführung in der französischen Amtssprache hinzu, sodass die Berücksichtigung maßgeblicher Dokumente und Stellungnahmen an den Sachverständigen in der Regel die entsprechende Übersetzung in die französische Sprache sowie eines fachspezifischen, französischsprachigen Beistands erforderlich macht.

Vor der Erstellung des endgültigen Sachverständigenberichts übermittelt der gerichtliche Sachverständige den Parteien in der Regel einen Vorbericht (pré-rapport d’expertise), nebst Gelegenheit zur abschließenden Stellungnahme.

Eine unterbleibende Teilnahme und Mitwirkung im Rahmen eines Sachverständigenverfahrens führen in der Regel hingegen nicht zu sachgerechten Ergebnissen und führt häufig zu einem erhöhten Prozessrisiko.

Daher ist zur Vermeidung von Rechtsnachteilen stets die aktive Teilnahme an gerichtlichen Sachverständigenverfahren zu empfehlen, auch wenn aus rein technischer Sicht zunächst keine stichhaltigen Ansatzpunkte erkennbar sind, die eine etwaige Haftung eines betroffenen Unternehmens in Betracht kommen lässt.

Schließlich kann die einvernehmliche Ernennung eines Sachverständigen in Form der „expertise d’arbitrage“ mit dem Ziel der rechtsverbindlichen Klärung der Ursachen und Verantwortlichkeiten eines entstandenen Schadens ein adäquates Instrument zur zügigen und vertraulichen Regulierung eines Schadensfalles bieten, welche die geschäftspolitischen und wirtschaftlichen Bedürfnisse der streitbeteiligten Parteien oftmals besser entspricht, als die Führung eines lang andauernden gerichtlichen Sachverständigenverfahrens.

Sie wünschen Beratung zur Sachverständigentätigkeit im Schadensfall in Frankreich? Sprechen Sie uns gerne an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris, Baden-Baden, Zürich, Bordeaux und Sarreguemines stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45


Stand der Bearbeitung: März 2023