Arbeitsrecht in Frankreich
Das französische Arbeitsrecht unterscheidet sich in seiner Komplexität deutlich vom Arbeitsrecht in Deutschland, Österreich oder der Schweiz.
Wollen Sie einen Arbeitnehmer für den französischen Markt einstellen, ist es deshalb sehr wichtig, die Rahmenbedingungen eines französischen Arbeitsverhältnisses zu kennen, um die Interessen des eigenen Unternehmens bestmöglich schützen zu können.
Beachtung verdienen im Hinblick auf das französische Arbeitsrecht zunächst die Anforderungen an die Erstellung und den Abschluss von französischen Arbeitsverträgen, die Verwaltung von Arbeitnehmern in Frankreich sowie insbesondere die Abführung der französischen Sozialabgaben.
Des Weiteren sollte die Möglichkeit der Vereinbarung einer Probezeit oder eines befristeten Arbeitsverhältnisses geprüft werden. Generell müssen die französischen Bestimmungen zur Arbeitszeit und oder zum Abschluss eines Teilzeitarbeitsvertrags beachtet werden.
Auch der Ablauf von arbeitsgerichtlichen Verfahren stellt sich in Frankreich sehr anders dar, als vor den deutschen, österreichischen oder schweizerischen Gerichten.
Ebenso folgt die Behandlung von Arbeitsunfällen in Frankreich eigenen Regeln.
Schließlich sei besonders auf die verschiedenen Möglichkeiten der Kündigung oder sonstigen Beendigung eines französischen Arbeitsverhältnisse (inklusive Massenentlassungen aus betriebsbedingten Gründen) hingewiesen, welche in Frankreich einem streng geregelten Verfahren unterliegen.
Auch das kollektive Arbeitsrecht und die Entsendung von Arbeitnehmern nach Frankreich unterliegen in Frankreich besonderen Bedingungen, die Sie als ausländischer Arbeitgeber kennen sollten.
Lesen Sie auch unser Kanzleimagazin "La Nouvelle"
"La Nouvelle: Arbeitsrecht in Frankreich, April 2020"
"La Nouvelle: Beendigung des Arbeitsvertrags inFrankreich, Mai 2020"
Wir hoffen, dass unsere weiterführenden Informationstexte Ihnen helfen, sich einen soliden ersten Überblick über die Besonderheiten des französischen Arbeitsrechts zu verschaffen. Als deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei in Frankreich stehen wir in allen Belangen des französischen Arbeitsrechts zu Ihrer Verfügung und freuen uns über Ihren Anruf!
Emil Epp, Rechtsanwalt, epp@cbbl-lawyers.de, +33 3 88 45 65 45
Stand der Bearbeitung: Januar 2020