Ihre deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Frankreich
CBBL Rechtsanwalt in Frankreich, Emil Epp, Kanzlei EPP Rechtsanwälte Avocats
Emil Epp
Rechtsanwalt
EPP Rechtsanwälte Avocats
Strasbourg, Paris, Baden-Baden


Online-Shop und Allgemeine Geschäftsbedingungen in Frankreich

Von unserer deutschsprachigen CBBL-Anwältin in Baden-Baden, Frau Vanina Vedel, Avocat, vedel@cbbl-lawyers.de, Tel. +49 (0) 7221 30 23 70, www.rechtsanwalt.fr


Online-Handel in Frankreich

Zum Videobeitrag: Online-Handel in Frankreich


Ein Online-Shop, egal welcher Art, muss nach französischem Recht immer allgemeine Geschäftsbedingungen enthalten. Das Erstellen von allgemeinen Geschäftsbedingungen ist für Online-Händler in Frankreich nämlich zwingend 1.

Wenn Sie Ihre Geschäftstätigkeit bewusst auf den französischen Markt ausrichten, gilt dies auch für Sie als deutscher Online-Händler.
Die Rolle allgemeiner Geschäftsbedingungen ist im Online-Handel ohnehin erheblich:

  • Im Online-Geschäft stellen sie den Kaufvertrag dar, das heißt sind Basis der Beziehung zwischen dem Online-Händler und seinem Kunden.
  • Klar formulierte AGB können zudem das Vertrauen potentieller Kunden stärken, die eher geneigt sein werden, Bestellungen auf einer Homepage durchzuführen, die den rechtlichen Anforderungen entspricht. Gerade im grenzüberschreitenden Online-Handel ist das ein wichtiger Punkt, da der französische Verbraucher gegenüber einem ausländischen Online-Händler eher misstrauisch und mit der Durchführung eines Kaufs zögerlich sein wird.

Für den französischen Online-Shop sollten Ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen demnach mit ganz besonderer Sorgfalt ausgearbeitet werden. Ihre deutschen AGB können hierbei als Grundlage dienen.

Nachfolgend stellen wir Ihnen 6 Punkte vor, die bei der Überprüfung Ihrer AGB auf Rechtmäßigkeit mit dem französischen Recht besonders relevant sind:

1. Sprache in Frankreich

Wenn Ihr Online-Shop aktiv nach Frankreich ausgerichtet ist, müssen die allgemeinen Geschäftsbedingungen für französische Verbraucher in der französischen Sprache verfasst sein.
Stellen Sie also vorab sicher, dass Ihre Homepage komplett ins Französische übersetzt wurde und insbesondere die rechtlich relevanten Dokumente vollständig auf Französisch dem Verbraucher zugänglich sind.

2. Beschreibung des Bestellvorgangs

Beim Lesen der AGB muss der potentielle Käufer die einzelnen Schritte des Bestellvorgangs verstehen können 2.
Sie müssen in den AGB also ganz konkret jeden einzelnen Schritt, der für den Abschluss des Kaufvertrags nötig ist, auf verständliche Art und Weise (und in französischer Sprache) beschreiben.

3. Lieferfrist und Eingrenzung des Liefergebiets in Frankreich

Wenn keinerlei Hinweis auf das Lieferdatum oder die Lieferfrist gemacht wird, so gilt in Frankreich, dass der Online-Händler spätestens 30 Tage nach Abschluss des Kaufvertrages die Ware zu liefern hat (bzw. die Dienstleistung erbringen muss) 3. Wenn innerhalb des angegebenen Lieferzeitraumes oder -datums, bzw. in der gesetzlichen Lieferfrist von 30 Tagen der Vertrag nicht ausgeführt wurde, hat der Verbraucher ein Kündigungsrecht 4.
In Frankreich besteht zudem die Besonderheit, dass auch Überseegebiete und -territorien (sog. „DOM-TOM“) zum französischen Staatsgebiet gehören. Wenn Sie also keine Warensendungen in diese weit entfernten Gebiete machen möchten (beispielsweise, weil Sie die Transportrisiken nicht tragen wollen), dann müssen Sie in den AGB das Liefergebiet auf das kontinentaleuropäische französische Mutterland beschränken, bzw. den Versand in die entsprechenden Gebiete ausdrücklich ausschließen. Steht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen etwa „Lieferung innerhalb Frankreich“, dann müssen Sie grundsätzlich auch in Überseegebiete und -territorien liefern.
Dies sollte auch bei der Festlegung der Versandkosten beachtet werden.

4. Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung

Die gesetzlichen Regelungen in Frankreich zum Widerrufsrecht und der Widerrufsbelehrung sind mit dem deutschen Recht identisch.
Eine ordnungsgemäße Belehrung des französischen Verbrauchers setzt mitunter eine Belehrung in der französischen Sprache voraus. Andernfalls könnte der Verbraucher noch innerhalb eines ganzen Jahres nach Ablauf der regulären 14-Tages-Frist sein Widerrufsrecht ausüben.
Stellen Sie also sicher, dass Ihre ordnungsgemäß nach deutschem Recht erstellte Widerrufsbelehrung korrekt ins Französische übersetzt wird und fügen Sie diese in die AGB ein.

5. Hinweis auf die gesetzlichen Gewährleistungsrechte in Frankreich

Es ist nach französischem Recht zwingend notwendig, dass die allgemeinen Verkaufsbedingungen einen Hinweis auf die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Verbrauchers enthalten 5.
Insbesondere an dieser Stelle ist also ganz konkret eine Anpassung Ihrer AGB an das französische zwingende Verbraucherschutzrecht notwendig.

6. Verbraucherschlichtung

Seit dem 1. Juli 2016 müssen alle Online-Händler in ihren AGB auf die Möglichkeit für den Verbraucher hinweisen, kostenlos an einem Verbraucherschlichtungsverfahren teilzunehmen 6.
Nach französischem Recht ist die Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren für den Online-Händler -anders als in Deutschland- nicht freiwillig. Der Verbraucher hat einen Anspruch auf ein außergerichtliches Streitbeilegungsverfahren.
Das bedeutet für den Online-Händler, dass er entweder sein eigenes Verfahren bereitstellen oder einer staatlich anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle beitreten muss.
Die Liste der in Frankreich anerkannten Verbraucherschlichtungsstellen ist unter diesem Link verfügbar: https://www.economie.gouv.fr/mediation-conso/liste-des-mediateurs-references

Bei der Anpassung Ihrer AGB an das französische Recht stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Die Kanzlei EPP begleitet Ihr Unternehmen in allen Bereichen des E-commerce in Frankreich.

1 Artikel 1127-1 Abs. 1 Code civil: "Jeder, der gewerbsmäßig auf elektronischem Wege die Lieferung von Waren oder Dienstleistungen anbietet, hat die anwendbaren vertraglichen Vereinbarungen derart zur Verfügung zu stellen, dass diese aufbewahrt und wiedergegeben werden können."
2 Artikel 1127-1 Abs. 2 Code civil
3Artikel L. 216-1 Code de la consommation
4Artikel L. 216-6 Nr. 2 Code de la consommation
5Artikel L. 211-2 Abs. 1 Nr. 2 Code de la consommation
6L. 612-1 ff. Code de la consommation

Sie wünschen Beratung zu einem Online-Shop und AGB in Frankreich? Sprechen Sie uns an!

Unser deutschsprachiger CBBL-Anwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Strasbourg, Paris, Baden-Baden, Zürich, Bordeaux und Sarreguemines stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45


Stand der Bearbeitung: Januar 2024