Forderung und Vollstreckung in Frankreich
Wenn Sie als Unternehmen Waren nach Frankreich liefern oder in Frankreich Dienstleistungen erbringen, können Sie bei Nichtzahlung durch Ihren Kunden die in Frankreich bestehenden Instrumente zur Durchsetzung von Forderungen einsetzen.
Dadurch ist Ihr Inkasso in Frankreich genauso gut organisiert wie Ihr Inkasso im Inland: Wir zeigen Ihnen, dass Sie auch in Frankreich kostenbewusst und gestuft vorgehen können (etwa: privates Mahnschreiben, anwaltliches Mahnschreiben, gerichtliches Mahnverfahren etc.).
Hier informieren wir Sie auch darüber, wie Sie in Frankreich rasch Informationen zur Bonität Ihres französischen Kunden erhalten.
Falls es dann doch einmal zu einem Zahlungsausfall kommen sollte, stehen Ihnen sowohl außergerichtliche Möglichkeiten für eine erfolgreiche Beitreibung zur Verfügung als auch gerichtliche Möglichkeiten, wie etwa der Mahnbescheid in Frankreich oder das Europäische Mahnverfahren.
Es ist unter bestimmten Voraussetzungen auch möglich, dass Sie gegen Ihren französischen Kunden vor einem deutschen Gericht klagen, dies aufgrund Europäischer Vorschriften.
Eine Besonderheit in Frankreich ist, dass im Rahmen eines gerichtlichen Eilverfahrens (référé-provision) auf schnelle Weise ein Zahlungstitel gegen den Kunden zur Vollstreckung einer ersten Anzahlung erlangt werden kann.
Wenn Sie bereits einen deutschen Zahlungstitel gegen den französischen Kunden besitzen, ist auch damit, seit dem Jahr 2015, eine vereinfachte Vollstreckung in Frankreich möglich: Dem französischen Gerichtsvollzieher muss lediglich ein spezifisches Formular des deutschen Gerichts samt Übersetzung vorgelegt werden.
Sie erhalten hier auch Informationen zu einfach durchführbaren Pfändungen in Frankreich, damit Ihre Forderung gesichert ist, bis die Zahlung oder die Vollstreckung erfolgt.
Schließlich informieren wir Sie auch umfassend über die Durchsetzung von Forderungen im Falle einer Insolvenz Ihres französischen Schuldners. Wie erfolgt die Forderungsanmeldung in Frankreich? Wie stehen bei einer Anmeldung Ihrer Forderung die Chancen, dass am Ende des Verfahrens tatsächlich ein Betrag an Sie ausgekehrt wird? Und ist Ihr Eigentumsvorbehalt in Frankreich gültig und werthaltig?
Gerade beim letztgenannten Punkt (Eigentumsvorbehalt) können Sie schon im Vorfeld tätig werden und bereits im Zeitpunkt des Warenverkaufs und der Lieferung die entsprechenden Formalia beachten, damit Ihr Eigentumsvorbehalt auch in Frankreich wirksam ist.
Unter den nachfolgenden Punkten finden Sie detaillierte Ausführungen zu Forderungsdurchsetzung, Vollstreckung von Gerichtsurteilen sowie Forderungsbeitreibung bei Insolvenz in Frankreich:
- Außergerichtliche/gerichtliche Forderungsdurchsetzung in Frankreich
- Vollstreckung von Gerichtsurteilen in Frankreich
- Forderungsbeitreibung bei Insolvenz in Frankreich
Sie wünschen Beratung zu Forderungen und deren Vollstreckung in Frankreich? Sprechen Sie uns an!
Unser deutschsprachiger CBBL-Partneranwalt Herr Rechtsanwalt Emil Epp und sein Team in Straßburg, Paris und Baden-Baden stehen Ihnen gerne zur Verfügung: epp@cbbl-lawyers.de, Tel. +33 - 3 - 88 45 65 45
Stand der Bearbeitung: Dezember 2020